Rechtlicher Beistand nach Unfall

Hallo,

angenommen, ein Kind wird von einem Radfahrer angefahren und hat einen zahnmedizinischen Schaden. Das ganze wird polizeilich aufgenommen, man bekommt den Bogen zur zeugenaussage, wo auch gefragt wird, ob man einen Stranfantrag stellen will.

Was bekundet man da ? Sollte man sich anwaltlichen Rat einholen ?

Es geht nicht darum, den Radfahrer persönlich zu strafen oder schädigen, sondern eher darum, für die Zukunft sicherzustellen, das für das Kind im Falle von weiteren zahnmedizinischen Behandlungen jemand aufkommt.

lg
Brenna

Körperverletzung ist ein sogenanntes Offizialdelikt, das heißt, die Staatsanwaltschaft wird ohnehin tätig, egal ob eine Anzeige vorliegt oder nicht. Kommt halt darauf an, ob es sich dabei um (fahrlässige) Körperverletzung handelt oder nicht, dass kann man aus dem Vorgetragenen nicht beurteilen.

Der Schadensersatzanspruch des Kindes, so einer besteht, ist jedoch völlig unabhängig davon. Ein solcher Anspruch könnte eventuell auch ohne ein strafrechtliches Verschulden des Radfahrers vorliegen.

Hallo,
danke für die schnelle Antwort erstmal. Macht es denn Sinn, da einen Anwalt zu kontaktieren ? (Wäre ja auch mit weiteren Kosten verbunden). Oder wie gehe ich am besten weiter vor ?
lg
Brenna

Erst mal schauen, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, z.B. einfach mal mit dem Kind zum Zahnarzt gehen.

Und zwar nach §823 BGB. Den Schaden zahlt der Radler bzw. seine Privathaftpflicht (so vorhanden).

Wir waren beim Zahnarzt, bislang ist noch kein bleibender Schaden enststanden ( Kind hat 2 Milchzähne im Frontbereich verloren). Ob das so bleibt ist ungewiss, es kann sein, dasdurch die enstehenden Lücken eine kieferorthopädische Behandllung notwendig ist oder die bleibenden Zähne schadhaft nachkommen, aber das ist halt noch nicht klar und ergibt sich erst im weiteren Verlauf.

Also wenn Folgeschäden mit wohl nicht geringen Kosten zu Erwarten sind, dann würde ICH das Geld für eine Beratung beim Anwalt doch ausgeben.