Rechtliches zur Verlosung

Hallo zusammen!

Für einen Gastronomen mit dem wir zusammenarbeiten wollte ich eine Verlosung gestalten um neues Publikum anzuziehen.

Aussehen soll die Verlosung folgendermaßen:
Auf verschiedenen Websiten wird auf eine Veranstaltung in dem Restaurant hingewiesen, jeder der diesen Hinweis sieht wird auch über die Verlosung informiert und jeder kann daran kostenlos teilnehmen.
Das ganze kann ohne Frage oder durch eine leichte Preisfrage zustande kommen, wie: in welchem Stadtteil befindet sich das entsprechende Restaurant?

Wer die Antwort weiß bzw. (für den Fall dass es keine Frage gibt) einfach an der Verlosung teilnehmen will, kann über einen Link auf unsere Homepage gelangen auf der unsere E-Mail Adresse zu finden ist.

Per E-Mail an uns nimmt man dann teil. Es gibt einen Gewinner, der ein Essen für 2 gewinnt und für alle anderen einen Trostpreis (eine Einladung in das Restaurant mit einem Prosecco zur Begrüßung).

Ich nehme an bis hierhin dürfte es keine rechtlichen Probleme geben, oder?

Unsicher bin ich allerdings bei dem für uns sehr wichtigen Teil. Die Teilnehmer sollen in der E-Mail Name und Adresse angeben.
Diese Daten werden nicht weitergegeben und nicht ausgewertet, es geht lediglich darum dass wir die Gutscheine per Post rausschicken wollen, um eine ungewollte Vervielfältigung (wie z.b. bei einem ausdruckbaren Gutschein) zu verhindern.

Problematisch dürfte hier auch sein dass ich nicht auf allen Seiten die Möglichkeit haben werden eine Checkbox für AGBs oder ähnliches zu nutzen, d.h. es müsste ohne gehen.

Ist das rechtlich machbar oder darf ich die einfach nicht nach Ihrer Adresse fragen, selbst wenns nur ist um Ihnen den Gutschein zuschicken zu können?

Wenn dem so ist wäre ich natürlich auf für Ideen dankbar wie das ganze einfach ohne Adresse machbar ist.
Wobei uns ein richtiger Brief schon lieber wäre, da er richtig gestalt einfach viel mehr hermacht als eine Mail, zumal als Einladung.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Sehr geehrter Frager,
ich bin zwar kein Spezialist für Verlosung, wenn es dabei aber keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt, sehe ich keine Probnleme, sofern folgendes beachtet wird:

  1. sachliche Anzeige, die für ein Lokal wirbt und auf ein Gewinnspiel (deutlich sagen, was man gewinnen kann und in welcher Art man vom Gewinn benachrichtigt wird)aufmerksam macht.
  2. Hinweis, daß es ein kostenfreies Gewinnspiel (per Internet!) ist, aber, damit man seinen Gewinn oder Trostpreis auch erhalten kann, Name und Anschrift anzugeben ist, mit der Versicherung, daß diese Daten nicht weiter gegeben werden.

Bitte beachten, kürzlich hat der EUGH zu solcher Werbung mit Gewinnspielen ein wichtiges Urteil erlassen.

Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Tut mir leid, damit kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.