Rechtliche wirksamkeit einer Anlagendokumentation

Hallo liebe Wissende,

Ich hab derzeit ein wenig ärger mit einem gekündigten Vertrag bei meinem Ehemaligen IP-Serviceprovider (KabelBW)

Die Situation sieht wie folgt aus. Im Juni diesen Jahres habe ich bei KabelBw gekündigt. Da ich umgezogen bin in ein nicht von KabelBW bedientes Gebiet habe ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und bin vorzeitig aus dem Vertrag ausgetreten. Zumindest hatte ich dies vor.

Also habe ich ein Kündigungsschreiben aufgesetzt und meine Ummeldebestätigung kopiert. Diese auch in der Anlagendokumentation erwähnt.

In etwa so:
Anlagen: Ummeldebestätigung der Gemeinde XXX

Die guten Mitarbeiter von der KabelBW haben diese allerdings nicht abgelegt und behaupten nun, diese Bestätigung sei nie bei ihnen eingegangen. Mein Frage ist ob sie nicht dazu verpflichtet gewesen wären, im Falle des nichtvorhanden sein (den ich persönlich ausschließen kann, aber leider nicht beweisen) mich entsprechend zu kontaktieren. Ich habe nur eine Kündigungsbestätigung erhalten allerdings mit dem frühstmöglichen Kündigungsdatum des bestehen Vertragsfalls.

Ich mein, wie soll ich denn beweisen dass diese beigelegt habe? Selbst mit einem Einschreiben lässt sich nicht klar beweisen welche Dokumente sie von mir erhalten haben sondern nur das sie irgendwelche erhalten haben. Ich bin derzeit sehr verärgert und ratlos, da ich meinen Pflichten nachgekommen bin und KabelBW allerdings weiterhin Buchungen getätigt hat und Mahnungen über offene Posten stellen möchte falls ich die Rückgebuchten beträge nicht bezahle. Ich bin Student und KabelBW schuldet mir etwa 200 Euro, wie ich mir das leisten soll keine Ahnung, wenn die Mahnungen erstmal los gehen über die offen Beträge werde ich diese ja begleichen müssen, meine Ausgaben steigen also weiter und das Geld werde ich dann trotzdem nich zurück erhalten oder?

Was würdet ihr tun wie sieht das Gesetz eine solche Situation?

Hallo,

rechtlich verbindlich kann ich keine Auskunft geben.

Ich kann nur sagen dass wenn ich eine Kündigungsbestätigung erhalte und das Datum dem Widerspricht was ich mir durch meine Sonderkündigung erhoft habe würde ich sofort Widerspruch einlegen. Sollte Kabelbw begründen das genannte Schreiben zwecks Umzug lag nicht bei würde ich es ihnen einfach nochmals zukommen lassen da ja auf dem amtlichen Schreiben auch ein Datum steht was die damilge Ausstellung bestätigt und dass eine Kündigungsbestätigung gekommen ist zeigt ja auch das der Brief mit der Sonderkündigung bei Kabelbw eingegangen sein muss woher sonst sollten Sie wissen dass ich kündigen will?

Mein Tipp: Nochmals sachlich und freundlich mit Kabelbw in Kontakt treten.

Viele Grüße
Jürgen

Hallo Marco,

das ist ja interessant. Ich habe genau die selbe Erfahrung gemacht. Bin nach Bayern gezogen und habe deswegen vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Auch da haben Sie so getan als hätte Ich keinen Nachweis dafür gesendet, was einfach nicht stimmt. Ich habe die Kündigung sogar per Einschreiben geschickt, d.h. der Brief kam auf jedem Fall an.
Dann haben Sie mir ein paar Monatsbeiträge zu viel abgebucht. Das Problem konnte Ich aber lösen und habe auch die entsprechenden Beiträge zurück bekommen. Und das geht ganz einfach:
Ruf dort an und sag du möchtest mit jemandem Sprechen der hier Entscheidungen treffen kann. Und hau ruhig ein wenig auf den Tisch! Wenn du mit den Leuten am anderen Ende der Leitung immer freundlich umgehst, dann siehst du dein Geld nicht wieder. Sag denen ganz klar, du hast diesen Nachweis zu Ihnen gesendet. Wenn Sie den verschlampt haben ist das nicht dein Problem. Und du willst deine Beiträge welche Sie UNGERECHTFERTIGT von dir eingezogen haben, ebenfalls zurück. So hab Ichs auch gemacht, und es hat geklappt - Ich war ja auch im Recht.
Und du bist es genauso. Also fordere dein Recht ein! Bloß nicht schüchtern sein! Ob du dein Geld wieder siehst liegt einzig und allein daran ob du dort auf den Tisch haust!

Lass dich nicht veräppeln und zeigs Ihnen!

Gruß Pascal