Rechtliche Vorgaben Waschmaschinenanschluss

Hi,

gibt es beim Anschließen von Waschmaschinen irgendwelche rechtlichen Vorgaben, die im Falle von Versicherungs- oder Garantiefällen relevant sind?

Bspw. erzählte mir der Typ von der Spedition, der meine Maschine brachte, aber nicht anschließen konnte, dass

  1. man die Maschine über ein Eckventil an das Zuflussrohr zum Wasserhahn anschließen muss, anstatt das separate Rohr zu verwenden, welches an sich bei mir für die Maschine vorgesehen ist.

  2. dass dies immer von einem offiziellen Installateur gemacht werden muss, um eben in Versicherungs- und Garantiefällen ersatzfähig zu sein.

Könnt ihr mir dabei weiterhelfen?

Danke und Gruß
N.

Hallo Nina

Da Dir bisher niemand geantwortet hat, will ich es mal nach bestem Wissen und Gewissen versuchen. Wenn ich an irgendeiner Stelle Mist verzapfe, ist nach meiner bisherigen Erfahrung sofort einer der Kollegen zur Stelle, der mir das dann „unter die Nase reibt“.

Wenn Du hier also nach 24 Stunden keine Berichtigung meiner Antwort findest, war das, was ich gesagt habe, wahrscheinlich nicht falsch.

gibt es beim Anschließen von Waschmaschinen irgendwelche rechtlichen Vorgaben, die im Falle von Versicherungs- oder Garantiefällen relevant sind?

Aber sicher:

Die Installation von Zulauf, Ablauf und elektrischem Strom muss fachgerecht erfolgen.

Bspw. erzählte mir der Typ von der Spedition, der meine Maschine brachte, aber nicht anschließen konnte, dass…

Und den hältst Du für sachkundig genug, Dir fachlichen und „juristischen“ Rat zu geben? Warum ist er dann Auslieferungsfahrer?

  1. man die Maschine über ein Eckventil an das Zuflussrohr zum Wasserhahn anschließen muss, anstatt das separate Rohr zu verwenden, welches an sich bei mir für die Maschine vorgesehen ist.

Mit dem „Zuflussrohr zum Wasserhahn“ ist wahrscheinlich der Kaltwasseranschluss einer Spüle gemeint?

Die Auskunft ist falsch. Man kann den Zulauf einer Waschmaschine über ein zusätzliches Geräteanschlussventil an den gleichen Wasseranschluss wie das Eckventil der Spüle anschließen, man muss es jedoch nicht.

Wenn Dir ein zusätzlicher Wasseranschluss für die Waschmaschine zur Verfügung steht, sollte die Maschine auch (über ein Absperrventil) daran angeschlossen werden.

  1. dass dies immer von einem offiziellen Installateur gemacht werden muss, um eben in Versicherungs- und Garantiefällen ersatzfähig zu sein.

Wenn er gesagt hätte („juristisch“), dass Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite liegst, wenn der Anschluss von einem Handwerksbetrieb ausgeführt wurde, wäre das korrekt gewesen. Aber meines Wissens ist das (anders als bei Gasinstallationen) nicht zwingend vorgeschrieben.

Solange durch die Installation – egal wer sie gemacht hat – kein Wasserschaden entsteht, ist es egal, wer sie gemacht hat. Entsteht durch die Installation ein Schaden, ist letztendlich der verantwortlich, der sie ausgeführt hat.

Ähnlich ist es mit dem Schmutzwasseranschluss – „juristisch“.

Anders ist es mit dem elektrischen Anschluss. Du darfst – als „Nichtfachfrau“ – zwar den Stecker in die Steckdose stecken, wenn aber erst noch eine neue Steckdose installiert werden muss, so darf das nur der konzessionierte Fachmann.

Habe ich Dir jetzt weitergeholfen?

Gruß
merimies

PS
Haftungsausschluss:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung und keinesfalls um eine Rechtsauskunft…
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten!

Hallo, Herr Inschenöhr!

Ich habe schon mal keine Einwände (ohne jetzt irgendwie Anwalt zu sein oder so!), klingt mir (wie gewohnt!) alles sehr nach einer wohldurchdachten Antwort mit Hand und Fuß!
Theorie: Solange alle vorhandenen Anschlüsse ihren jeweiligen Vorschriften und/oder den ‚angewandten Regeln der Technik‘ genügen, ist alles gut und ein jeder darf die steckerfertige Maschine anschließen… Praxis: Wie jetzt allerdings der unqualifizierte Laie unterscheiden kann, ob ein Anschluss regelkonform ist oder eben nicht, kann ich dir aber auch nicht verraten…

Was den elektrischen Anschluss angeht, hast du meines Erachtens nach ja schon alles Notwendige erwähnt, aber vielleicht können sich unsere ‚Wasserratten‘ (da fällt mir doch einer aus D’Dorf ein *g*) ja nochmal zu ihrem Fachgebiet äußern???

Vielen Dank (auch im Voraus), Olli

Vorschriften und/oder den ‚angewandten Regeln der Technik‘
genügen, ist alles gut und ein jeder darf die steckerfertige
Maschine anschließen… Praxis: Wie jetzt allerdings der
unqualifizierte Laie unterscheiden kann, ob ein Anschluss
regelkonform ist oder eben nicht, kann ich dir aber auch nicht
verraten…

So ist es der Anschluß muß Sach und Fachgerecht sein,ob das jeder Leie weiß ist leider Fraglich. Die Umzugsleute schließen die Maschinen zwecks Haftung nicht an, den einer muß ja den Schwazen Peter haben.
Schönen Gruß aus Düsseldorf der Rohrverleger

Was den elektrischen Anschluss angeht, hast du meines
Erachtens nach ja schon alles Notwendige erwähnt, aber
vielleicht können sich unsere ‚Wasserratten‘ (da fällt mir
doch einer aus D’Dorf ein *g*) ja nochmal zu ihrem Fachgebiet
äußern???

Vielen Dank (auch im Voraus), Olli

Lieber Rohrverleger:smile:,

Vorschriften und/oder den ‚angewandten Regeln der Technik‘
genügen, ist alles gut und ein jeder darf die steckerfertige
Maschine anschließen… Praxis: Wie jetzt allerdings der
unqualifizierte Laie unterscheiden kann, ob ein Anschluss
regelkonform ist oder eben nicht, kann ich dir aber auch nicht
verraten…

Ah ja eben, woher soll ich das wissen. Was ich durchaus erkennen konnte war, dass das Zulaufventil der Maschine für das Anschlussventil den Zulaufes einen zu großen Durchmesser hat. Kann man das über einen Adapter regeln? Dann meinte der gute Mann noch, dass eben zwei Schellen zum Befestigen fehlen. Kann er wohl recht mit haben…!!!

So ist es der Anschluß muß Sach und Fachgerecht sein,ob das
jeder Leie weiß ist leider Fraglich. Die Umzugsleute schließen
die Maschinen zwecks Haftung nicht an, den einer muß ja den
Schwazen Peter haben.

Hm, kann das Problem sein, ja. Es stand schon drin, dass die Spedition es anschließt, wenn alle nötigen Anschlüsse vorhanden sind. Dass (s.o.) das eine Ventil nicht auf das andere passte, ok, aber die Sache mit den Schellen, da hätte ich erwarten, dass die Typies sowas durchaus dabei haben, oder nicht?!

danke und gruß
Nina

Lieber Rohrverleger:smile:,

Hmm, ich bin zwar nur der Olli und nicht der Rohrverleger, aber ich maße mir trotzdem mal an, zu anworten ;o)

Vorschriften und/oder den ‚angewandten Regeln der Technik‘
genügen, ist alles gut und ein jeder darf die steckerfertige
Maschine anschließen… Praxis: Wie jetzt allerdings der
unqualifizierte Laie unterscheiden kann, ob ein Anschluss
regelkonform ist oder eben nicht, kann ich dir aber auch nicht
verraten…

Ah ja eben, woher soll ich das wissen. Was ich durchaus
erkennen konnte war, dass das Zulaufventil der Maschine für
das Anschlussventil den Zulaufes einen zu großen Durchmesser
hat. Kann man das über einen Adapter regeln?

Yepp, kann man eigentlich problemlos! Dein Anschlussventil (von der Mischarmatur der Spüle?) oder dein Eckventil (direkt aus der Wand, bzw. von dort installierten Eckventil abgehend?) hat dann wohl ein 1/2"- (sprich: ‚halb Zoll‘) oder 3/8"- (also ‚dreiachtel Zoll‘) Innen- oder Außengewinde, d.h. du kannst beim Innengewinde einen Adapter hineinschrauben oder beim Außengewinde den Adapter außen drauf schrauben. Miss einfach den Durchmesser (beim Außengewinde über alles, also mit den Gewindegängen und beim Innengewinde das lichte Maß zwischen den Gewindegängen, ich glaube, das ist die offizielle Methode) und geh zum Baumarkt deines Vertrauens (gibt es so etwas eigentlich???) und sag dem Fuzzi in der Sanitärabteilung, was du brauchst - nämlich einen Adapter/Doppelnippel (=von Außen- auf Außengewinde) von 1/2"- (oder eben 3/8"-) Innen- bzw.Außengewinde auf 3/4"- Außengewinde (das hat nämlich so ziemlich jede ‚normale‘ Maschine in Deutschland).
Wenn du mit den Zoll-Angaben nicht klarkommen solltest, kannst du dem OBI-Hörnchen auch die Millimeterangaben ansagen, das sollte der eigentlich umrechnen können (ein Zoll hat übrigens 2,54 cm)!!!

Und wenn dir das alles viel zu blöde ist (schließlich müssen diese Schraubadapter ja auch noch mit Hanf und Neo-Fermit (=weiße ‚Matschepampe‘) oder Teflonband eingedichtet werden), dann ruf bitte einen ‚richtigen‘ Sanitärmenschen - solche Sachen hat der im Nullkommanichts erledigt (inkl. lotrechtem Ausrichten der Maschine, damit sie beim Schleudern nicht wandern geht usw.)!

Dann meinte der gute Mann noch, dass eben zwei Schellen zum Befestigen fehlen.
Kann er wohl recht mit haben…!!!

Naja, zählen wird er wohl können… So auf den ersten Blick erschließt sich mir zwar nicht, wo der Bursche ZWEI Schellen montieren wollte - eine auf jedem Ende des Ablaufschlauches ist mir schon klar, aber die Schelle an der Maschinenseite müsste doch eigentlich noch zusammen mit dem Schlauch auf der Maschine draufstecken, oder???

So ist es der Anschluß muß Sach und Fachgerecht sein,ob das
jeder Leie weiß ist leider Fraglich. Die Umzugsleute schließen
die Maschinen zwecks Haftung nicht an, den einer muß ja den
Schwazen Peter haben.

Hm, kann das Problem sein, ja. Es stand schon drin, dass die
Spedition es anschließt, wenn alle nötigen Anschlüsse
vorhanden sind.

Steht das genau so im Vertrag???
Alle ‚nötigen‘ Anschlüsse sind bei mir: ein Elektroanschluss (separat mit 16A abgesichert), ein Wasseranschluss (aus dem auch genug Wasser kommt!) und ein Abwasseranschluss (oder die etwas unglückliche Notlösung mit dem Bogen im Ablaufschlauch direkt ins Waschbecken oder Badewanne)…
Das waren die ‚notwendigen‘ Anschlüsse, von ‚passenden‘ Anschlüssen haben die ja scheinbar nichts geschrieben ;o) Klar, das ist nur Wortklauberei, aber wenn die für das Anschließen extra was berechnet haben sollten, würde ich die doch glatt nochmal anreisen lassen, um ihren Auftrag zu erfüllen oder eben die Kohle für die Anschlussarbeiten zurück verlangen… ;o)

Dass (s.o.) das eine Ventil nicht auf das
andere passte, ok, aber die Sache mit den Schellen, da hätte
ich erwarten, dass die Typies sowas durchaus dabei haben, oder
nicht?!

Tja… hätte, sollte, könnte… Wenn die den Anschluss schon explizit mit anbieten, gehört so etwas definitiv auf deren Auto/Laster, aber eigentlich ist das gar nicht der Job eines Spediteurs, finde ich…

danke und gruß
Nina

Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg!

MfG, Olli

Hallo Olli,

… Miss einfach den Durchmesser (beim Außengewinde über alles, also mit den Gewindegängen und beim Innengewinde das lichte Maß zwischen den Gewindegängen, ich glaube, das ist die offizielle Methode) und geh zum Baumarkt deines Vertrauens (gibt es so etwas eigentlich???) und sag dem Fuzzi in der Sanitärabteilung, was du brauchst - nämlich einen Adapter/Doppelnippel (=von Außen- auf Außengewinde) von 1/2"- (oder eben 3/8"-) Innen- bzw. Außengewinde auf 3/4"- Außengewinde (das hat nämlich so ziemlich jede ‚normale‘ Maschine in Deutschland).
Wenn du mit den Zoll-Angaben nicht klarkommen solltest, kannst du dem OBI-Hörnchen auch die Millimeterangaben ansagen, das sollte der eigentlich umrechnen können (ein Zoll hat übrigens 2,54 cm)!!!

Im Prinzip bin ich mit Deinen Ausführungen einverstanden, würde ich einem Laien auch so empfehlen – nur hast Du Dir da einen kleinen Fehler geleistet (du weißt doch – gib Dir eine kleine Blöße und schon stochert einer genüsslich darin herum).

Du kannst die am Rohrgewinde abgenommenen Maße nicht so einfach in die Gewindebezeichnung übersetzen.

Das hat folgenden Grund:
Als man in England im Zuge der Industrialisierung erkannte, dass es vorteilhaft wäre, für Installationsrohre die Anschlussgewinde zu normen, hat man die Gewinde nicht nach ihren tatsächlichen Abmessungen bezeichnet, sondern nach den Innendurchmessern der Rohre, für die sie bestimmt waren.

Da z.B. das ½“ Rohr einen Außendurchmesser von knapp 21mm hatte (ich habe jetzt keine Lust, das in Zoll umzurechnen) legte man als ½“ Rohrgewinde ein Gewinde mit einem Außendurchmesser von 20,95mm und einer Steigung von 14 Gang pro Zoll fest.

Dann wurde irgendwann der für Rohre verfügbare Werkstoff besser und man konnte die Rohre dünnwandiger herstellen. Der Außendurchmesser der Rohre lag aber jetzt durch die genormten Gewinde fest. So hat man den Innendurchmesser so etwa auf 5/8“ vergrößert, ohne jedoch an der Rohrbezeichnung etwas zu ändern, so dass heute ein halbzölliges Rohr einen Innendurchmesser größer als ½“ hat.

So war das mit allen Rohrgrößen, so dass heute die Rohrbezeichnungen nichts mehr mit den tatsächlichen Abmessungen der Rohre zu tun haben.

Gruß merimies

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Moin meremies,

Hallo Olli,

Im Prinzip bin ich mit Deinen Ausführungen einverstanden,
würde ich einem Laien auch so empfehlen – nur hast Du Dir da
einen kleinen Fehler geleistet (du weißt doch – gib Dir eine
kleine Blöße und schon stochert einer genüsslich darin herum).

Ja, das kenne ich gut - von beiden Seiten, muss ich bekennen… ;o)

Du kannst die am Rohrgewinde abgenommenen Maße nicht so
einfach in die Gewindebezeichnung übersetzen.
[…]
So war das mit allen Rohrgrößen, so dass heute die
Rohrbezeichnungen nichts mehr mit den tatsächlichen
Abmessungen der Rohre zu tun haben.

Gruß merimies

Okay, ich gebe mich geschlagen… ;o)
Danke für die Aufklärung, man (ich) lernt halt nie aus!
Wie immer sauber recherchiert und sehr verständlich formuliert, danke!

MfG, Olli

Hallo,
das wir wahrscheinlich dein Problem lösen.
http://images.google.de/images?q=eckfix&oe=utf-8&rls…
Schönen Gruß aus Düsseldorf der Rohrverleger