Rechtlliche Wirksamkeit eines Heimvertrages

Hallo,
bitte stellt Euch folgendes Szenario vor:
eine alte Dame kann nicht mehr von Ihrem Ehemann gepflegt werden und kommt - auch auf Anraten Dritter - in ein Heim. Da sie nicht mehr schreibfähig ist, unterschreibt der Mann den Heimvertrag, ohne daß dem Heim eine Vollmacht oder eine Betreuungsurkunde vorliegt, obwohl diese im Vertrag ausdrücklich eingefordert wird. Ist dieser Vertrag überhaupt rechtsgültig.
Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

zwar bedarf ein Heimvertrag einer Schriftform

http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__6.html

Eine widerrufliche Bevollmächtigung für formbedürftige Geschäfte bedarf grds. keiner Form.

http://dejure.org/gesetze/BGB/167.html

Wenn also der Ehemann mündlich von der Ehefrau bevollmächtigt war, besteht kein Problem.

VG
EK

Hallo,

worum geht es konkret, was wie man hier erreichen? Will die Dame nicht im Heim bleiben, nicht bezahlen, …

Gruß vom Wiz