Hi Mike,
Ganz so jung bin ich nicht mehr und Gerechtigkeit ist mit dem
was ein Gericht entscheidet nicht unbedingt identisch.
Ich kann Deinen Fall hier nicht nachvollziehen, aber ich habe
schon zu oft irgendwelche angeblichen Opfer der Justiz
getroffen.
Um hier mal etwas klar zu stellen. Ich habe nie erklärt, ein Opfer der Justiz zu sein. Dies würde mir auch im Traum nicht einfallen, denn ich war das Opfer eines Kriminellen, der von einer Partei und einem Ministerium gedeckt wurde.
Und zur weiteren Klarstellung, da ich hier in keiner Vernehmung bin, mein Fall vor dem LG verhandelt wurde, auch in der Presse veröffentlicht wurde, ist es wenig hilfreich, mit polizeitaktischen Mitteln Tatsachen als Vorgänge eines Justizopfers hinzustellen. Es ist wenig hilfreich, ein Verbrechensopfer als angebliches Justizopfer hinzustellen, denn Justizopfer ist ja bekanntlich identisch mit Krimineller ohne Einsicht. Mein Sohn hätte bei solch einer Äusserung, gegen irgend jemand, das Recht, mich in meiner Wohnung zu besuchen, als Kriminalbeamter auf Lebenszeit verwirkt.
Allerdings muss ich auch zugeben, dass ich sogar
einige Beamte kenne die Opfer der Justiz geworden sind, da sie
trotz rechtmäßigem Einschreiten bestraft wurden.
Letztlich ist es jedoch so, dass ich solchen hier
vorgetragenen, etwas wirr klingenden Anschlagsgescichten
keinen Glauben schenken kann. Abgesehen davon belegen Deine
Äusserungen zu „V-Männern“ usw. nicht gerade Deine
Rechtskenntniss.
So, so. Es wird wohl nicht zu besteiten sein, dass V-Leute beim VS bezahlt werden. Und nachweislich gerade in diesem Millieu, wuden sogar Gelder für staatsfeindliche Aktionen zur Verfügung gestellt, damit die Herren V-Leute echt gewirkt haben. Oder willst Du dies bestreiten ?
Und im Bereich der Kriminalität sind ja nicht nur verdeckte Ermittler unterwegs, die durchaus auch kleinere Straftaten begehen dürfen und richtigerweise natürlich ihre Geldaufwendungen auch vom Staat erhalten, sondern es gibt ja auch die Informanten. Wobei der Großteil wohl mehr als unglaubwüridg ist und nur pfeifft, um den eigenen Kopf zu retten.
Auch dass, was Du weiter oben im Brett zum Abschleppen von
PKW auf Privatparkplätzen schreibst widerspricht der
einschlägigen Rechtsprechung, die ja leicht auf dem von mir
genannten Link nachzulesen ist.
Du solltest Deine Links etwas genauer lesen. Dann hättest Du die §§ 1 und 2 des Polizeigesetzes gelesen. Dort steht - und ist auch durch Urteile bestätigt - dass die Polizei dann einschreiten muss, wenn ein Gericht nicht sofort erreichbar ist, dass ein möglicherweise entstehender Schaden nicht vermieden werden kann oder gar ein Menschenleben in Gefahr gerät. Folgt man streng juristisch Deiner These, darf die Polizei nicht einschreiten, wenn jemand eine Einfahrt versperrt, selbst dann nicht, wenn jemand das Grundstück verlassen muss, weil eine lebensgefährliche Situation eingetreten ist. Die Polizei hat dann nichts zu suchen. Der muss dann warten, bis jemand von einem Gericht oder der Vermieter sich einmischt. Du bringst hier die Vorurteile gegen die Polizei - die ich aus beruflichen Gründen so nicht bestätigen kann - durchaus übermittelt, dass die Polizei nur einschreitet, wenn es zu spät ist. Und dies ist eben nicht so. Daher gibt es die §§ 1 und 2 des Polizeigesetzes.
Daher gewinne ich insgesamt nicht gerade einen seriösen
Eindruck, der Deinen etwas vagen und sehr subjektiven Vortrag
zu Deinem persönlichen Fall glaubhafter erscheinen ließe.
Oft erleben Personen gegen die ich oder die mir unterstellten
Beamten einschreiten das Geschene als völlig unberechtigten
Eingriff, weil sie einfach nicht über die nötige
Rechtskenntnis verfügen.
Also, wenn mich jemand frägt mit der Betonung auf wieviel „Wieviel haben sie getrunken“ und zwingt mich zu einer Antwort, die er wegen der Alkoholkontrolle nicht hören will, nämlich dass ich keinen Alkohol trinke und dann kraft Uniform meint, mich blasen lassen zu wollen, geht es nicht mehr um meine aus Deiner Sicht fehlenden Rechtskenntnisse sondern einzig und allein um das unverschämte Verhalten dieses Beamten. Es wird unterstellt, dass ich Alkohol getrunken habe und die Frage ist nur noch wieviel. Und es wird nicht akzeptiert, dass ich keinen Alkohol trinke - darf ich nicht wegen Medikamenten -. Wenn man mir die Frage stellt „Haben sie etwas getrunken“ un d ich sage nein und der Beamte fragt, ob ich bereit bin zu blasen, dann gibt es keine Diskussion. Nur der,d er mir von vornherein unterstellt, dass ich mit Alkohol unterwegs bin, wird es akzpetieren müssen, dass er mich in einen Arztambulanz schleppt und ich erst dort meinen Transplantationsausweiss und alle sonstige Hiwneise dem Arzt gebe. Und dann zieht der Kollege in Grün mit roten Ohren ab. Nein, die fehlende Rechtskenntnis, wenn manche Bürger sich beschweren, liegt am Umgang mit dem Bürger.
Schon deshalb stehe ich Geschichten
wie Deiner äusserst misstrauisch gegenüber - auch wenn alles
tatsächlich so sein mag wie Du beschreibst.
Nun, mach was Du willst, denk was Du willst, der Vorgang war vor einem LG,wurde verhandelt, dem Täter konnte letztlich Auftragstat nicht bewiesen werden, er kam dann eben wegen Mordversuches hinter Gitter und hat mir das Ende angedroht, wenn er mal entlassen wird und ist entlassen, hat sich aber nie mehr melden können, weil er es nicht bis zu mir geschafft hat, er musste schon vorher wieder zuschlagen und hat jetzt mal so nebenbei lebenslänglich.
Und nebenbei nochmals. Wenn in einem Verfahren, in dem sich eben Staatsdiener nicht korrekt verhalten haben, in einem Diszi ein Staatsanwalt und eine KHK sich verdient vorzeitig unter Abzug bei der Pension in Ruhestand begeben müssen, ist wohl mehr als nur ein kleiner Fehler passiert. Aber , das hast Du nicht zu klären und zu beurteilen, denn Deine Vorurteile stehen fest, bevor Du nur nach Hintergründen fragst. Mein Umgang sind neben Juristen auf Polizeibemate, Richter und Anwälte. Also, mal weniger Vorurteile, weniger Belehrung und von oben herablassende Hinweise. Etwas Mensch sein kann nie im Leben schaden.
Gruss Günter