Hallo!
Wir wäre das eigentlich, wenn in einem großen Forum jemand ein Bild posten lassen würde (vom Moderator, da sowas ja meist erst durch dessen Hände geht), wo er sich eine Knarre an den Kopf hält. Kann das Forum da rechtlich Ärger kriegen? (Ich denke ja schon…) Kann der jeweilige Moderator da richtig Ärger kriegen? Gibt es da überhaupt wirklich Gesetze gegen? Ich könnt ja auch moralischen Gründen schon die Wände hochgehen wenn ich sowas sehe, aber kann man das wirklich rechtlich verbieten lassen?
Würd mich mal interessieren.
Grazie und Gruß
Christina
Hallo!
Mit Verlaub: Wo ist denn da das Problem?
Hallo!
Mit Verlaub: Wo ist denn da das Problem?
Wo das Problem ist? Dass mir das absolute Argument fehlt um sagen zu können, dass solche Fotos nicht gepostet werden dürfen. Dass da überhaupt diskutiert wird ist mir ein Rätsel…
Gruß
Christina
Hallo,
Wo das Problem ist? Dass mir das absolute Argument fehlt um
sagen zu können, dass solche Fotos nicht gepostet werden
dürfen. Dass da überhaupt diskutiert wird ist mir ein
Rätsel…
warum sollten solche Bilder nicht gezeigt werden dürfen?
Gruß,
Malte.
Naja, es ist ein Foto eines Users mit dem Untertitel „SCHLUSSSTRICH mach ein Ende mit den Stimmen in meinem Kopf“. Und auch der Gesichtsausdruck ist äußerst düster.
Kann man da nicht im, unwahrscheinlichen aber möglichen Falle, dass er sich oder anderen morgen den Schädel wegpustet bös Ärger kriegen?
Gruß
Christina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Naja, es ist ein Foto eines Users mit dem Untertitel
„SCHLUSSSTRICH mach ein Ende mit den Stimmen in meinem Kopf“.
Und auch der Gesichtsausdruck ist äußerst düster.
Kann man da nicht im, unwahrscheinlichen aber möglichen Falle,
dass er sich oder anderen morgen den Schädel wegpustet bös
Ärger kriegen?
Und das würde er nicht tun, wenn das Foto vorher nicht im Internet steht?
Nee, aber das ist ja schon was anderes, wenn er das vorher angekündigt hat. Schließlich hat er es ja im Grunde gesagt (ob ernst gemeint oder nicht sei hier dahingestellt, dass kann man NIE wirklich beurteilen)…
Die Freunde von dem Schulattentäter (einem von denen, weiß ned mehr welcher) wurden doch auch belangt, weil er es ihnen vorher gesagt hat und sie nichts unternommen haben weil sie dachten, das wär nicht ernst gemeint. Wie gesagt: man kann es vorher nicht beurteilen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Wo das Problem ist? Dass mir das absolute Argument fehlt um
sagen zu können, dass solche Fotos nicht gepostet werden
dürfen. Dass da überhaupt diskutiert wird ist mir ein
Rätsel…warum sollten solche Bilder nicht gezeigt werden dürfen?
Naja, es ist ein Foto eines Users mit dem Untertitel
„SCHLUSSSTRICH mach ein Ende mit den Stimmen in meinem Kopf“.
Und?
Und auch der Gesichtsausdruck ist äußerst düster.
Oh.
Kann man da nicht im, unwahrscheinlichen aber möglichen Falle,
dass er sich oder anderen morgen den Schädel wegpustet bös
Ärger kriegen?
Nein, eher nicht.
Was mich viel mehr interessiert, ist warum Du das grundsätzlöich für verbietenswert hältst, ich meine, Du hast ja nicht aus Sorge um das Wohl des Betreibers der Plattform gefragt, sondern weil es Dich empört hat - so kam’s bei mir zumindest an.
Zum einen betrachte ich solche Dinge gerade im Netz eher als eine Art mißglückten Versuches, „künstlerisch“ oder sonst irgendwie „cool“ darzustehen, zum anderen ist Selbstmord nicht strafbar.
Aus so einem Bild die Ankündigung eines Suizids herauszulesen, ist imho zu weit hergeholt, aber dafür müsste man den Kontext besser kennen. Damit da eine unterlassene Hilfeleistung überhaupt in Frage kommt, müsste der Suizid schon sehr deutlich angekündigt werden („Ich werde mich umbringen!“) und selbst dann ist fraglich, ob das den Betreiber einer Plattform betrifft.
Gruß,
Malte.
Du hast
ja nicht aus Sorge um das Wohl des Betreibers der Plattform
gefragt, sondern weil es Dich empört hat - so kam’s bei mir
zumindest an.
Ähm, doch, da hat dich deine bombastische Gabe irgendwo was rauszulesen wohl auf den falschen Dampfer gebracht. Mir geht es sehr wohl um den Betreiber der Plattform. Aber ist ja alles rein hypothetisch, nicht wahr? (boah, mal nachgedacht wieso ich den Ranz hier so schwammig schreibe???)
Du hast
ja nicht aus Sorge um das Wohl des Betreibers der Plattform
gefragt, sondern weil es Dich empört hat - so kam’s bei mir
zumindest an.
Ähm, doch, da hat dich deine bombastische Gabe irgendwo was
rauszulesen wohl auf den falschen Dampfer gebracht.
Kann wohl sein, sowas passiert bei textbasierten Medien manchmal.
Ich habe dies hier
Wo das Problem ist? Dass mir das absolute Argument fehlt um sagen zu
können, dass solche Fotos nicht gepostet werden dürfen. Dass da
überhaupt diskutiert wird ist mir ein Rätsel…
deutlich so verstanden - wenn der Betreiber einer solchen Plattform nämlich der Meinung wäre, solche Bilder seien unangebracht, dann könnte er ganz einfach festlegen, daß sie nicht erwünscht sind und fertig aus. Dafür braucht’s keine weitere rechtliche Grundlage als das „Hausrecht“.
Da Du aber schriebst, Dir würden Argumente fehlen, ging ich davon aus, Du würdest welche brauchen. Als Betreiber wäre das aber nicht der Fall - Folgerung: Du bist in Deinem (rein hypothetischen) Beispiel nicht der Betreiber und er ist nicht Deiner Meinung.
Mir geht
es sehr wohl um den Betreiber der Plattform. Aber ist ja alles
rein hypothetisch, nicht wahr? (boah, mal nachgedacht wieso
ich den Ranz hier so schwammig schreibe???)
Wir müssen hier alle schwammig schreiben. Das sagt gar nichts aus.
Naja, oben hast Du ja Deine Antwort für den Fall, daß es Dir um den Betreiber geht - was ihm nicht passt, kann er unterbinden. Er kann also völlig problemlos das anstössige Bild entfernen, das muß er noch nicht mal begründen, warum auch. Er kann auch willkürlich und ohne Begründing Benutzer sperren, rausschmeißen, zensieren - ganz wie er (oder sie) lustig ist. Daß das ein Verhalten wäre, was von einer Gruppe User nicht lange akzeptiert würde, ist ne andere Sache, aber rechtlich ist es erstmal so. Und wegen eines Bildes welches nicht zugelassen wird, wird sich die Community nicht aufreiben, denke ich.
Gruß,
Malte.
deutlich so verstanden - wenn der Betreiber einer solchen
Plattform nämlich der Meinung wäre, solche Bilder seien
unangebracht, dann könnte er ganz einfach festlegen, daß sie
nicht erwünscht sind und fertig aus. Dafür braucht’s keine
weitere rechtliche Grundlage als das „Hausrecht“.Da Du aber schriebst, Dir würden Argumente fehlen, ging ich
davon aus, Du würdest welche brauchen. Als Betreiber wäre das
aber nicht der Fall - Folgerung: Du bist in Deinem (rein
hypothetischen) Beispiel nicht der Betreiber und er ist nicht
Deiner Meinung.
Die Argumente fehlen mir nicht ihm gegenüber. Nimm nun mal an es ist ein wirklich wirklich großes Forum. Und der Betreiber ist noch für anderes verantworlich auf der Seite. Sprich: Die Moderatoren sind seine Vertreter (das ist auch Sinn der Sache…) und der Betreiber ist auch mal ne Woche weg. Außerdem ist dort viel zu tun, so dass nicht jeder Fall konkret festgelegt ist. Sprich: Manches ist Auslegungssache. Wie gesagt: Es gibt einige Moderatoren. Und die müssten sich in diesem Fall einigen, wobei viele aber auch nicht verstehen, dass sie im Sinne des Betreibers handeln sollten (ob sie jetzt passend für den „Job“ sind ist ne andere Frage!), bzw. nicht wissen, wieso der Betreiber dagegen sein könnte. Aber dass er allein aus rechtlichen Gründen dagegen wäre, da bin ich mir Recht sicher, weil ich eben weiß, dass er dadurch Ärger kriegen kann, kann es aber nicht belegen, da ich keine Juristin bin.
capisci?
Gruß
Christina
Kann mich einer der Juristen mal…
…bestätigen oder mir widersprechen?
deutlich so verstanden - wenn der Betreiber einer solchen
Plattform nämlich der Meinung wäre, solche Bilder seien
unangebracht, dann könnte er ganz einfach festlegen, daß sie
nicht erwünscht sind und fertig aus. Dafür braucht’s keine
weitere rechtliche Grundlage als das „Hausrecht“.Da Du aber schriebst, Dir würden Argumente fehlen, ging ich
davon aus, Du würdest welche brauchen. Als Betreiber wäre das
aber nicht der Fall - Folgerung: Du bist in Deinem (rein
hypothetischen) Beispiel nicht der Betreiber und er ist nicht
Deiner Meinung.Die Argumente fehlen mir nicht ihm gegenüber. Nimm nun mal an
es ist ein wirklich wirklich großes Forum. Und der Betreiber
ist noch für anderes verantworlich auf der Seite. Sprich: Die
Moderatoren sind seine Vertreter (das ist auch Sinn der
Sache…) und der Betreiber ist auch mal ne Woche weg.
Also wie hier bspw.
Außerdem ist dort viel zu tun, so dass nicht jeder Fall
konkret festgelegt ist. Sprich: Manches ist Auslegungssache.
Also wie hier bspw.
Wie gesagt: Es gibt einige Moderatoren. Und die müssten sich
in diesem Fall einigen, wobei viele aber auch nicht verstehen,
dass sie im Sinne des Betreibers handeln sollten (ob sie jetzt
passend für den „Job“ sind ist ne andere Frage!), bzw. nicht
wissen, wieso der Betreiber dagegen sein könnte.
Dann ist das Institut der Moderation schlecht geregelt (sowas ist hier bspw. einfacher geregelt).
Nicht, daß ich das von Dir beschriebene Bild als kritisch ansehe, aber es dürfte wie schon gesagt auch nicht so wichtig sein, daß es großen Trouble gäbe, oder? Ich als Moderator würde also, so ich es absolut für unangemessen halte, dieses Bild vorerst entfernen und die Angelegenheit dann bei fortdauernder Uneinigkeit dem Betreiber zur Entscheidung vorlegen. Damit ist es erstmal weg, kann keinen Schaden verursachen und falls der Betreiber sich doch entsch´liesst, es zu akzeptieren, dann isses ja auch okay, geht aber wenigstens auf seine Kappe.
Aber dass er allein aus rechtlichen Gründen dagegen wäre
Wie gesagt, diese rechtlichen Gründe sehe ich nicht.
Ich bin kein Jurist, aber ich kann in dem Bild und dem Spruch darunter keine Ankündigung eines Suizides erkennen - noch nicht mal „vielleicht“. Und nur die wäre bei Nichtreaktion eventuell strafbar.
Ansonsten wüsste ich nicht, inwiefern das Bild rechtlich kritisch sein sollte.
capisci?
Sicher, das hättest Du aber auch gleich so schreiben können 
Ist ja alles immer noch hypothetisch, oder 
Gruß,
Malte.
Hallo Malte,
…bestätigen oder mir widersprechen?
ich bin zwar nur ein dummer stud.iur., aber ich sehe es genau wie Du.
Ich kann in dem Fall, dass nur ein Bild vorliegt, wie das von
Tarantino nichts erkennen. Selbst wenn noch was drumherum wäre
(Ankündigungen o.ä.) müsste IMHO schon wirklich viel zusammenkommen,
damit man einschreiten müsste.
Ansonsten finde ich Dein Anmerkung von wegen erst entfernen, dann
klären, praktikabel. Wobei man beachten muss, dass es mittlerweile
schon Urteile gibt, wonach ein MOD nicht einfach in die (auch im Netz
bestehende) Meinungsfreiheit eingreifen darf…
@Krizzy:
Vergiß es! Aus der Konstruktion wird nichts, der Elefant mit dem
Mückenskelett wird nicht stehen…
Gruß - Jaschiii
Hausrecht contra Meinungsfreiheit
Hi,
Ansonsten finde ich Dein Anmerkung von wegen erst entfernen,
dann klären, praktikabel. Wobei man beachten muss, dass es
mittlerweile schon Urteile gibt, wonach ein MOD nicht einfach in die (auch
im Netz bestehende) Meinungsfreiheit eingreifen darf…
da hätte ich, wenn es möglich ist, gerne Quellen. Ich kann mir so aus der hohlen Hand nämlich nicht vorstellen, inwiefern ich mich als (hypothetischer) Betreiber einer Plattform zum wie auch immer gearteten Meinungsaustausch in meinem „Hausrecht“ einschränken lassen müsste. Ich sehe das so, daß solche eine fiktive Plattform MEINE Plattform wäre, auf der ich was die Auswahl der Teilnehmer und deren Beiträge angeht schalten und walten kann wie ich lustig bin. Wenn das nicht so ist, würde ich mich gerne mit den Begründungen dazu beschäftigen. Hast Du da zufällig was parat?
Gruß,
Malte.
Hallo Malte,
Wobei man beachten muss, dass es
mittlerweile schon Urteile gibt, wonach ein MOD nicht einfach in
die (auch
im Netz bestehende) Meinungsfreiheit eingreifen darf…da hätte ich, wenn es möglich ist, gerne Quellen. Ich kann mir
so aus der hohlen Hand nämlich nicht vorstellen, inwiefern ich
mich als (hypothetischer) Betreiber einer Plattform zum wie
auch immer gearteten Meinungsaustausch in meinem „Hausrecht“
einschränken lassen müsste. Ich sehe das so, daß solche eine
fiktive Plattform MEINE Plattform wäre, auf der ich was die
Auswahl der Teilnehmer und deren Beiträge angeht schalten und
walten kann wie ich lustig bin. Wenn das nicht so ist, würde
ich mich gerne mit den Begründungen dazu beschäftigen. Hast Du
da zufällig was parat?
Zunächst folgendes: ich hatte das so im Kopf und ohne weiter drüber
nachzudenken gepostet. Wenn ich drüber nachdenke, erscheint das
insofern schwierig, als Grundrechte grundsätzlich Abwehrrechte ggü.
dem Staat sind und eine mittelbare Drittwirkung nur in Ausnahmefällen
anzunehmen ist. Also: Denkfehler meinerseits.
Im Ergebnis haut es aber wohl einigermaßen hin, nach dem, was ich
über google gefunden habe. Alleridngs habe ich nichts direkt zur
Meinungsfreiheit gefunden, sondern nur zum Thema „virtuelles
Hausrecht“. Ich sehe mich aber grundsätzlich bestätigt, als die
Messlatte für Maßnahmen auf Grundlage des virtuellen Hausrechts wohl
eher hoch anzulegen ist:
http://www.netlaw.de/urteile/lgbn_02.htm
Der vielzitierte Beschluss des OLG Köln vom 25.8.2000
eignet sich dagegen IMHO weniger gut, um allg. Aussagen zu tätigen,
da das Gericht gerade „nur“ feststellte:
"Ab welcher Intensität einer Störung eines allgemein zugänglichen
Dienstes ohne besondere Zugangskontrollen und verbindlich formulierte
Nutzungsbedingungen von diesem „Hausrecht“ Gebrauch gemacht werden
darf, bedarf im Rahmen der nur summarischen Prüfung der Rechtslage
bei der Entscheidung gemäß § 91 a ZPO keiner abschließenden
Entscheidung.
vergl.:
http://www.netlaw.de/urteile/olgk_07.htm
dazu:
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r65.html
Interessant uU auch:
http://www.internetrecht-rostock.de/sonstiges37.htm
oder
http://www.internetfallen.de/Homepagebetreiber/Foren…
forenrecht.html
Stellungnehmend denke ich, dass man als Betreiber eines Forums wohl
nicht ohne weiteres Beiträge in einem öffentlichen, unbeschränkten
Forum löschen darf, wenn nicht ein legitimes Interesse an der
Löschung besteht (wie z.B. eine drohende eigene Strafbarkeit oder
Haftung). Das wird wohl vergleichbar sein mit der Situation der
Kneipe, die gerne auch als teilöffentlicher Raum bezeichnet wird.
Dort kann man auch nicht jeden, den man vorher reinließ ohne weiteres
(rechtmäßig) wieder rauswerfen.
Gruß - Jaschiii
Hi,
Stellungnehmend denke ich, dass man als Betreiber eines Forums wohl
nicht ohne weiteres Beiträge in einem öffentlichen, unbeschränkten
Forum löschen darf, wenn nicht ein legitimes Interesse an der
Löschung besteht (wie z.B. eine drohende eigene Strafbarkeit oder
Haftung).
So wie ich das als Unbedarfter verstehe, ist das so zwar korrekt, gilt aber schon in dem Moment nicht mehr, in dem ich als fiktiver Betreiber 1. den Zugang beschränke (Anmeldepflicht reicht?) und 2. mir in meinen Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalte, einzelne Benutzer oder deren Beiträge ohne Angabe von Gründen zu entfernen - richtig?
Das wird wohl vergleichbar sein mit der Situation der
Kneipe, die gerne auch als teilöffentlicher Raum bezeichnet wird.
Dort kann man auch nicht jeden, den man vorher reinließ ohne weiteres
(rechtmäßig) wieder rauswerfen.
Nicht? Warum nicht? Wo kann ich da näheres nachlesen?
Danke soweit schonmal und Gruß,
Malte.
Salut,
ich habe mir das jetzt ehrlich gesagt nicht alles durchgelesen, aber ich halte den Gedanken, ein Forenbetreiber könne nicht beliebige Beiträge löschen, doch für ziemlich fernliegend.
Ob ein Anspruch aus § 1004 besteht, hat m.E. damit auch gar nichts zu tun. Grundrechte haben hier eh nichts zu suchen. Also, wenn ich ein Forum installiere, wer oder was sollte mich rechtlich hindern, daraus nach eigenem Ermessen Beiträge zu löschen?
Levay