Wenn Du Regeln willst, dann musst Du schon andere Bereiche suchen, wie Engstelle, Fahrbahnverengung durch parkende Fahrzeuge…
Auf dessen Seite das Hindernis ist muss warten. Wer in der Engstelle ist hat Vorrang…
Ansonsten gibt es da nur §1 StVO, und dann muss man sich verständigen.
Aber ein ausweichen mit dem Fahrrad auf den Gehweg geht nicht, schlicht weil der den Fußgängern vorbehalten ist.
also nach deiner Rechtsauffassung muss der Autofahrer rückwärts aus der Strasse wieder raus fahren und so eventuell noch mehr Verkehrsteilnehmer gefährden.
Da stimmt natürlich die Verhältnismäßigkeit.
Man stelle sich vor: Autofahrer steht in der schmalen Strasse, vor ihm ein Radfahrer. Dieser beharrt auf sein Recht und hinter dem Autofahrer entsteht schon ein Stau. Im krassesten Fall wird jetzt die Polizei gerufen. Was denkst du? Wird er jetzt die Autofahrer rauslotsen oder eher den Radfahrer bitten Platz zu machen?
Okay, ich mnuss meine Negativliste wohl noch erweitern. Also:
a) Hier werden keine Glaubensfragen erörtert
b) Wir üben hier keine Wahrscheinlichkeitsrechnung
c) Das ist hier auch kein Erzählwettbewerb.
Ich halte mich an die Vorgaben aus der Ausgangsfrage. Diese lauten: Der Autofahrer hat rechts noch Platz, der Radfahrer hat rechts den Gehweg. Wenn es anders wäre, wäre meine Antwort anders. Die pauschale Erklärung, Radfahrer müssten immer Platz machen, da es für sie einfacher sei, gegen die habe ich mich gewandt.
Na, dann interpretiere doch mal den Satz: „Radfahrer dürfen
weder gefährdet noch behindert werden.“
Hi,
ich interpretiere
2. Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.
Es sagt einfach aus, wenn ein Radfahrer einem vor der Nase rum fährt, darf der Autofahrer nicht so fahren, z.B. überholen das der Radfahrer behindert wird.
Wenn es aber um Begegnungsverkehr geht, gelten die Regeln die zuvor genannt habe.
Wer zuerst in der Engstelle ist, darf fahren, der andere muss warten, egal ob Radfahrer oder Autofahrer. Was hat das mit Behinderung zu tun?
Ich lese nichts davon, dass der Autofahrer rechts noch Platz hatte.
Er kann natürlich auf den Bürgersteig ausweichen, das wäre aber nicht verhältnismäßig.
In der Stvo lese ich irgendetwas von gegenseitiger Rücksichtnahme.
Du wirst als Anwalt wissen, dass sogar ein Richter manchmal klaren Menschenverstand an den Tag legt, was ich hier von manchen bei dieser Diskussion nicht gerade behaupten kann.
Natürlich ist das keine Glaubensfrage, aber trotzdem spielen hier gewisse Erfahrungswerte auch eine Rolle.
Fahrradstrasse hin oder her, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe. Mancher der sich im Recht fühlte, wurde schon eines besseren belehrt. Da nützen dann auch Paragraphen oder schlaue Zitate aus dem Gesetzbuch nichts.
Ich halte mich an die Vorgaben aus der Ausgangsfrage. Diese
lauten: Der Autofahrer hat rechts noch Platz, der Radfahrer
hat rechts den Gehweg.
gut, dann hast du eine andere ausgangsfrage beantwortet - aber nicht die, die hier als erstes posting drin stand.
hat der autofahrer noch platz, stellt sich die frage natürlich nicht. dann MUSS der autofahrer ausweichen. da stimme ich dir vollkommen zu (allerdings wird dann vermutlich auch keine diskussion aufkommen, wenn man mal von leuten absieht, die die breite ihres pkw nicht kennen…). die entscheidende frage ist doch, wer ausweichen muss, wenn eben kein platz mehr für beide „zwischen den bordsteinen“ mehr ist.
die entscheidende frage ist
doch, wer ausweichen muss, wenn eben kein platz mehr für beide
„zwischen den bordsteinen“ mehr ist.
Nein. Eine solche Situation ist eher unrealistisch, außer die Straßenplaner hätten sehr schlecht gearbeitet.
Ich habe die Frage durchaus so gemeint, daß Autofahrer definitiv noch Platz zum Ausweichen haben. „Rein fiktiv“ ist natürlich auch, daß viele Autofahrer ihre reale physische Überlegenheit gegenüber Radfahrern und daraus resultierende Machtposition gern ausspielen, in der Mitte der Straße fahren und entgegenkommende Radfahrer schlicht ignorieren oder diese gar anhupen und per erbostem Fingerzeig auf den Bürgersteig zu nötigen sich erdreisten. :-/