Ich will bei einem Einfamilienhaus den Dachboden ausbauen - also Isolierung, Heinzung, Elektroinstallation, Badeinbau, Fenster/Gauben …
Um das ganze zu finanzieren, soll der Dachboden dann für ein oder zwei Jahre untervermietet werden. Jetzt die Frage: Was muss der Vermieter aus rechtlicher Sicht beim Ausbau beachten? Wenn ich richtig informiert bin macht es einen Unterschied, ob der potentielle Vermieter den Dachboden selbst bewohnt oder diesen vermietet. Braucht der Vermieter eine Baugenehmigung? Wie sieht es mit dem Zugang aus - bisher gibt es nur eine Bodentreppe mit Luke - muss hier etwas verändert werden?
Ich will bei einem Einfamilienhaus den Dachboden ausbauen -
also Isolierung, Heinzung, Elektroinstallation, Badeinbau,
Fenster/Gauben …
Um das ganze zu finanzieren, soll der Dachboden dann für ein
oder zwei Jahre untervermietet werden. Jetzt die Frage: Was
muss der Vermieter aus rechtlicher Sicht beim Ausbau beachten?
Wenn ich richtig informiert bin macht es einen Unterschied, ob
der potentielle Vermieter den Dachboden selbst bewohnt oder
diesen vermietet. Braucht der Vermieter eine Baugenehmigung?
Wie sieht es mit dem Zugang aus - bisher gibt es nur eine
Bodentreppe mit Luke - muss hier etwas verändert werden?
Wenn der neue Mieter sich mit seinen Möbeln die Krähten brechen soll, sollte man das unbedingt so lassen:wink:.Zu einer Mietwohnung gehört in der Regel ein eigener Zugang sowie seperate Zähler.Das der Ausbau in 2 Jahren über Miete sich selber finanzieren soll halte ich auch für reichlich untertrieben
Ich werde wie geschrieben (fast) alles selbst ausbauen und kann dementsprechend die Kosten niedrig halten. Der Ausbau soll sich auch nicht schon nach zwei Jahren Vermietung armotisiert haben - das ist mir schon klar, dass das nichts wird. Die Vermietung soll ja zudem nicht dauerhaft sein. Mir kam in den Sinn an Praktikanten oder so jeweils für sechs Monate zu vermieten. Da kann man dann eine Pauschale mit Nebenkosten festlegen und braucht nicht zwingend Zähler. Zimmer wäre auch möbliert, so dass sich der Mieter nicht die Gräten brechen wird.
Ist es auch für diese Planung - also mehr eine temporäre Vermietung - rechtlich erforderlich einen eigenen Eingang mit eigenem Zähler vorzusehen? Hat eine kurze Mietdauer irgendeinen Einfluss auf die rechtlichen Bauanforderungen?
Ich will bei einem Einfamilienhaus den Dachboden ausbauen -
also Isolierung, Heinzung, Elektroinstallation, Badeinbau,
Fenster/Gauben …Braucht der Vermieter eine Baugenehmigung?
ja braucht er!
Wie sieht es mit dem Zugang aus - bisher gibt es nur eine
Bodentreppe mit Luke - muss hier etwas verändert werden?