Hallo Leute!
Mit einem Kumpel habe ich eine neue Wohnung gemietet. Die Wohnung hat eigentlich keine Küche. Der Vormieter hatte jedoch eine, und wollte diese an uns weiter verkaufen. Wir haben jedoch keinen wirklichen Kaufvertrag geschlossen, sondern lediglich schriftlich festgehalten, dass die Küche uns am Tage des Einzugs übergeben wird. Das hat der Vormieter als auch wir unterschrieben. Reicht der Vertrag aus, um zu beweisen, dass wir der Eigentümer der Küche sind. Mündlich haben wir uns auf einen Preis geeinigt.
Am Tage des Einzugs mussten wir leider feststellen, dass die Küche nicht mehr in Ordnung ist. Dies war uns vorher nicht bewusst. Nun wollen wir weniger zahlen. Er will aber nicht darauf eingehen, und ist der Meinung die Küche wäre seine und er droht mit dem Anwalt. Meine Frage ist eigentlich ob ich den Prozess verliere. Ich habe ihm den von mir vorgeschlagenen Preis überwiesen.
Vielen Dank für eure Hilfe, ich bin echt am Ende.
Gruß Kai