Hintergrund:
Ferienhaus mit eigener 3-Kammergrube seit ca.1985. In 2000 gesamtes Objekt baulich saniert mit Baugenehmigung und Fortbestand der 3-Kammer-Grube (3x1cbm).
Aktuell
Schriftliche Aufforderung zur Inbetriebnahme einer Sammelgrube bis 31.12.13 mit gleichzeitigem Nachweis über die Dichtheit der Anlage. Einstufung der Gewässerbenutzung auf Grundlage Allgemeinverfügung des Landrates als illegal eingestuft (seit 2009???) und mit Zwangsgeld bedroht. Dies ist der behördliche Erstkontakt, nachdem ein angestrebter Zwangsanschluß an die öffentliche Kläranlage aus wirtschaftlichen Gründen seitens der Verwaltung verworfen wurde.
Da die Neuinstallation einer Grube prinzipiell mit neuerlichen Modernisierungsmaßnahmen (adequates Bad, Waschmaschienenanschluß etc.) einhergehen sollte, wäre eine Fristaufweichung hilfreich. Bis Ende des Jahres wird baulich eh nichts mehr realisierbar sein.
Frage:
Gibt es ein dem Bestandsschutz vergleichbares Regelwerk nach dem die zumindest zeitweilige Weiternutzung bis zu Baumaßnahmen „nicht illegal“ wäre?
Was folgt rechtlich, wenn bei der Anzeige der Inbetriebnahme nun plötzlich die Anlage als „ungenügend“ eingestuft wird?
Vielen Dank für Orientierungshilfen…