Rechtliche Unterschiede Kreditnehmer & Eigentümer

Guten Morgen!
Gibt es rechtliche Unterschiede bei einem verheirateten Ehepaar, wenn beide einen Kredit für eine Immobilie aufnehmen, aber nur einer als Eigentümer im Grundbuch eingetrgen wird?
Das Risiko trägt doch das Paar, nicht die Bank ?
Grüße
Fridolin

Guten Morgen!

Hi,

Gibt es rechtliche Unterschiede bei einem verheirateten
Ehepaar, wenn beide einen Kredit für eine Immobilie aufnehmen,
aber nur einer als Eigentümer im Grundbuch eingetrgen wird?

Wenn zwei Schuldner bestehen haften beide Schuldner unbegrenzt (Egal ob das ein Ehepaar ist, Bruder Schwester, Geschäftspartner, Vater Sohn).
Bsp: Darlehen wird nicht bedient es kommt zur Zwangsversteigerung. Die Schulden betragen 100.000,00 EUR die Versteigerung bringt aber nur 80.000,00 EUR. Das Haus ist nun weg. Die Bank hat nun die Möglichkeit einer der beiden Schuldner bzw. beide persönlich und unbegerenzt zu belangen.

Wer im Grundbuch eingetragen ist, ist der Bank eigentilch egal sofern sich das nicht evtl. wertmindernd auswirkt.

Das Risiko trägt doch das Paar, nicht die Bank ?

Das Risiko trägt selbstverständlich nur der bzw. die Darlehensnehmer.
Die Bank hat zwar auch immer ein gewisses Ausfallrisiko. Das ist aber für den Verbraucher uninteressant.

Grüße
Fridolin

Gruß