Wenn juristische Verantwortung eingefordert wird, wegen immateriellem Schaden zum Beispiel, sind die Mitarbeiter des „Supports“ (Festangestellte) dann rechtlich als Erfüllungsgehilfe zu sehen oder sind deren Handlungen in diesem Rahmen „eigenverantwortlich“ zu beurteilen?
(Um die berühmten 6 Buchstaben geht es)