Rechtliches für Internetauftritt

Hallo Rechtsexperten,
was ist bei einer gewerblichen Website unabdingbar ?
Was muß drinstehen ? AGB´s ? Wie müssen die Preise dargestellt werden ? Incl. Mwst. oder reicht netto ? Wie muss auf Versandkosten aufmerksam gemacht werden ? Reicht ein Hinweis, das ab einem bestimmten Warenwert Versandkostenfrei geliefert wird oder muss die Höhe der entstehenden Versandkosten deutlich gemacht werden ? Ich bräuchte das ganze möglichst als Link.
Ich baue mit einem Kollegen eine Seite auf nd möchte Fallen vermeiden aber auch dem Kunden möglichst transparent darlegen, was auf ihn zukommt. Schonmal Danke im voraus.
Gruss Sebastian

Hallo, ich habe darauf keine Antwort, sondern leider nur weitere Fragen: Müßte in einem Internetauftritt nicht, wie in jedem sonstigen Firmenpapier auch, Firmensitz, Adresse, Telefonnummern, Geschäftsführer etc. benannt sein?

Danke Antal

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DOWNLOAD: Rechtliches für Internetauftritt
Hallo alle,

der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat im Januar eine 23-seitige Broschüre zu genau diesem Thema nach der aktuellen Rechtslage erstellen lassen. Hier kann man das ganze downloaden (PDF, ca. 100 kb):

http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauf…

Damit müssten so ziemlich alle Fragen beantwortet sein.

Herzliche Grüße

Alex

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Hallo Sebastian,

vorneweg, was Du suchst steht alles im Fernabsatzgesetz.
Und ich gehe davon mal aus, dass Du Waren über Deine Seiten vertreiben willst.
Eine Seite dazu findest Du unter: http://www.fernabsatzgesetz.de/

was ist bei einer gewerblichen Website unabdingbar ?
Was muß drinstehen ? AGB´s ? Wie müssen die Preise dargestellt
werden ? Incl. Mwst. oder reicht netto ? Wie muss auf
Versandkosten aufmerksam gemacht werden ? Reicht ein Hinweis,
das ab einem bestimmten Warenwert Versandkostenfrei geliefert
wird oder muss die Höhe der entstehenden Versandkosten
deutlich gemacht werden ? Ich bräuchte das ganze möglichst als
Link.

"Die Informationspflichten des Unternehmers umfassen nach § 2 Abs. 1 FernAbsG zum einen den geschäftlichen Zweck und die Identität des Unternehmers. Bei Online-Geschäften sollten diese auf der 1. für den Verbraucher wahrnehmbaren Seite sichtbar sein. Nach § 2 Abs. 2 muss der Verbraucher vor dem Abschluss eines Fernabsatzvertrages, also nicht erst nach Durchlauf der entsprechenden Formulare über folgende Punkte klar und verständlich informiert werden:

  1. Identität und Anschrift des Unternehmers,
  2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt,
  3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
  4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
  5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
  6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
  7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
  8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,
  9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
  10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.", siehe http://www.fernabsatzgesetz.de/

Ich baue mit einem Kollegen eine Seite auf nd möchte Fallen
vermeiden aber auch dem Kunden möglichst transparent darlegen,
was auf ihn zukommt. Schonmal Danke im voraus.

Dann gib ihm alle irgendwie relevanten Informationen.

Gruß Mike

Hallo nochmal,
vielen Dank. Das waren genau die Sachen, die ich brauchte.
Beste Grüsse
Sebastian