auf einer Plattform sollen Kunden eigene Social Plugins als auch die Social Plugins der Plattform nutzen können. Sprich Kundenprojekte können in eigenen Netzwerkseiten (Facebook, Google+…) geliked / geplussed, geteilt und kommentiert werden als auch in den Netzwerkseiten der Plattform.
Wie sind diese einzubetten bzw. zu offerieren, sodass eine rechtskräftige Abmahnung nicht möglich wird?
Wenn Unternehmen ihre Seiten in sozialen Netzwerken liken / plussen, teilen und kommentieren lassen wollen, so haben sie doch das Recht dazu, so ich finde.
Naja, entweder man bindet sowas garnicht erst ein ODER man lässt sich am besten schriftlich bestätigen, das die leute ausdrücklich mit dem weitergeben der Daten beim klick auf den Button einverstanden sind. Und das natürlich bei jedem einzelnen dieser Buttons, weil ansonsten wieder abmahnfähig.
Anderes Medium, selbes Recht. Aber bei Mail kann man ja den entsprechenden Einwilligungstext besser untendrunter posten. Aber dann auch so, das es nicht versehentlich überlesen werden könnte.