Rechtliche Stellung eines Support im Internet

Wenn juristische Verantwortung eingefordert wird, wegen immateriellem Schaden zum Beispiel, sind die Mitarbeiter des „Supports“ (Festangestellte) dann rechtlich als Erfüllungsgehilfe zu sehen oder sind deren Handlungen in diesem Rahmen „eigenverantwortlich“ zu beurteilen?

(Um die berühmten 6 Buchstaben geht es)

Hallo,

grundsätzlich haftet der Arbeitgeber allein für Handlungen seiner Arbeitnehmer ggü. Dritten, wenn diese Handlungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
Der AG hat dann die Möglichkeit, von seinen AN Regress zu verlangen.

&Tschüß
Wolfgang