Guten Tag,
muss ein erstes Unterlassungsschreiben vom Anwalt den Beweis für die Urheberschaft enthalten, oder ist auch die einfache Behauptung ausreichend für das Versenden eines entsprechenden Schreibens?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
Guten Tag,
muss ein erstes Unterlassungsschreiben vom Anwalt den Beweis für die Urheberschaft enthalten, oder ist auch die einfache Behauptung ausreichend für das Versenden eines entsprechenden Schreibens?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
muss ein erstes Unterlassungsschreiben vom Anwalt den Beweis
für die Urheberschaft enthalten, oder ist auch die einfache
Behauptung ausreichend für das Versenden eines entsprechenden
Schreibens?
Hallo shockshell,
wat is denn ein Unterlassungsschreiben für den Beweis einer Urheberschaft? Platt gesagt: Nee, das beweist höchstens die Urheberschaft des Schreibens selbst.
Und „ist die Behauptung ausreichend für das Versenden des Schreibens“? Hä? Ich kann Schreiben vollkommen ohne Behauptungen versenden.
Vermutlich geht es um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen.
Wenn tatsächlich Urheberrechte verletzt wurden, ist dies sehr ernst zu nehmen, wenn nicht, ist es nur blauer Dunst.
Aufgrund der Fragestellung würde ich allerdings raten, dass einen Fachmann beurteilen zu lassen.
Gruß!
Horst