Rechtliche Schritte, die 2

Hallo,

ich habe vor kurzem hier im Forum gepostet. Es ging im eine nicht ganz funktionstüchtige Digicam die ich bei Ebay versteigert habe.

Der Anwalt der Käufers hat mich nun aufgefordert den Kaufpreis zurückzuübverweisen. Das möchte ich auch gerne tun, sehe dabei aber nicht ein, daß von mir 150 EUR statt des tatsächlichen Kaufpreises in Höhe von 148 EUR gefordert werden.
Außerdem werde ich aufgefordert die Kosten für den Versand (Rückversand vom Käufer zu mir) zu übernehmen.
Leider kenne ich mich in der Rechtslage nicht so genau aus.
Muß ich wirklich den Versand zahlen?

Danke für eure Antworten, Gruß Thomas

Hallo,

wenn dir Digicam nicht der Auktionsbeschreibung entsprach bzw. wenn Sachmängel vorlagen, die Dir bekannt waren, die Du aber verschwiegen hast, dann hat der Käufer meines Erachtens Anspruch auf die Erstattung aller ihm entstandenen Kosten.

Oder möchtest Du 2 x Porto zahlen um Dir mal meine kaputte Digicam anzuschauen?

Gruß,

Myriam

Moin

wenn dir Digicam nicht der Auktionsbeschreibung entsprach bzw.
wenn Sachmängel vorlagen, die Dir bekannt waren, die Du aber
verschwiegen hast, dann hat der Käufer meines Erachtens
Anspruch auf die Erstattung aller ihm entstandenen Kosten.

Komisch das er (der K) die Kosten fürs Anwaltschreiben da aber aus eigener Tasche zahlt.

MfG
Lilly

Hi,

Komisch das er (der K) die Kosten fürs Anwaltschreiben da aber
aus eigener Tasche zahlt.

wenn sich aber herausstellt das er im Recht ist, dürfte er sich die Anwaltskosten wohl wieder holen.

LG
Rocco

Vorsicht!
Moien,

der Käufer hat einen Anwalt eingeschaltet der auch bezahlt sein will. Solltest du auf die Forderungen eingehen werden nachher auch Anwaltskosten eingefordert werden! (Wobei dann antürlich auch da geklärt werden müßte ob du zur Zahlung verpflichtet bist.).

Für eine genaue Beantwortung wäre der exakte Inhalt des Anwaltsschreibens wichtig und auf jeden Fall gehört die Frage nicht hierhin sondern ins Rechtebrett.

Ich gehe mal davon aus, daß du bisher eine Rückabwicklung abgelehnt hast und nun kalte Füße bekommst weil ein Anwalt eingeschaltet wurde - dies hat aber prinzipiell nichts zu sagen, denn Anwaltsschrieben sehen immer so aus als ob alles klar wäre und man ihnen folgen müßte - auch wenn keinerlei begründete Ansprüche dahinterstecken.

Derzeit sehe ich diese Möglichkeiten:

  • Du akzeptierst die Rückabwicklung in der gewünschten Form - mußt dann aber damit rechnen das du auch den Anwalt bezahlen darfst!

  • du schreibst dem Anwalt ein kurzes Schreiben indem du mitteilst, daß du anbietest die Rückabwicklung bei Übernahme deiner Kosten (Porto, Ebay, usw…) zu akzeptieren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Betone dabei das du zwar im Recht bist - dies aber im Sinne einer gütlichen Einigung anbietest! Wenn der Käufer rechtsschutzversichert ist muß er den Anwalt evtl. ja auch nicht selbst zahlen sodaß beide gut wegkommen. Dies hätte auch den Vorteil, daß ggf. vor Gericht erkennbar ist, daß du Vergelichsbereit warst - kommt immer gut…

  • du setzt ein kurzes Schreiben auf, daß die Ansprüche nicht berechtigt sind. Auf jeden Fall keine großartige Begründung einfügen, denn viele Begründungen von „Laien“ dienen Anwälten als Steilvorlagen.

  • du ignorierst das Schreiben und harrest der Dinge die da kommen

  • du gehst selbst zum Anwalt und läßt den alles erledigen, was ich empfeheln würde, denn bei der Sachlage - wenn die Kamera nicht wirklich völlig unbrauchbar war - sollten deine Chancen vor Gericht ziemlich gut sein. Wenn du keinen Rechtsschutz hast solltest du dir aber vorher die Variante zwei überlegen.

Naja, jedenfalls hängt vieles auch davon ab, wie der tatsächliche Zustand der Kamera war (weißt nur du) und wie der genaue Wortlaut des Schreibens ist…

Gruß

Bernd

Hallo,

in dem Schreiben sind keine Anwaltskosten erwähnt, nur der Kaufpreis und Porto für Rücksendung. Dann dürften doch keine weiteren Forderungen auf mich zukommen, oder? ich habe dem Anwalt telefonisch dargelegt, daß ich trotz Privatkauf die Kamera aus Kulanz zurücknehme, da der Aufwand eines Rechtsstreites nicht im Verhältnis zum Wert der Kamera steht.

Hi

es geht um deinen Tread hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Geh zu nem Rechtsanwalt und lass Dich mal beraten - nimm deine Aukion als Ausdruck & das Schreiben des Anwalts-Käufers.
Vorteil wär hier ne Rechtschutzversicherung

Viel Glück auf jedenfall!

Ps.: ich würd’s drauf ankommen lassen und erstmal kontern mit nem Anwalts-Schreiben oder Rechtschutzversicherung.

ps

Frag auch mal hier http://pages.ebay.de/community/chat/?ssPageName=f:f:smiley:E und im Rechtsbrett bei wer-weiss-was!

und der nächste Fehler!
Moien,

Hallo,

in dem Schreiben sind keine Anwaltskosten erwähnt, nur der
Kaufpreis und Porto für Rücksendung. Dann dürften doch keine
weiteren Forderungen auf mich zukommen, oder?

Völliger Unsinn, denn der Anwalt wurde beauftragt und kostet Geld - was meinst du denn wer den bezahlt??

ich habe dem
Anwalt telefonisch dargelegt, daß ich trotz Privatkauf die
Kamera aus Kulanz zurücknehme, da der Aufwand eines
Rechtsstreites nicht im Verhältnis zum Wert der Kamera steht.

Was du telefonisch besprichst interessiert vor Gericht nicht und wenn du dort mit nicht beweisbaren Behauptungen kommst ist das eher nachteilig und glaub mir - der Anwalt hat keine Hemmungen notfalls zu lügen!

Bernd