Hallo!
In meiner Steuererklärung für 2010 habe ich für drei Umzüge eine Umzugskostenpauschale geltend gemacht. Die Pauschale für alle drei Umzüge wurde im Bescheid mit dem lapidaren Satz „Umzugskosten können nicht berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen“ abgelehnt.
Ich hoffe, jemand kann mir bei der rechtlichen Beurteilung etwas helfen. Hier die Fälle im Einzelnen:
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Mein Arbeitgeber hat mich für zwei Monate von Hannover nach Karlsruhe versetzt. In Karlsruhe habe ich in einem etwa 12qm Zimmer in einer WG gewohnt, das Zimmer wurde die zwei Monate über beibehalten, aber nicht einmal aufgesucht. In Hannover wurde eine 2-Zimmer-Wohnung (etwa 50qm?) angemietet, die Mietkosten übernahm der Arbeitgeber. Der Lebensmittelpunkt wurde also komplett nach Hannover verlagert, in Karlsruhe habe ich auch keine Familie. Angegeben in der Steuererklärung wurde entsprechend der Umzug von Karlsruhe nach Hannover.
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Entsprechend der „Rückzug“ von Hannover nach Karlsruhe.
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Etwas kompliziert: Der befristete Arbeitsvertrag mit meinem alten Arbeitgeber lief zum 30. September 2010 aus. Seit 3. Oktober 2011 bin ich als Freiwilliger für den Deutschen Entwicklungsdienst in der Karibik
tätig (kein Gehalt). Vor dem Abflug am 3. Oktober habe ich meinen gesamten Hausrat von Karlsruhe nach Sachsen verfrachtet, in die Wohnung meiner Eltern. Die Beibehaltung der Wohnung in Karlsruhe wäre ja unverhältnismäßig und auch unmöglich gewesen. Ich habe entsprechend eine Pauschale für den Umzug nach Sachsen angegeben, aber auch diese wurde abgelehnt.
Oder steht mir gar eine Pauschale für den Umzug in die Karibik zu?
Ich hoffe, jemand kann mir bei diesen doch recht komplizierten Fällen helfen.
Danke,
munterberg