Rechtliche Übernahme einer Küche vom Vormieter

Hallo Leute!

Mit einem Kumpel habe ich eine neue Wohnung gemietet. Die Wohnung hat eigentlich keine Küche. Der Vormieter hatte jedoch eine, und wollte diese an uns weiter verkaufen. Wir haben jedoch keinen wirklichen Kaufvertrag geschlossen, sondern lediglich schriftlich festgehalten, dass die Küche uns am Tage des Einzugs übergeben wird. Das hat der Vormieter als auch wir unterschrieben. Reicht der Vertrag aus, um zu beweisen, dass wir der Eigentümer der Küche sind. Mündlich haben wir uns auf einen Preis geeinigt.
Am Tage des Einzugs mussten wir leider feststellen, dass die Küche nicht mehr in Ordnung ist. Dies war uns vorher nicht bewusst. Nun wollen wir weniger zahlen. Er will aber nicht darauf eingehen, und ist der Meinung die Küche wäre seine und er droht mit dem Anwalt. Meine Frage ist eigentlich ob ich den Prozess verliere. Ich habe ihm den von mir vorgeschlagenen Preis überwiesen.

Vielen Dank für eure Hilfe, ich bin echt am Ende.

Gruß Kai

Hallo Kai, Verträge in welcher Form auch immer sind gültige Willenserklärungen, also zu erfüllen. Es fehlt an der Beweisbarkeit der behaupteten Mängel, weil nichts detailliert vereinbart ist. Du wirst einen Rücktritt vom Vertrag verlieren und die volle Summe leisten müssen, ohne Abzüge. Es geht nur über guten Willen und Entgegenkommen auf Kulanz wenn der Verkäufer mitmacht. Grüsse Franky

Hallo Franky,
Vielen Dank für die Antwort. Es wurde ja kein Preis schriftlich vereinbart. Also nur mündlich eine Summe vereinbart. Ändert das etwas?

Gruß Tilmann

Hallo Kai, es wird darauf ankommen ob bei der mündlichen Preisvereinbarung Zeugen dabei waren und was diese vor Gericht bestätigen würden. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und es kommt zum Vergleichsvorschlag. ( Amtsgericht, ohne Anwalt - Gebühren sind erträglich ) Überlege jedoch, ob Dir das den Verwaltungsaufwand wert ist. Pokern kannst Du ja, denn der Verkäufer ist am Zug. Überweise den „reduzierten“ Betrag mit dem Vermerk: Kaufpreis vorbehaltich Mängelbeseitigung. Die Mängelbeseitigung musst Du separat mit Fristsetzung und Nennung der Mängel anmahnen.
Grüsse Franky