Nehmen wir an, ein Student möchte seine Diplom-, Doktor- oder sonstige Studienarbeit an einem bestimmten Institut der Uni oder einem Forschungsinstitut machen. Von einer externen Stelle, die mit diesem Institut nicht direkt verbunden ist, erhält er ein Stipendium für seine Arbeit. Dieses ist steuerfrei und begründet kein Arbeitsverhältnis, allerdings natürlich an bestimmte Bedingungen geknüpft (Anfertigen von Zwischenberichten, Einhalten der Hausordnung des Instituts, etc.). Im Institut selbst darf der Student seine Forschungen betreiben; anfangs werden einige Formalitäten erledigt und Schlüssel etc. ausgegeben. Der Student sieht sich nun erst als relativ unabhängig Forschender in diesem Institut und nicht als Angestellter, da er ja vom Institut kein Geld bekommt, sondern anderweitig über das Stipendium. Dann wird aber im Nachhinein eine 40h-Woche vereinbart und ihm mitgeteilt, er müsse sich an bestimmte Arbeitszeiten halten, im Krankheitsfall Atteste bringen, und seine Arbeitszeiten auch genauestens dokumentieren. Es wird ihm auch mündlich mitgeteilt, er hätte einen Urlaubsanspruch wie er laut Tarifvertrag für alle Mitarbeiter des Instituts gilt. Mal unabhängig von der Frage, ob dies ein eher guter oder schlechter Deal für den Studenten wäre: Kann das sein? Kann das Institut von einem Mitarbeiter, der sozusagen unbezahlt arbeitet, z.b. das Einhalten einer 40h Woche oder bestimmter Arbeitszeiten etc. verlangen - und das womöglich jahrelang? Gilt der Tarifvertrag in diesem Fall tatsächlich für den Studenten? Wie ist dessen rechtliche Stellung?