Rechtliche Situation Junk Mails innerhalb Firma

Hi Experten!

Wie ist die rechtliche Situation bei E-Mails, welche beispielsweise Witze enthalten, innerhalb der Firma? Also Kollege 1 schickt ab und zu Witzmails an ausgewählte andere Kollegen. Ist dies per se ein Kündigungsgrund?
Wie verhält es sich mit den Inhalten?

Wie ist die Frage der Beweisführung zu beurteilen?
Schließlich kann ja theoretisch jeder an einen Rechner gehen, der keinen Bildschirmschoner-Passwortschutz hat.
Gibt es hierzu Beispielurteile, auf welche ich über das Net ohne weiteres zugreifen kann?

Die Sache ist einigermassen eilig, da ein Freund von mir diesbzgl. unter massivem Beschuss steht.

Vielen Dank und Grüsse,

Mathias Hinrichs

Hallo Mathias,

in Deutschland dürfen Arbeitgeber die E-Mails ihrer Mitarbeiter lesen. Allerdings darf der Betriebsrat, wenn es einen gibt und es gibt eine Betriebsvereinbarung, über Art und Umfang der Überwachung mitentscheiden (§ 87 1 Nr. 6 BetrVG).

Es wäre aber falsch zu vermuten, dass es sich dabei nur um Neugierde oder Boshaftigkeit der Chefs handelt. Vielmehr ist es Selbstschutz, denn die Firma ist juristisch für jedes Bit verantwortlich, das auf ihrem Server liegt. Werden strafbare Inhalte auf dem Zentralrechner gespeichert, kann die Polizei den Server beschlagnahmen. Für viele Unternehmen wäre dies das Ende.

Arbeitnehmer sollten daher bei der Internet-Nutzung vorsichtig sein und den Firmenzugang nur dann privat nutzen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein Anruf beim Betriebsrat. Auf keinen Fall sollten Angestellte elektronisch über die Firma, ihre Vorgesetzten oder Kollegen schlecht reden. Das kann als geschäftsschädigendes Verhalten ausgelegt werden und zur Kündigung führen.

Mehr Informationen:

Tipps zur Internet-Nutzung am Arbeitsplatz
http://www.ra-kassing.de/arbeit/email/alg.htm

Bundesbeauftragter für Datenschutz:
http://www.bfd.bund.de

Gruß
Karl-Heinz

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Hi Mathias,

ein Kündigungsgrund ist dies zunächst auf keinen Fall. Der Arbeitgeber kann dies aber unterbinden und den betreffenden Arbeitnehmer abmahnen. Sollte er sich weiterhin so verhalten, kann der Arbeitgeber mit Kündigung drohen und dies auch durchsetzen, wenn er nachweist, dass durch das Verhalten der Betrieb gestört wird.
Ein Grund zu einer fristlosen Kündigung ist dies nie.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

surfen am Arbeitsplatz kann zur fristlosen Kündigung führen.

Das hat das Arbeitsgericht Hannover in einem Urteil festgestellt. Danach war die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters rechtens, der während der Arbeitszeit Dateien mit pornografischem Inhalt auf den betrieblichen PC aus dem Internet geholt hat. Das private Surfen war ihm vom Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung untersagt worden. Darüber hinaus hatte er eine anzügliche Homepage von seinem Dienst-PC aus in das Web gestellt.

Gruß
Karl-Heinz

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Hi Experten!

Wie ist die rechtliche Situation bei E-Mails, welche
beispielsweise Witze enthalten, innerhalb der Firma? Also
Kollege 1 schickt ab und zu Witzmails an ausgewählte andere
Kollegen. Ist dies per se ein Kündigungsgrund?
Wie verhält es sich mit den Inhalten?

ergänzend ein Hinweis zu den Inhalten. Kürzlich habe ich beim „Diagonallesen“ von jur. Newsletters von einem Urteil/Kommentar was mitbekommen. Bei Pornos muß der Verursacher mit der fristlosen Kündigung rechnen. Da ich nicht im Bereich des Arbeitsrechts tätig bin, hat mich das Thema nicht weiter berührt, sodaß ich keine konkrete Angabe machen kann. Ich denke aber, daß dies in der Datenbank der AOK zu finden ist.

http://www.aok.de/bundesverband/index.htm
von da aus links „Firmenkunden“ auswählen, dann kommt auf der neuen Seite rechts ein Hinweis auf die Personalrechtsdatenbank. Ich denke, dann findest, was Du suchst.

Wie ist die Frage der Beweisführung zu beurteilen?
Schließlich kann ja theoretisch jeder an einen Rechner gehen,
der keinen Bildschirmschoner-Passwortschutz hat.
Gibt es hierzu Beispielurteile, auf welche ich über das Net
ohne weiteres zugreifen kann?

Die Sache ist einigermassen eilig, da ein Freund von mir
diesbzgl. unter massivem Beschuss steht.

Vielen Dank und Grüsse,

Mathias Hinrichs

Hi Karl-Heinz,

du hast vollkommen Recht. Aber es handelt sich bei dem von dir geschilderten Sacgverhalt um eine andere Situation. Pornografische Bilder und Movies aus dem Internet herunterzuladen ist wohl etwas anderes als Spass-Mails innerhalb des Betriebes zu versenden.

Gruß,
Francesco

Und genau darum…

Hi Karl-Heinz,

du hast vollkommen Recht. Aber es handelt sich bei dem von dir
geschilderten Sacgverhalt um eine andere Situation.
Pornografische Bilder und Movies aus dem Internet
herunterzuladen ist wohl etwas anderes als Spass-Mails
innerhalb des Betriebes zu versenden.

…geht es.
Mittlerweile gibt es weitere Details.
In der Firma wurde Anfang des Jahres eine Mail an alle MA verschickt in der stand, dass „Surfen im Internet“ vom Arbeitsplatz aus verboten sei.

Von E-Mails stand da wohl nichts.

Wie kann man nun am besten argumentieren? Ich habe bereits einige Links zum Thema gelesen, aus denen hervorgeht, dass man in diesem Fall noch nicht einmal eine Abmahnung schreiben kann, ausser der MA gibt an, sein Verhalten nicht ändern zu wollen. Das ist hier nicht der Fall, sobald eine neue Regelungsergänzung bzgl. E-Mails ergeht, wäre er natürlich bereit, das Schreiben privater Mails in der Firma zu unterlassen.

Danke und Grüße,

Mathias