Rechtliche Selbständigkeit

Hallo,

was bedeutet es, wenn bei einer Unternehmensverbindung, die rechtliche Selbständigkeit verloren geht? Hat das irgendetwas mit der Rechtform der Unternehmen zu tun?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo Martin!
Ja, genauso ist es. Eine rechtliche Selbstständigkeit hängt von der Unternehmensform ab. Zum Beispiel sind die Kapitalgesellschaften durch die Eintragung im Handelsregister eigene Rechtspersönlichkeiten (juristische Personen).

Wird z.B. aus zwei GmbHs eine, dann kann eine „untergehen“ und existiert somit nicht mehr als selbstständige juristische Person.

MfG, Jogi
PS: Konkreteres auf konkretere Fragen. Oder beim zuständigen Handelsregister anrufen.

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Nö…

ich denke, da hier von „Unternehmensverbindung“ gesprochen wird, sind entweder Unternehmensverträge gemeint, also Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträge oder Gestaltungen aus dem Umwandlungsrecht, die zu dem Untergang eines Rechtsträger führen…Verschmelzung zum Beispiel

Der Fragensteller sollte genauer darstellen, in welchem Zusammenhang er auf den Begriff der rechtlichen Selbständigkeit gekommen ist… es kann natürlich gleichwohl gemeint sein, welche Unternehmensformen im Verhältnis zu ihrem Gesellschafter rechtlich selbständig sind…das wäre dann Dein Verständnis der Frage

Hallo,

die Frage ist bei mir im Zusammenhang mit der „trust company“ aufgetaucht, bei der meist von den Unternehmen die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit aufgegeben wird.

Grüße
Martin Unterholzner

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Hallo miteinander!
Also geht es um einen Trust, der durch Verschmelzung / Fusionierung entsteht.

Def.:
„Fusion“:
Verschmelzung; wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer einzigen Gesellschaft. In der Fusion durch Aufnahme erfolgt Vermögensübertragung von einem Unternehmen (übertragende Gesellschaft) auf ein weiterhin bestehendes Unternehmen (aufnehmende Gesellschaft), während bei der Fusion durch Neugründung alle beteiligten Unternehmen ihr Vermögen auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen. (Zitat: wissen.de)

Herzliche Grüße, Jogi

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