Hallo,
rechtliche Verselbständigung in dem Zusammenhang ist die Rechtsfähigkeit der Personengesellschaften.
Bei „Vereinigungen“ (untechnisch gesagt) geht es von nicht-rechtsfähig über rechtsfähig bis zur Vollrechtsfähigkeit der juristischen Personen.
Früher wurde bspw. die GbR (§§ 705ff. BGB) als nicht rechtsfähig angesehen. Dies stand im Gegensatz zur oHG und KG des HGB, welche teilrechtsfähig waren. Mit Urteil „ARGE Weißes Roß“ des BGH in 2001 wurde nun auch die GbR (die nach außen auftritt) auch als rechtsfähig anerkannt. D.h. also, dass nun bspw. auch die GbR als solche verklagt werden kann (im Zivilprozeß) und man nicht mehr alle Gesellschafter verklagen muss.
Dennoch sind Personengesellschaften nicht gleichwertig wie juristische Personen (Kapitalgesellschaft GmbH bspw.), da immernoch die Gesellschafter „dahinter“ „angreifbar“ sind.
Ansonsten empfehle ich ein Lehrbuch zum Gesellschaftsrecht bspw. Hueck/Windbichler; Grunewald, Barbara oder Schmidt, Karsten.
Mfg vom
showbee