weiß hier jemand, wie die rechtliche Situation in einer sogenannten „Fahrradstraße“ aussieht? Angenommen, eine „Fahrradstraße“ ist recht schmal, sie darf von Autos in einer Richtung, von Fahrrädern in beiden Richtungen befahren werden.
Angenommen, manche Autofahrer machen in einer solchen „Fahrradstraße“ entgegenkommenden Radfahrern keinen Platz und spekulieren darauf, daß diese auf den benachbarten Bürgersteig ausweichen. Wenn ein Radfahrer sich nun weigert, auf den Bürgersteig auszuweichen, der Autofahrer sich aber seinerseits weigert, dem Radfahrer Platz zu machen, beide stehen voreinander und verlangen gegenseitig voneinander, gefälligst aus dem Weg zu fahren, wer hat dann Recht und warum?
Welche Möglichkeiten gäbe es, die beschriebene Situation verkehrsrechtlich durch geeignete Maßnahmen (welche?) grundlegend zu entschärfen?
Weitere Fragen zur rechtlichen Situation „Fahrradstraße“: dürfen Autofahrer Radfahrer überholen? Haben in die „Fahrradstraße“ einbiegende Autofahrer Vorfahrt, wenn sie von rechts kommen und kein Schild die Vorfahrt regelt? Oder müssen sie in jedem Fall den Radfahrern in der „Fahrradstraße“ Vorfahrt gewähren?
Den Wikipedia-Artikel „Fahrradstraße“ habe ich gelesen.
eigentlich gilt dass derjenige Platz macht, der die Möglichkeit dazu hat.
Ein Auto kann sich in einer engen Strasse schlecht in Luft auflösen, der Fahrradfahrer aber kann dagegen kurz anhalten und sich auf den Fußweg stellen.
Auch in einer Fahrradstrasse gilt rechts vor links.
Straße übrigens immer mit „ß“! (ich hab das unten korrigiert, sowas tut ja in den Augen weh! )
Ein Auto kann sich in einer engen Straße schlecht in Luft
auflösen, der Fahrradfahrer aber kann dagegen kurz anhalten
und sich auf den Fußweg stellen.
Womit die Idee „Fahrradstraße“ und das damit laut Wikipedia einhergehende „Vorrecht“ für Radfahrer vollkommen konterkariert wäre. Folgt man Deiner Auslegung, gibt es zwar den verkehrsrechtlich definierten Namen „Fahrradstraße“, aber juristisch evidente Konsequenzen, also ein wirkliches „Vorrecht“ für Radfahrer existiert gar nicht. (Das Konzept „Fahrradstraße“ wäre damit nur ein schöner Schein, ein Trugbild, an das niemand sich wirklich zu halten braucht.)
Ein Radfahrer will eben nicht anhalten und „auf den Bürgersteig ausweichen“, nur weil breite, gepanzerte (und umweltverpestende) Verkehrsteilnehmer seinen Weg versperren! Und dies schon gar nicht in einer „Fahrradstraße“!
Ge- oder Verbot
1.Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei :denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.
2.Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer :Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet :noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die :Geschwindigkeit weiter verringern.
Erläuterung
1.Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
2.Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und :über die Vorfahrt.
Satz 2 der Erläuterung weisst unmißverständlich darauf hin, das sonst keine besonderen Regelungen bestehen.
Das heisst nichts anders,als das Fahrradfahrer im Gegenverkehr (Pkw dürfen ja nur in einer Richtung fahren) ausweichpflichtig sind.
Seltsam, Du zitierst richtig, ziehst aber genau den falschen Schluss.
Fahrradstraßen heißen so, weil sei den Fahrrädern vorbehalten sind. Andere Fahrzeuge sind dort Gäste, die nur insoweit geduldet sind als sie die Radler nicht behindern. Also: Autofahrer haben Platz zu machen.
Beschwere Dich doch bei den linksradikalen Spinnern, die die StVO geschrieben haben. Aber solange die Verordnung gilt, solange sind Fahrradstraßen auch den Fahrrädern vorbehalten. Wie ist es denn in der Fußgängerzone, ist es da den Fußgängern auch zumutbar, in Hauseingänge zu springen, um den fließenden Autoverkehr nicht zu behindern?
moment! in einer fussgängerzone gibt es per definition keinen autoverkehr, in einer fahrradstr. ja schon. aber um die argumentation umzudrehen: soll denn der autofahrer jedesmal wieder rückwärts aus der gasse raus, damit der radfahrer nicht ausweichen muss? ist genauso blödsinnig, wie das argument, dass die radfahrer auf den bürgersteig „müssen“.
das meinte ich mit „auf dem teppich bleiben“. der autofahrer hat eben nun mal die gleichen rechte (in bezug auf vorfahrt) in seine fahrtrichtung, wie der radfahrer in seine. wenn beide auf die vorfahrt bestehen, ist entweder der radfahrer platt oder die stehen da ewig.
damit hat sich ja dann jegliche Diskussion erledigt.
Ähm, ja, das wäre gut. Ich wollte nämlich eigentlich gar nicht diskutieren bzw. auch nicht dazu anregen, sondern zu handfesten Erkenntnissen hinsichtlich der juristischen Situation in „Fahrradstraßen“ gelangen. Allerdings: die hier gegebenen Antworten widersprechen sich zum Teil, was die Sache nicht einfacher für mich macht.
@loderunner: punkt 1 (andere verkehrsteilnehmer…) trifft ja wohl nicht zu - sonst wäre die diskussion hier eh hinfällig, oder? also steht wohl im falle unserer diskussion ein solches schild an der strasse.
also bleibt nur noch punkt 2. ist die gasse so schmal, dass autofahrer und radfahrer nicht aneinander vorbei kommen, ohne dass einer auf den bürgersteig ausweicht, entsteht natürlich das problem, dass der autofahrer den radfahrer behindert - was er ja aber eigentlich nicht darf. auf den gehweg ausweichen kann aber auch nicht die lösung sein (zugegeben: für beide seiten kann es nicht die lösung sein). trotzdem: in dem beispiel muss eben einer ausweichen - und dem radfahrer fällt das vermutlich leichter. auch, wenn er ja wohl eigentlich auf sein recht bestehen könnte, nicht behindert zu werden. wie realistisch es ist, dass sämtliche entgegenkommende autos für einen radfahrer so auf den gehsteig ausweichen, dass der radfahrer ohne behinderung durchfahren kann, sei mal dahin gestellt.
Das heisst nichts anders,als das Fahrradfahrer im Gegenverkehr
(Pkw dürfen ja nur in einer Richtung fahren) ausweichpflichtig
sind.
¿¿¿Wo steht denn DAS geschrieben???
Das glaube ich nicht, dann wäre ja der in demselben Wikipedia-Artikel beschriebene „Vorrang von Radfahrern“ mehr als eine Farce: es wäre eine Verhöhnung der Rechte der Radfahrer.
Obwohl man angesichts der radfahrerunfreundlichen Verkehrsführung hierzulande ja als Autofahrer wohl leicht derart irrwitzigen Ideen verfällt, was man am Verhalten mancher (wenn auch nicht aller) Autofahrer gegenüber Radfahrern leider immer wieder sehen muß. Autofahrer, die ihre Panzerung und ihre Motorisierung gnadenlos gegen schwächere Verkehrsteilnehmer ausspielen und sich dabei auch noch sehr stark vorkommen.
Obwohl man angesichts der radfahrerunfreundlichen
Verkehrsführung hierzulande ja als Autofahrer wohl leicht
derart irrwitzigen Ideen verfällt, was man am Verhalten
mancher (wenn auch nicht aller) Autofahrer gegenüber
Radfahrern leider immer wieder sehen muß. Autofahrer, die ihre
Panzerung und ihre Motorisierung gnadenlos gegen schwächere
Verkehrsteilnehmer ausspielen und sich dabei auch noch sehr
stark vorkommen.
leicht offtopic - aber nur leicht. willkommen im glaubenskrieg 2.0. ähnliche argumente kann man gegen radfahrer anbringen, die sich im wissen, dass der böse autofahrer eh (teil-) schuld hat, an keine verkehrsregeln halten. rote ampeln werden grundsätzlich ignoriert, beleuchtung und fahrtrichtung ebenfalls. also lass den stuss weg und komm zurück zum thema!
die wichtigen punkte sind doch die, dass kfz-verkehr per schild zugelassen werden muss und dass in fahrradstr. alle vorschriften über die straßennutzung der fahrbahn gelten, wie sonst auch. http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat244.htm
und damit erhält der radfahrer (wie übrigens auch der autofahrer) die pflicht, dem gegenverkehr auszuweichen. also kann man das ganze auch auf die frage (um die propagandaschlacht zu entschärfen) reduzieren: zwei autos kommen sich in einer schmalen gasse entgegen. wer muss ausweichen? ist imho die gleiche situation!
Das glaube ich nicht, dann wäre ja der in demselben
Wikipedia-Artikel beschriebene „Vorrang von Radfahrern“ mehr
als eine Farce: es wäre eine Verhöhnung der Rechte der
Radfahrer.
Man sollte wikipedia auch nicht als das Nonplusultra hinstellen. Da dort jeder seinen Senf abgeben kann und diese Artikel nur selten auf ihre Richtigkeit geprüft werden, sollte man die Infos mit Vorsicht genießen.
Eher sollte man sich mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen beschäftigen, die mehr Gewicht haben als wikipedia.
@loderunner: punkt 1 (andere verkehrsteilnehmer…) trifft ja
wohl nicht zu - sonst wäre die diskussion hier eh hinfällig,
oder? also steht wohl im falle unserer diskussion ein solches
schild an der strasse.
Eben. Und damit ist es genau das gleiche wie die Fußgängerzone mit Lieferverkehr. Hier war doch wohl ausdrücklich von Fahrradstraße mit einspuriger Freigabe für Autos die Rede. Oder was diskutieren wir hier?
Und wenn Du dann einfach endlich mal ins Gesetz schaust (Anlage2 der StVO, Erklärung zu Zeichen 244.1, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html), sollte Dir klar werden, wer wem ausweichen muss.
Gruß
loderunner
Wir beschäftigen uns hier weder mit Glaubensfragen ncoh mit Stochastik. Wir beschäftigen uns hier mit Recht und Gesetz. Insofern hast Du jetzt schon von verschiedenen Seiten lesen können, wer kraft Gesetzes in einer Fahrradstraße „der Boss“ ist. Nimm’s einfach hin!
Für Dich als Fahrradhasser vielleicht ein tröstliches Beispiel: Du hast eine Fußgängerzone mit Zusatzschild „Fahrräder frei“. Jetzt kommt eine Gruppe von acht Frauen, ineinander eingehakt, auf einen Radler zu. Wer muss den Weg frei machen?
das hat nichts mit radfahrer hassen etc. zu tun. ich habe kein problem mit radfahrern (andere scheinbar aber mit autofahrern?). ich würde mich zu beiden grupen zugehörig fühlen. autofahrer als berufspendler, radfahrer auf allen anderen strecken. also kenne ich beide seiten zur genüge. ich mag nur die verwendeten klischees nicht (-> „gepanzerte autofahrer“…).
aber zurück zum rechtlichen: klar ist der radfahrer der „boss“ - nur wenn auch autoverkehr zugelassen ist, und sich beide aufeinander zu bewegen gelten eben die nutzungsregeln für die normale strasse - links wurden ausreichend gepostet. in dem fall ist eben jeder boss für seine richtung (bei deinem beispiel übrigens auch) - und es ist jeder zum ausweichen verpflichtet.
Es ist unglaublich, mit welcher Beharrlichkeit Du die gesetzliche Regelung nach gusto mal zitierst, mal ignorierst. Es steht geschrieben: „Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.“ Und das ist eine Spezialregelung gegenüber den übrigen Bestimmungen zur Benutzung von Fahrbahnen.