Rechtliche Voraussetzungen Umzugskostenpauschale

Hallo!

In meiner Steuererklärung für 2010 habe ich für drei Umzüge eine Umzugskostenpauschale geltend gemacht. Die Pauschale für alle drei Umzüge wurde im Bescheid mit dem lapidaren Satz „Umzugskosten können nicht berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen“ abgelehnt.

Ich hoffe, jemand kann mir bei der rechtlichen Beurteilung etwas helfen. Hier die Fälle im Einzelnen:

  1. Mein Arbeitgeber hat mich für zwei Monate von Hannover nach Karlsruhe versetzt. In Karlsruhe habe ich in einem etwa 12qm Zimmer in einer WG gewohnt, das Zimmer wurde die zwei Monate über beibehalten, aber nicht einmal aufgesucht. In Hannover wurde eine 2-Zimmer-Wohnung (etwa 50qm?) angemietet, die Mietkosten übernahm der Arbeitgeber. Der Lebensmittelpunkt wurde also komplett nach Hannover verlagert, in Karlsruhe habe ich auch keine Familie. Angegeben in der Steuererklärung wurde entsprechend der Umzug von Karlsruhe nach Hannover.

  2. Entsprechend der „Rückzug“ von Hannover nach Karlsruhe.

  3. Etwas kompliziert: Der befristete Arbeitsvertrag mit meinem alten Arbeitgeber lief zum 30. September 2010 aus. Seit 3. Oktober 2011 bin ich als Freiwilliger für den Deutschen Entwicklungsdienst in der Karibik :smile: tätig (kein Gehalt). Vor dem Abflug am 3. Oktober habe ich meinen gesamten Hausrat von Karlsruhe nach Sachsen verfrachtet, in die Wohnung meiner Eltern. Die Beibehaltung der Wohnung in Karlsruhe wäre ja unverhältnismäßig und auch unmöglich gewesen. Ich habe entsprechend eine Pauschale für den Umzug nach Sachsen angegeben, aber auch diese wurde abgelehnt.

Oder steht mir gar eine Pauschale für den Umzug in die Karibik zu?

Ich hoffe, jemand kann mir bei diesen doch recht komplizierten Fällen helfen.

Danke,
munterberg

Hallo munterberg,

Hier die gewünschten Tatbestandsvoraussetzungen

Damit Umzugskosten vorliegen müssen diese beruflich veranlasst sein. Gründe, damit das Finanzamt dies anerkennt; Wechsel des Arbeitsplatzes, erstmalige Aufnahe einer Tätigkeit und/oder kürzere Fahrt zum Betrieb. Und was auch wichtig ist, es muss ein Umzug vorliegen :smile:

In Ihrem Fall verneint das Finanzamt einen Umzug, da Sie die WG in Karlsruhe beibehalten haben. Steuerrechtlich liegt in Ihrem Fall eine doppelte Haushaltsführung vor. Machen Sie also beim Finanzamt nicht zwei mal eine Umzugskostenpauschale geltend sondern verwenden Sie den Terminus doppelte Haushaltsführung. Bitte unter diesem Stichwort recherchieren…

Der Umzug zurück zu den Eltern ist nicht beruflich veranlasst. Oder anders ausgedrückt; Werbungskosten müssen mit einem abzugsfähigen Tatbestand im Zusammenhang stehen. Die Aufnahme einer unentgeltlichen Tätigkeit ist allerdings kein abzugsfähiger Tatbestand, denn hier scheitert es an dem steuerlichen Tatbestand der sog. Einnahmenerzielungsabsicht. Oder banaler; es liegt kein Dienstverhältnis im Sinne des §611 BGB vor.

beste Grüße

Melanie

Moin,

entschuldige, dass ich dir nur kurz absagen muss. Aber aufgrund von wenig Zeit mich in deinen - sehr speziellen - Fall einzulesen und Antworten zu finden, kann ich dir keine Antwort geben…

MfG

Hallo,
Ihre Fragestellung ist schon sehr komplex und kann nicht mit allgemeinen ratschlägen beantwortet werden.
Da es rechtlich nicht möglich ist Ihnen hier an dieser Stelle umfassenden, konkreten steuerlichen Rat zu geben, rege ich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen und dort um konkrete Hilfe zu fragen.
Um die Reaktion des FA zu beurteilen sind ein paar Rückfragen notwendig.
Eventuell haben Sie versucht die Umzüge und gleichzeitig den doppelten Haushalt zu beantragen. Das ist nicht möglich.
Diese doppelte Haushaltsführung kann aber in Ihrem Fall die vorteilhaftere sein.
Wenden Sie sich innerhalb der Einspruchsfrist an einen Fachmann.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo munterberg,

da ich kein beruflicher Fachmann für Steuerfragen bin, habe ich dazu leider kein Detailwissen, mit dem ich dir weiterhelfen könnte.

Also,

der umzug von Karlsruhe nach Hannover ist steuerlich betratet kein Umzug, sondern doppelte Haushaltsführung
(Googlen). Analog dazu auch nicht der Rückumzug.
Die Tätigkeit für den DED in der Karibik ist steuerlich völlig unschädlich, da kein Gehalt, entsprechend können auch keine Ksoten dazu - Umzug Sachsen - angesetzt werden.

Gegen den Steuerbescheid sürde ich Einspruch einlegen und den Ansatz der Kosten Hannover als doppelte Haushaltsführung beantragen.

Viel Spaß

Kann Dir leider nicht weiterhelfen.

cargo70

Hallo,

es tut mir leid, mit dem Thema „Einkommensteuer“ beschäftige ich mich schon seit 10 Jahren nicht mehr.

Hierzu kann ich Ihnen leider keine kompetente Antwort geben.

Viel Erfolg bei Ihrer Suche
MfG
iris Bugs

Hallo,

auf diesem Gebit kenne ich mich leider nicht so gut aus und bevor ich hier eine falsche antwort gebe, bitte ich dich direkt im Forum nachzufragen oder dich an einen anderen Experten zu wenden

Dankeschön und Viel Erfolg

Leider kann ich nicht helfen.