Rechtlicher Hintergrund der V-Mann-Affäre

Hallo Juristen und andere Menschen.

Nun gibt es ja im Zusammenhang mit dem NPD-Verbots-Antrag die sogenannte V-Mann-Affäre und ich als juristisch völlig unbedarfter Mensch frage mich: Wieso eigentlich?!

Wo ist denn bitteschön das Problem, wenn da jemand aussagen soll, der für den Verfassungsschutz gespitzelt hat?

Kann mir das mal einer erklären?

Danke im voraus,
der Guido

Hallo Guido,

es gibt Gründe, nicht deutlich zu werden. Aber, der V_Mann hat doch offenbar Geld erhalten und mit diesem Geld Aktionen finanziert, die heute auch als verfassungsfeindliche Aktivitäten gelten. Kann jemand Zeuge sein, der vom Verfassungsschutz dafür bezahlt wird, dass er kriminelle Aktionen plant und ausführen lässt, die dann in einem Verbotsantrag als Beweis enthalten sind ? Und dies ist nicht der einzige Zeuge, der V-Mann ist. Udn die Qualität solcher V-Leute ist mehr oder weniger meist durch Erpressung oder Geldgier bestimmt. Ich lasse offen, wer hier Erpressung betrieben haben könnte, wenn jemand in einer Organisation solche Mittel anwendet.

Der Einsatz von V-Leuten ist höchst umstritten und deren Beweiskraft ebenso. Mehr sollte man zu diesem Thema nicht äussern, will man sein Leben und Gesundheit auch in unserem Land nicht gefährden sollte.

Gruss Günter

Verstehe ich nicht…
Hallo Günter.

Vergessen wir mal für einen Moment die nebulösen Drohungen für Leib und Leben, die Du da in den Raum gestellt hast - wer auch immer die ausgesprochen, angedeutet oder sonstwas haben mag oder nicht.

Also, wenn in diesem Fall nur die Glaubwürdigkeit des Zeugen zweifelhaft wäre, wieso wird dann der Zeuge nicht vernommen und für unglaubwürdig befunden? Oder alternativ einfach nicht vorgeladen?

Warum scheitert daran das ganze Verfahren?

Immer noch verwirrt,
der Guido

Hallo Guido,

in solch einem Fall besteht z. B. die Gefahr, daß der V-Mann selbst die Straftaten überhaupt erst verursacht hat: Z. B. um für seinen Dienst aufregende Nachrichten ermitteln zu können. Die unterwanderte Organisation kann sich dann hinterher herausreden mit „Wir waren so lange friedlich und legal, bis der uns aufgehetzt hat. Ohne den wäre es nie so weit gekommen.“

Bestimmt gibt es da noch mehr Argumente.

Ciao

Uwe

Zuviel Fernsehen gekuckt???

Hallo Guido,

es gibt Gründe, nicht deutlich zu werden.

Der böse schwarze Mann???

Aber, der V_Mann hat
doch offenbar Geld erhalten und mit diesem Geld Aktionen
finanziert, die heute auch als verfassungsfeindliche
Aktivitäten gelten. Kann jemand Zeuge sein, der vom
Verfassungsschutz dafür bezahlt wird, dass er kriminelle
Aktionen plant und ausführen lässt, die dann in einem
Verbotsantrag als Beweis enthalten sind ?

WIE KOMMST DU DENN AUF SOWAS???
Ein sogenannter „V“ - Mann wird nicht dafür bezahlt kriminelle Aktionen zu planen o. auszuführen sondern als regelrechter Spitzel - nix weiter. Wenn er Kleinststraftaten begeht werden die u.U. gedeckelt, damit er weiter Infos liefern kann - sonst nichts.

Und dies ist nicht
der einzige Zeuge, der V-Mann ist. Udn die Qualität solcher
V-Leute ist mehr oder weniger meist durch Erpressung oder
Geldgier bestimmt. Ich lasse offen, wer hier Erpressung
betrieben haben könnte, wenn jemand in einer Organisation
solche Mittel anwendet.

Ich selbst kenne nur V - Leute aus der Drogenszene und die reden einfach gern zu viel, warum versteh ich selbst nich, dass wissen nur sie selbst o. evtl. ein psychater. Sie bekommen kein Geld.
Es gibt aber durchaus welche, die bezahlt werden. Eslaufen auch Kompromisse mit Staatsanwälten, wo das eine o. andere kleine Verfahren eingestellt wird, alles andere ist aber wohl Deiner Fantasie entsprungen.

Der Einsatz von V-Leuten ist höchst umstritten und deren
Beweiskraft ebenso. Mehr sollte man zu diesem Thema nicht
äussern, will man sein Leben und Gesundheit auch in unserem
Land nicht gefährden sollte.

???
Ich glaub Du hast zuviel Fern gesehen!!!

M.

Hallo Günter,

habe Dein Posting gerade an den Verfassungsschutz weitergeleitet, halte Dich also ab übermorgen bitte zur Erschießung bereit.

So, und wenn wir nun mal die Phantasie beiseite lassen und uns mal den Fakten zuwenden, dann sieht die Sache eigentlich ganz einfach aus. V-Leute sind die einzige Möglichkeit an Informationen aus nach außen hin gut abgeschotteten Tätergruppen zu erlangen. Dies gilt sowohl im bereich der politischen Extremisten, wie auch bei religiös oder ethnisch homogenen Gruppen, die sich kriminell oder terroristisch betätigen. Auch bei Schieberbanden, im Drogenbereich und bei allem was sonst unter den Begriff OK (Organisierte Kriminalität) fällt, kommt man ohne V-Leute nicht weit.

Die Problematik und die Risiken des V-Mann Einsatzes sind dabei allen Beteiligten in Staatsanwaltschaften, Gerichten und auch bei den Landesämtern und beim Bundesamt für Verfassungsschutz, etc. bekannt. Genau aus diesem Umfeld rührt jetzt die vorläufige Terminabsage des BVerfG, denn es ist ein ehernes Prinzip, dass V-Leute als solche zu bezeichnen sind, wenn ein Verfahren an ein Gericht abgegeben wird, damit dieses in der Lage ist, die entsprechenden Aussagen richtig zu gewichten. Dies ist in diesem Fall unterblieben und das Gericht konnte somit nicht erkennen, dass bei offenabr nicht ganz unwichtigen Aussagen im Verfahren ein V-Mann tätig war. Um jetzt die Entscheidung des BVerfG nicht mit dem Makel zu belegen, V-Mann Aussagen falsch gewichtet zu haben (schließlich gibt es über dem BVerfG keine Revisionsinstanz) hat man die Termine vorläufig abgesetzt. Vermutlich wird man jetzt zu einer Neubeurteilung dieser Aussagen kommen und dann das Verfahren ganz normal weiterlaufen lassen. Konsequenzen der Angelegenheit kann es aber auf die Entscheidung des BVerfG geben. Wenn die Richter zu dem Schluss kommen, die V-Mann Aussagen jetzt als weniger glaubhaft einzustufen, kann dies dazu führen, dass der Verbotsantrag scheitert. Dies wäre natürlich für die Antragsteller höchst blamabel. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Bundesinnenminister dafür seinen Hut nehmen muss, denn ein Scheitern würde ein weiteres Verbotsverfahren erst wieder in einigen Jahren ermöglichen, da hierfür dann komplett neue Beweise beizubringen wären. Die bislang erhobenen Beweise wären dann verbrannt. Daher hatte man sich bislang auch sehr mit einem Verbotsantrag zurückgehalten und wollte die Sache natürlich wasserdicht machen. Wenn jetzt aber entscheidende Beweise relativiert werden könnten, sollte man sich u.U. überlegen den Antrag besser zurück zu ziehen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

verloren, muss hier wohl die Antwort lauten.

Es gibt keinen bösen Mann, sondern es gibt reale Gefährdungsgründe für jeden Bürger, der sich negativ zu Gruppen und Systemene auch des Rechtsstaaates D äussert. Und wenn Du schon es weisst, offenbar in einer der Szenen tätig bist, ist Dir wohl auch bekannt, dass schon Leserbriefe zu diesem Thema dazu führen, dass überprüft wird, ob jemand "rechts- oder links " zum gefährdeten Personenkreis zu zählen ist.

WIE KOMMST DU DENN AUF SOWAS???
Ein sogenannter „V“ - Mann wird nicht dafür bezahlt kriminelle
Aktionen zu planen o. auszuführen sondern als regelrechter
Spitzel - nix weiter.

Nachweislich hat dieser V-Mann Geld erhalten - auch die anderen erhalten als V-Leute Gelder - und er hat das Geld auch dazu verwendet, Aktionen durchzuführen. Er muss ja mitmachen, damit er nicht auffällt.

Wenn er Kleinststraftaten begeht werden

die u.U. gedeckelt, damit er weiter Infos liefern kann - sonst
nichts.

Dies ist völlig falsch. Eine Privatperson fällt nicht unter das Gesetz, das Du hier angesprochen haben möchtest. Dies gilt für die Tätigkeit der verdeckten Ermittler.Und wenn es Dir bekannt ist, besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einen verdeckten Ermittler und einem V-Mann.

Anfangs dachte ich, da schreibt jemand, der sich auskennt, nun meine ich, da schreibt jemand, der keine Ahnung hat. Im Drogenmilieu wird mit verdeckten Ermittlern gearbeitet. Dies sind Beamte, denen in gewissem Umfang gewisse Handlungen straffrei erlaubt sind. Dasselbe gilt nicht für Personen im Bereich des VS.

Ich selbst kenne nur V - Leute aus der Drogenszene und die
reden einfach gern zu viel, warum versteh ich selbst nich,
dass wissen nur sie selbst o. evtl. ein psychater. Sie
bekommen kein Geld.

Dies sind überwiegend Wichtigteuer. Sie versuchen doch meist mit Lügen anderer in die Pfanne zu hauen, wenn man ihnen bei der Vernehmung etwas verspricht, was man als Beamter ohnehin nicht entscheiden kann. Die beschuldigen doch ihre verstorbene Ur-Oma des Drogenkonsums, wenn sie damit rechnen dürfen, dass sie wieder spritzen dürfen.

Es gibt aber durchaus welche, die bezahlt werden. Eslaufen
auch Kompromisse mit Staatsanwälten, wo das eine o. andere
kleine Verfahren eingestellt wird, alles andere ist aber wohl
Deiner Fantasie entsprungen.

Kompromisse ja, Geld an Drogenkonsumenten für Infos ist nach dem Gesetz nicht erlaubt. Im Übrigen, gekaufte Infos sind fragwürdige Infos.

Der Einsatz von V-Leuten ist höchst umstritten und deren
Beweiskraft ebenso. Mehr sollte man zu diesem Thema nicht
äussern, will man sein Leben und Gesundheit auch in unserem
Land nicht gefährden sollte.

???
Ich glaub Du hast zuviel Fern gesehen!!!

Nein, sondern einen Mordanschlag überlebt. In Westdeutschland.
Und in diesen Mordanschlag waren deutsche Behörden verwickelt.

Gruss G

Hallo Guido,

nicht nebulös, sondenr leider in meinem Leben Realität, nachdem ich mit viel Insiderwissen den Kampf gegen diese Methoden aufgenommen hatte.

Also, wenn in diesem Fall nur die Glaubwürdigkeit des Zeugen
zweifelhaft wäre, wieso wird dann der Zeuge nicht vernommen
und für unglaubwürdig befunden? Oder alternativ einfach nicht
vorgeladen?

Das Problem ist hier, dass der VS offenkundig diesen V-Mann bezahlt hat und dieser das Geld für Aktionen der NPD gegen die demokratischen Einrichtungen nutzte. In solchen Fällen ist in der Mehrheit davon auszugehen, dass ein solcher V-Mann sogar den Auftrag erhält, gezielte Massnahmen zu betreiben, um entweder die Organsiation öffentlich in Misskredit zu bringen wie auch unterstellt werden muss, dass solche „Verräter mit Inkasso-Mentalität“ aus Geldgier Informationen liefern, die in Wirklichlichkeit nicht bestehen.

Gruss Günter

Hallo Wiz,

es freut mich, wenn ein aufmerksamer deutscher Staatsbürger, getreu nach dem Motto, melde alles über andere dem VS handelt.
Aber keine Sorge, 1992 wurde abgesprochen, dass ich mich zu keinen Details äussere, meine Kenntnisse, auch jener der Parteispendenaffäre 1985 „vergesse“ und dann in Ruhe gelassen werden. Ausserdem zur Information. Hier ist der Staatsschutz zuständig. Dieser ist in jeder größeren Polizeidirekttion oder Kirminalpolizeidienststelle aufzufinden.

So, und wenn wir nun mal die Phantasie beiseite lassen

Diese muss man in meinem Fall nicht beiseite lassen. Der Mordanschlag auf mich ist amtsbekannt:

und uns

mal den Fakten zuwenden, dann sieht die Sache eigentlich ganz
einfach aus. V-Leute sind die einzige Möglichkeit an
Informationen aus nach außen hin gut abgeschotteten
Tätergruppen zu erlangen. Dies gilt sowohl im bereich der
politischen Extremisten, wie auch bei religiös oder ethnisch
homogenen Gruppen, die sich kriminell oder terroristisch
betätigen. Auch bei Schieberbanden, im Drogenbereich und bei
allem was sonst unter den Begriff OK (Organisierte
Kriminalität) fällt, kommt man ohne V-Leute nicht weit.

Zuerst einmal gibt es im kriminellen Millieu keine V-Leute sondern dort werden sie Informanten genannt. Dann gibt es in diesem Millieu die verdeckten Ermittler, die mit gewissen Privilegien ausgestattet sind, die ausnahmensweise nicht strafbar sind. Dies gilt nicht für V-Leute.

In der restlichen Beurteilung stimme ich Dir zu.

Gruss Günter

endlich mal eine vernünftige Antwort!
Danke!

Klar!aufDich wurde von Verschwörern ein Anschlag…

Realitätssinn
verloren, muss hier wohl die Antwort lauten.

Das glaube ich auch…

Es gibt keinen bösen Mann, sondern es gibt reale
Gefährdungsgründe für jeden Bürger, der sich negativ zu
Gruppen und Systemene auch des Rechtsstaaates D äussert.

Ja na klar, deshalb sind die ganzen Kloppies die auf NPD - Demos gehen o. Altstalinisten mit ihren Pelzmützen auf der Rosa - Luxemburg - Demo auch nach dem Aufzug extrem gefährdet.

Und
wenn Du schon es weisst, offenbar in einer der Szenen tätig
bist, ist Dir wohl auch bekannt, dass schon Leserbriefe zu
diesem Thema dazu führen, dass überprüft wird, ob jemand
"rechts- oder links " zum gefährdeten Personenkreis zu zählen
ist.

Ich bin nicht in einer Szene tätig, ich bin Polizeibeamter in Berlin. Und „ich es schon nicht weiss“, dass der VS nichts besseres zu tun hat, als sich mit diesem Forum und Deiner Meinung zum System zu beschäftigen.
Und schon gar nicht dass Dir irgenetwas passiert, wenn Du hier, was auch immer hinschreibst.

Wenn er Kleinststraftaten begeht werden

die u.U. gedeckelt, damit er weiter Infos liefern kann - sonst
nichts.

Dies ist völlig falsch. Eine Privatperson fällt nicht unter
das Gesetz, das Du hier angesprochen haben möchtest.
Dies gilt
für die Tätigkeit der verdeckten Ermittler.Und wenn es Dir
bekannt ist, besteht ein erheblicher Unterschied zwischen
einen verdeckten Ermittler und einem V-Mann.
Anfangs dachte ich, da schreibt jemand, der sich auskennt, nun
meine ich, da schreibt jemand, der keine Ahnung hat

Weisst DU denn eigentlich wovon DU redest???
Die einzelnen Verfassungschutzbehörden haben jeweilige Ländergesetze und sind an diese gebunden.
und genau unter diese Gesetze fällt auch das anwerben von V - Personen, also Privatpersonen
Bsp.:

Verfassungschutz Gesetz Brandenburg
§ 6
3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden:
Nr 1.
Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckten Ermittlern

Im
Drogenmilieu wird mit verdeckten Ermittlern gearbeitet. Dies
sind Beamte, denen in gewissem Umfang gewisse Handlungen
straffrei erlaubt sind. Dasselbe gilt nicht für Personen im
Bereich des VS.

Fragt sich wer hier keine Ahnung hat.
Ich gebe zu, dass die Befugnisse des VS für mich nicht gerade Rucksackwissen sind, aber eins ist sicher:
Im Drogenmillieu werden sehr wohl V - Personen verwand. Ihre Verwendung richtet sich z.B. in Berlin nach der
Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Inanspruchnahme
von Informanten und über den Einsatz von Vertrauenspersonen
und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung
SenJvst und SenInn vom 25. 5. 1994 (ABl. S. 2505)
und nicht nach einem Gesetz.
Es wird EBENSO mit Verdeckten Ermittlern gearbeitet, diese sind Polizeibeamte und DÜRFEN KEINE Straftaten begehen. Ihr Einsatz richtet sich nach §§ 110a u. 110b StPO zur Strafverfolgung und/oder den jeweiligen Landespolizeigesetzen zur Gefahrenabwehr.

Ganz im Gegensatz zu Deinen Ausführungen sind den Beamten im VS gewisse Straftaten erlaubt.
In Brandenburg sieht das z.B. rechtlich so aus:
§ 6 Abs. 7
Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dürfen keine Straftaten begangen werden. Die abschließende Aufzählung der Straftatbestände, die verwirklicht werden dürfen, erfolgt in einer Dienstvorschrift nach Vorlage in der Parlamentarischen Kontrollkommission.

Welche Straftaten das sind weiss ich allerdings nicht. MIt Sicherheit jedoch keine Mordanschläge.

Ich selbst kenne nur V - Leute aus der Drogenszene und die
reden einfach gern zu viel, warum versteh ich selbst nich,
dass wissen nur sie selbst o. evtl. ein psychater. Sie
bekommen kein Geld.

Dies sind überwiegend Wichtigteuer.

Das mag sein.

Sie versuchen doch meist
mit Lügen anderer in die Pfanne zu hauen,
wenn man ihnen bei der Vernehmung etwas verspricht, was man
als Beamter ohnehin nicht entscheiden kann.

Aha, woher nimmst Du denn diese Erkenntnisse?
Wer andere zu unrecht beschuldigt macht sich selbst strafbar und gewinnt daraus keinen Vorteil.
Vernehmungen werden protokolliert, unhaltbare Versprechungen sind rechtswidrig, also Aussagen nicht mehr verwertbar.
Ein einfacher Weg sich eine Vernehmung kaputt zu machen.

Die beschuldigen doch ihre verstorbene
Ur-Oma des Drogenkonsums, wenn sie damit rechnen dürfen, dass
sie wieder spritzen dürfen.

Na klar, wir lassen uns ja auch bei der Polizei durchgehend nur verarschen.

Es gibt aber durchaus welche, die bezahlt werden. Eslaufen
auch Kompromisse mit Staatsanwälten, wo das eine o. andere
kleine Verfahren eingestellt wird, alles andere ist aber wohl
Deiner Fantasie entsprungen.

Kompromisse ja, Geld an Drogenkonsumenten für Infos ist nach
dem Gesetz nicht erlaubt.

Na gut, ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Dann zitier DU mir jetzt mal ein Gesetz o eine Richtlinie wo dass steht - nur eins…

Im Übrigen, gekaufte Infos sind
fragwürdige Infos.

mag machmal so sein…

Nein, sondern einen Mordanschlag überlebt. In Westdeutschland.
Und in diesen Mordanschlag waren deutsche Behörden verwickelt.

NA KLAR!!! Nehme an das alles ging von den Illuminaten aus???
War das bevor oder nachdem die Weltverschwörer das WTC in die luft gejagt haben, vielleicht besteht ja ein direkter zusammenhang?

M.

Das stimmt doch nicht!

Zuerst einmal gibt es im kriminellen Millieu keine V-Leute
sondern dort werden sie Informanten genannt.

Zuersteinmal ist der einzige Unterschied zwischen Informanten und V - Leuten, dass Informanten Tippgeber zu Einzelstraftaten sind während V - Leute dauerhaft Informationen liefern.
NICHTS WEITER. Es handelt sich hierbei lediglich um eine kriminalistische Definition.

Dann gibt es in
diesem Millieu die verdeckten Ermittler, die mit gewissen
Privilegien ausgestattet sind, die ausnahmensweise nicht
strafbar sind. Dies gilt nicht für V-Leute.

Das genau das nicht stimmt hab ich unten dargelegt.

M.

Hi Mike,

Weisst DU denn eigentlich wovon DU redest???
Die einzelnen Verfassungschutzbehörden haben jeweilige
Ländergesetze und sind an diese gebunden.

Da musst Du mich nun nicht aufklären. Dies ist mir sehr gut bekannt.

Sie versuchen doch meist
mit Lügen anderer in die Pfanne zu hauen,
wenn man ihnen bei der Vernehmung etwas verspricht, was man
als Beamter ohnehin nicht entscheiden kann.

Aha, woher nimmst Du denn diese Erkenntnisse?
Wer andere zu unrecht beschuldigt macht sich selbst strafbar
und gewinnt daraus keinen Vorteil.

Dies ist doch nun wirklich nicht die Praxis.

Vernehmungen werden protokolliert,

ja, mit dem Hiwneis, dass man das so schreiben muss, obwohl der Zeuge meint, es müsse ein anderer Wortlaut sein. Und dann merkt dieser Zeuge, dass ihm in einem Verfahren etwas unterlegt wird, er unglaubwürig wird, weil er sich nicht gewehrt hat. Nein, Mike, ich verstehe, dass Du nicht akzeptieren willst, was ich schreibe.

„Sie können aussagen was sie wollen, mich interessiert es nicht, ich schreibe in das Protokoll, was ich nach ihren Worten für richtig betrachte und sie unterschreiben, sonst werden sie noch erkennen, was es bedeutet, nicht zu Vorgängen zu schweigen. Jeden Vorwurfe, den sie dem Abgeordneten … machen wird ein Vorwuerf gegen sie sein und wir werden ihnen jeden Vorwurf mit Zeugen beweisen, selbst wenn sie nicht damit zu tun haben“. ch habe das Gefühl, zum erstenmal im Leben mit einem korrupten Beamten zu tun zu haben, könnte dies so sein ? meine Frage, worauf ein körperlicher Angriff des Ermittlers gestartet wurde. Der Beamte ist nach einer angelehnten Dienstaufsichtsbeschwerde mit einem Disziplinarverfahren angegangen worden im verdienten Ruhestand. Und der StA, der in dem Fall mit tätig war, hat sich innerhalb zwei Wochen in den Ruhestand verabschiedet. Erzähl mir also nichts, denn dort wo politische Interessen mitspielen, ist der komplette Apparat nicht gelähmt, er ist bewegungsunfähig.

Da vor dem LG die Verhandlung erfolgte, ist es mir wurscht, wie Du es siehst. Für mich ist das LG, die seinerzeitige StA und der Vorgang entscheidend, nicht Dein Spott in Zusammenhang mit einem Mordversuch gegen mich. Gelungen ist es zwar nicht, dies muss eingeräumt werden, dass ein Politiker einer bestimmten Partei diesen Auftrag erteilt hat.

Jedoch ist auch bei dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der letzte Verdacht nicht ausgeräumt worden, dass parteipolitische Hintergründe und die Parteispendenaffäre 1985 damit zu tun hat und auch der zuständige VS Aufdeckungen befürchten musste und Interesse an meinem Ableben hatte.

Nachdem man mit allen Mitteln über ein Justizministerium den zwischenzeitlich inhaftierten Zeugen der Verhandlung entzogen hat und angeblich sogar - und dies wohlbemerkt bei einem Inhaftierten, der auf Schub war, nicht wusste, wie er zu finden ist - kam es zu ziemlichen Ärger für Justizbehörden.

Ich nehme an, dass Du noch ein junger Polizeibeamter bist und hoffe, Du kannst Deinen Glauben an Wahrheit und Gerechtigkeit und vor allem der Gleichbehandlung aller noch recht lange erhalten. Ich wünsche es Dir. Du glaubst noch an das Gute und bist noch von der Gerechtigkeit überzeugt.

Gruss Günter

Hi Mike,

Weisst DU denn eigentlich wovon DU redest???
Die einzelnen Verfassungschutzbehörden haben jeweilige
Ländergesetze und sind an diese gebunden.

Da musst Du mich nun nicht aufklären. Dies ist mir sehr gut
bekannt.

Das ah aber oben nicht so aus.

Sie versuchen doch meist
mit Lügen anderer in die Pfanne zu hauen,
wenn man ihnen bei der Vernehmung etwas verspricht, was man
als Beamter ohnehin nicht entscheiden kann.

Aha, woher nimmst Du denn diese Erkenntnisse?
Wer andere zu unrecht beschuldigt macht sich selbst strafbar
und gewinnt daraus keinen Vorteil.

Dies ist doch nun wirklich nicht die Praxis.

Was heisst hier Praxis, das steht so im StGB.

Ich nehme an, dass Du noch ein junger Polizeibeamter bist und
hoffe, Du kannst Deinen Glauben an Wahrheit und Gerechtigkeit
und vor allem der Gleichbehandlung aller noch recht lange
erhalten. Ich wünsche es Dir. Du glaubst noch an das Gute und
bist noch von der Gerechtigkeit überzeugt.

Ganz so jung bin ich nicht mehr und Gerechtigkeit ist mit dem was ein Gericht entscheidet nicht unbedingt identisch.
Ich kann Deinen Fall hier nicht nachvollziehen, aber ich habe schon zu oft irgendwelche angeblichen Opfer der Justiz getroffen. Allerdings muss ich auch zugeben, dass ich sogar einige Beamte kenne die Opfer der Justiz geworden sind, da sie trotz rechtmäßigem Einschreiten bestraft wurden.
Letztlich ist es jedoch so, dass ich solchen hier vorgetragenen, etwas wirr klingenden Anschlagsgeschichten keinen Glauben schenken kann. Abgesehen davon belegen Deine Äusserungen zu „V-Männern“ usw. nicht gerade Deine Rechtskenntniss.
Auch dass, was Du weiter oben im Brett zum Abschleppen von PKW auf Privatparkplätzen schreibst widerspricht der einschlägigen Rechtsprechung, die ja leicht auf dem von mir genannten Link nachzulesen ist.
Daher gewinne ich insgesamt nicht gerade einen seriösen Eindruck, der Deinen etwas vagen und sehr subjektiven Vortrag zu Deinem persönlichen Fall glaubhafter erscheinen ließe.
Oft erleben Personen gegen die ich oder die mir unterstellten Beamten einschreiten das Geschene als völlig unberechtigten Eingriff, weil sie einfach nicht über die nötige Rechtskenntnis verfügen. Schon deshalb stehe ich Geschichten wie Deiner äusserst misstrauisch gegenüber - auch wenn alles tatsächlich so sein mag wie Du beschreibst.

M.

Hi Mike,

Ganz so jung bin ich nicht mehr und Gerechtigkeit ist mit dem
was ein Gericht entscheidet nicht unbedingt identisch.
Ich kann Deinen Fall hier nicht nachvollziehen, aber ich habe
schon zu oft irgendwelche angeblichen Opfer der Justiz
getroffen.

Um hier mal etwas klar zu stellen. Ich habe nie erklärt, ein Opfer der Justiz zu sein. Dies würde mir auch im Traum nicht einfallen, denn ich war das Opfer eines Kriminellen, der von einer Partei und einem Ministerium gedeckt wurde.

Und zur weiteren Klarstellung, da ich hier in keiner Vernehmung bin, mein Fall vor dem LG verhandelt wurde, auch in der Presse veröffentlicht wurde, ist es wenig hilfreich, mit polizeitaktischen Mitteln Tatsachen als Vorgänge eines Justizopfers hinzustellen. Es ist wenig hilfreich, ein Verbrechensopfer als angebliches Justizopfer hinzustellen, denn Justizopfer ist ja bekanntlich identisch mit Krimineller ohne Einsicht. Mein Sohn hätte bei solch einer Äusserung, gegen irgend jemand, das Recht, mich in meiner Wohnung zu besuchen, als Kriminalbeamter auf Lebenszeit verwirkt.

Allerdings muss ich auch zugeben, dass ich sogar

einige Beamte kenne die Opfer der Justiz geworden sind, da sie
trotz rechtmäßigem Einschreiten bestraft wurden.
Letztlich ist es jedoch so, dass ich solchen hier
vorgetragenen, etwas wirr klingenden Anschlagsgescichten
keinen Glauben schenken kann. Abgesehen davon belegen Deine
Äusserungen zu „V-Männern“ usw. nicht gerade Deine
Rechtskenntniss.

So, so. Es wird wohl nicht zu besteiten sein, dass V-Leute beim VS bezahlt werden. Und nachweislich gerade in diesem Millieu, wuden sogar Gelder für staatsfeindliche Aktionen zur Verfügung gestellt, damit die Herren V-Leute echt gewirkt haben. Oder willst Du dies bestreiten ?

Und im Bereich der Kriminalität sind ja nicht nur verdeckte Ermittler unterwegs, die durchaus auch kleinere Straftaten begehen dürfen und richtigerweise natürlich ihre Geldaufwendungen auch vom Staat erhalten, sondern es gibt ja auch die Informanten. Wobei der Großteil wohl mehr als unglaubwüridg ist und nur pfeifft, um den eigenen Kopf zu retten.

Auch dass, was Du weiter oben im Brett zum Abschleppen von
PKW auf Privatparkplätzen schreibst widerspricht der
einschlägigen Rechtsprechung, die ja leicht auf dem von mir
genannten Link nachzulesen ist.

Du solltest Deine Links etwas genauer lesen. Dann hättest Du die §§ 1 und 2 des Polizeigesetzes gelesen. Dort steht - und ist auch durch Urteile bestätigt - dass die Polizei dann einschreiten muss, wenn ein Gericht nicht sofort erreichbar ist, dass ein möglicherweise entstehender Schaden nicht vermieden werden kann oder gar ein Menschenleben in Gefahr gerät. Folgt man streng juristisch Deiner These, darf die Polizei nicht einschreiten, wenn jemand eine Einfahrt versperrt, selbst dann nicht, wenn jemand das Grundstück verlassen muss, weil eine lebensgefährliche Situation eingetreten ist. Die Polizei hat dann nichts zu suchen. Der muss dann warten, bis jemand von einem Gericht oder der Vermieter sich einmischt. Du bringst hier die Vorurteile gegen die Polizei - die ich aus beruflichen Gründen so nicht bestätigen kann - durchaus übermittelt, dass die Polizei nur einschreitet, wenn es zu spät ist. Und dies ist eben nicht so. Daher gibt es die §§ 1 und 2 des Polizeigesetzes.

Daher gewinne ich insgesamt nicht gerade einen seriösen
Eindruck, der Deinen etwas vagen und sehr subjektiven Vortrag
zu Deinem persönlichen Fall glaubhafter erscheinen ließe.
Oft erleben Personen gegen die ich oder die mir unterstellten
Beamten einschreiten das Geschene als völlig unberechtigten
Eingriff, weil sie einfach nicht über die nötige
Rechtskenntnis verfügen.

Also, wenn mich jemand frägt mit der Betonung auf wieviel „Wieviel haben sie getrunken“ und zwingt mich zu einer Antwort, die er wegen der Alkoholkontrolle nicht hören will, nämlich dass ich keinen Alkohol trinke und dann kraft Uniform meint, mich blasen lassen zu wollen, geht es nicht mehr um meine aus Deiner Sicht fehlenden Rechtskenntnisse sondern einzig und allein um das unverschämte Verhalten dieses Beamten. Es wird unterstellt, dass ich Alkohol getrunken habe und die Frage ist nur noch wieviel. Und es wird nicht akzeptiert, dass ich keinen Alkohol trinke - darf ich nicht wegen Medikamenten -. Wenn man mir die Frage stellt „Haben sie etwas getrunken“ un d ich sage nein und der Beamte fragt, ob ich bereit bin zu blasen, dann gibt es keine Diskussion. Nur der,d er mir von vornherein unterstellt, dass ich mit Alkohol unterwegs bin, wird es akzpetieren müssen, dass er mich in einen Arztambulanz schleppt und ich erst dort meinen Transplantationsausweiss und alle sonstige Hiwneise dem Arzt gebe. Und dann zieht der Kollege in Grün mit roten Ohren ab. Nein, die fehlende Rechtskenntnis, wenn manche Bürger sich beschweren, liegt am Umgang mit dem Bürger.

Schon deshalb stehe ich Geschichten

wie Deiner äusserst misstrauisch gegenüber - auch wenn alles
tatsächlich so sein mag wie Du beschreibst.

Nun, mach was Du willst, denk was Du willst, der Vorgang war vor einem LG,wurde verhandelt, dem Täter konnte letztlich Auftragstat nicht bewiesen werden, er kam dann eben wegen Mordversuches hinter Gitter und hat mir das Ende angedroht, wenn er mal entlassen wird und ist entlassen, hat sich aber nie mehr melden können, weil er es nicht bis zu mir geschafft hat, er musste schon vorher wieder zuschlagen und hat jetzt mal so nebenbei lebenslänglich.

Und nebenbei nochmals. Wenn in einem Verfahren, in dem sich eben Staatsdiener nicht korrekt verhalten haben, in einem Diszi ein Staatsanwalt und eine KHK sich verdient vorzeitig unter Abzug bei der Pension in Ruhestand begeben müssen, ist wohl mehr als nur ein kleiner Fehler passiert. Aber , das hast Du nicht zu klären und zu beurteilen, denn Deine Vorurteile stehen fest, bevor Du nur nach Hintergründen fragst. Mein Umgang sind neben Juristen auf Polizeibemate, Richter und Anwälte. Also, mal weniger Vorurteile, weniger Belehrung und von oben herablassende Hinweise. Etwas Mensch sein kann nie im Leben schaden.

Gruss Günter

kurz eingehakt
Hallo Günter,
zu dem auf Dich verübten Mordanschlag will ich nichts weiter sagen. Das kann ich nicht beurteilen. Ich behaupte weder, das es nicht so war (dazu gehen mir immer noch zu viele Fragen über Barschel und Bad Kleinen im Kopf herum), noch pflichte ich Dir bei. Allerdings ist es wohl so, das Mike aus seiner Position heraus auch garnicht anders reagieren kann und sollte. Ich freue mich über Leute wie Mike, die das Ohr am Volk haben und hierbei durchaus auch Diskussionsbereit sind. Wenn bei irgendwelchen Affären etwas vertuscht werden soll, dann wird es garantiert so gemacht, das weder Du noch Mike noch sonstirgendwer dahinterkommt. Und ich halte Mike nicht für realitätsfremd, auch er ist sich bewusst, das nicht immer alles so korrekt abläuft, wie es sein sollte. Aber mit seiner Einstellung zum Thema verdeutlicht er, das er nicht zu der fragwürdigen Gruppierung von Beamten zu zählen ist.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

da gab es eine Affäre, die vertuscht werden sollte. Und ich war einer der Beteiligten. Ich fühle mich deshalb - worauf ich hingewiesen habe - nicht von der Justiz verfolgt. Das Thema ist aufgearbeitet und soweit rechtlich in Ordnung und von zuständigen Beamten korrekt geprüft, ist es erledigt. Wer sich in politischen Bereich mit anderen an diversen Vorgängen beteiligt, muss mit Korrekturen rechnen. Da gab es dann ein Auspacken, das eben manche nicht gewünscht haben. Aber, hier haben einige Konsequenzen ziehen müssen und ich bekam mit Recht eines aufs Dach.

Wenn bei irgendwelchen Affären etwas vertuscht werden soll,
dann wird es garantiert so gemacht, das weder Du noch Mike
noch sonstirgendwer dahinterkommt.

Möchte mich hierzu nicht direkt äussern.

Und ich halte Mike nicht

für realitätsfremd, auch er ist sich bewusst, das nicht immer
alles so korrekt abläuft, wie es sein sollte. Aber mit seiner
Einstellung zum Thema verdeutlicht er, das er nicht zu der
fragwürdigen Gruppierung von Beamten zu zählen ist.

GRuss Günter