Person A zieht in eine neue Stadt und erwartet schon längere Zeit ein (bereits im Voraus bezahltes) DHL-Paket.
Als Person A nach einem langen Wochenende zurück in die neue Wohnung kommt, sieht sie den Zettel der DHL, dass Person B des fast 100 Parteien großen Hauses das Paket entgegennahm.
Person A läutet bei Person B, um endlich das Paket zu bekommen. Es könnte sich folgender Dialog ergeben:
A: „Ich wollte das Paket, dass Sie vor 3 Tagen entgegengenommen hatten abholen!“
B: „Ah, Sie meinen die *sonstwas*-Maschine?“
A: " Ja genau, das müsste es sein"
B: „Also ich konsumiere *Produkt der Maschine* ja nicht, aber mein Bruder war hier und wollte wissen, wer was bekommt, also hat er das Paket aufgemacht. Aber der Inhalt ist noch ungeöffnet.“
A: „Wie bitte?? Naja, kann ich es jetzt haben?“
B: „Mein Bruder hat es mit genommen nach XY (kleinere Stadt in relativer Nähe). Aber ich habe ja bei DHL unterschrieben und ich benutze so eine Maschine ja auch nicht. Ich versuche es die Tage bei meinem Bruder abzuholen und Ihnen zu bringen!“
Anschliesend bittet Person B den eigentlichen Empfänger des Paketes, ihm seine Wohnung zu zeigen, damit er A das Produkt übergeben kann.
Person A ist verärgert über o.g. Ablauf. Sie weiß v.a. nicht, was alles genau im Paket war, ob ggf. Rechnungs-Nr. mit Kontodaten erkannt werden konnten und ob alles noch Originalverpackt ist.
Wie soll sich Person A bei Übergabe des Paketes verhalten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Sprich eine Reklamation ggü. dem Nachbarn/Post/Händler zu machen?
Lagen Fotos mit Datum und Uhrzeit von dem geöffneten Paket?
Soll der Nachbar bei Übergabe ein Dokument unterschreiben, dass er das Paket nicht verschlossen übergeben hat/konnte?
Sollte sofort eine Beschwerden bei der Post eingereicht werden, die alles dann zurückverfolgen kann?
Solldem Nachbarn eine Frist gesetzt werden, bis wann Person A den Artikel in OVP haben will?
Vielen Dank für eure Ratschläge!
Beste Grüße, McFly
Hast Du dir das so ausgedacht um eine hypothetische Frage zu stellen,was wäre wenn…?
Die Dialoge beim nachbran und das Verhalten dort,Paket wird mitgenommen usw. das ist zu absurd und lebensfremd !
Man sollte m.E. überhaupt nichts machen,sich an den Verkäufer der Ware wenden und sagen „Ware nicht bekommen“.
Fertig,soll der sich kümmern.
Vorkasse ? Nicht schön,aber vom gewerblichen Händler wäre das kein Problem.
Hast Du dir das so ausgedacht um eine hypothetische Frage zu
stellen,was wäre wenn…?
Tja, das könnte man meinen, doch leider hat Person A genau diesen beschriebenen Fall inkl. ungefährer Wiedergabe des Dialoges erlebt. Durch die Verallgemeinerungen wurde die Frage nur den Regeln dieses Brettes angepasst…
Die Dialoge beim nachbran und das Verhalten dort,Paket wird
mitgenommen usw. das ist zu absurd und lebensfremd !
Auch Person A war/ist negativ überrascht und wollte sich an ein solches Forum wenden, um Hilfestellung zu bekommen.
Man sollte m.E. überhaupt nichts machen,sich an den Verkäufer
der Ware wenden und sagen „Ware nicht bekommen“.
Fertig,soll der sich kümmern.
Wäre eine Möglichkeit, dieser könnte dann den Aufenthalt/Empfang des Pakets beim Nachbarn herausfinden und müsste über ihn die Entschädigung/Ersetzung/Erstattung/etc. klären?!
Vorkasse ? Nicht schön,aber vom gewerblichen Händler wäre das
kein Problem.
Ist ein seriöser gewerblicher Händler - hier dürfte es kein Problem für Person A geben.
Sollte dieses Vorgehen auch dann gewählt werden, wenn der o.g. Dialog zwischen A und B tatsächlich so stattgefunden hat?
Hast Du dir das so ausgedacht um eine hypothetische Frage zu
stellen,was wäre wenn…?
Die Dialoge beim nachbran und das Verhalten dort,Paket wird
mitgenommen usw. das ist zu absurd und lebensfremd !
Möchte man meinen. Tatsächlich ist mir etwas durchaus Vergleichbares vor einigen Jahren selbst passiert: Eine Dame aus dem OG nahm mein Paket an und übergab es ihrem Sohn, der es öffnete und den enthaltenen Palm Pilot zu seinem (nicht im Haus lebenden) Vater brachte.
Alle angeblich im guten Glauben, es handle sich dabei um das vom Sohn als Geschenk für den Vater bestellte Navigationsgerät…
Zur rechtlichen Bewertung kann ich nichts sagen, meine Lösung war damals, meine Meinung zum Vorfall recht deutlich zu sagen und die Sache ansonsten nach Herausgabe der Ware auf sich beruhen zu lassen.