Hallo!
Fiktive Situation: 1 DHH (A) und 1 EFH (B) nebeneinander. A betreibt im Winter ca. 1-2 mal pro Woche einen offenen Kamin (innen). B fühlt sich durch den Rauch aus dem Schlot gestört. Die andere Partei der DHH © nutzt denselben Schlot. Er beinhaltet 4 Rohre, 2 für A, 2 für C. Jeweils Heizung und Feuerstelle.
A und Cs DH wurde 1977 mit offenem Außenkamin bei A, angeschlossen an den Schlot auf dem Dach, über den auch die Abgase der Ölheizung abgeleitet werden, gebaut. Der offene Außenkamin wurde in 2006 „totgelegt“ und innen ein neuer offener Feuerplatz erstellt, der an das Kaminrohr des früheren Außenkamins angeschlossen worden ist. Abgenommen und genehmigt durch den zust. Kaminkehrermeister.
C hat seit 1977 bereits innen eine offene Feuerstelle, die er ca. 3 mal p.a. betreibt.
Das Haus von B wurde ca. 1990 gebaut. Es ist ca. 2m höher als A und Cs Haus, somit zieht Rauch in ein Zimmer von B in seinem Dachgeschoß.
Die große Frage ist nun, in wieweit B verlangen könnte, dass A und C ihre Feuerstellen nicht mehr verwenden.
B habe in diesem Zusammenhang das „Bundesemissionsschutzgesetz“ erwähnt welches aussage, dass man ein Recht darauf habe, dass man nicht durch Rauch vom Nachbargrundstück belästigt werde.
Wie ist die Rechtslage? Die Häuser sollen in München stehen.
Gibt es zulässige Zyklen, z.B. 1 mal pro Woche?
Muss B den Betrieb der Feuerstellen einfach akzeptieren?
Gibt es eine Vorschrift in Bezug auf das zu verfeuernde Material?
Bitte nur die Rechtslage kommentieren, keine gut gemeinten Hinweise auf Rücksicht u.s.w. Das Verhältnis der Nachbarn untereinander sei im fiktiven Fall als gut anzunehmen.
Danke und Grüße,
M.