ich werde bald Patentante. Ich denke darüber nach jeden Monat etwas Geld für die Kleine zur Seite zu legen. Bei meiner Frage geht es allerdings nicht um die Art des Kontos, Sparbuchs o.Ä. Mich interessiert die rechtliche Seite des Ganzen.
Damit ich einen Überblick über das Geld habe und auch niemand anderes Zugriff darauf hat, möchte ich das Geld auf meinen Namen anlegen. Auf einer anderen Seite habe ich etwas über einen „Vertrag zugunsten Dritter“ gelesen. Das wäre natürlich eine Lösung. So könnte ich verfügen dass sie das Geld zum 18. Geburtstag bekommt. Aber wie funktioniert das? Gebe ich das bei der Kontoeröffnung an? Muss ich zum Notar? Oder … ?
ein „Vertrag zu Gunsten Dritter“ ist quasi eine Schenkung von Dir an Dein Patenkind. Hier kannst Du den Zeitpunkt des Übertrags wählen.
Normalerweise wird ein solcher Vertrag für den Todesfall abgeschlossen, aber auch zum 18. Geburtstag kann man ihn selbstverständlichen machen.
Wenn Du das „Konto“ eröffnest, dann sprich das Thema am besten gleich mit an. Es sollte allerdings ein Vertrag mit Widerrufsvorbehalt sein, so dass Du jederzeit den Vertrag auch rückgängig machen kannst.
D.h. Du hast momentan nur die Willenserklärung abgegeben, dieses Konto zu einem späteren Zeitpunkt zu übergeben. Bis zu diesem Datum kannst Du aber jederzeit darüber verfügen.
Ob alle Banken einen Vertrag zu Gunsten Dritter anbieten weiss ich nicht.
Im Normalfall brauchst Du für diesen Vertrag auch die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.
Notar kannst Du Dir somit sparen, Gebühren fallen evtl. für den Vertrag an. Sollte sich aber mit 10 EUR in Grenzen halten.
Allerdings mußt Du die steuerliche Seite bedenken. Schöpfst Du Deine Freibeträge evtl. schon aus? Falls ja, musst Du die Zinsen versteuern, wenn Du es auf Deinen Namen anlegst.
Auch könnte das Geld u.U. im Falle von späterer Bedürftigkeit angerechnet werden, andere Erben könnten Anspruch erheben.
Ich würde mich aber auch für den Fall absichern, dass Du das Geld dem Patenkind später bewusst nicht geben willst. Was ist für den (hoffentlich nicht eintretenden) Fall des groben Undanks, Drogensucht, Spielsucht etc.
Daher finde ich die Lösung mit dem Vertrag zu Gunsten Dritter eine sehr gute Idee.
Einfach auf ein Tagesgeldkonto legen, kannst Du später evtl. bereuen.