Es soll ein Grundstück erworben und der Notar hat einen Entwurf des Kaufvertrages erstellt. Es liest sich, ( selbstverständlich rein subjektiv) als habe er den Entwurf vorher mit dem Verkäufer besprochen.
a) Das Baulastenverzeichnis der Stadt A hat der Notar nicht eingesehen. Der Verkäufer erklärt, dass ihm keine Baulasten bekannt sind. Sollten welche bestehen, werden sie übernommen. Gleiches gilt für nicht eingetragene Dienstbarkeiten und nachbarrechtliche Beschränkungen.
b) Der Notar erörterte mit den Erschienenen die Frage ( Es müssen ca. 100 auf dem Grundstück befindliche Bäume entfernt werden ) ob diese Arbeiten Vorraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises sein soll. Die Erschienenen erklärten dazu, dass die Fälligkeit d. Kaufpreises nicht von der Durchführung der Arbeiten abhängen soll. Auch ist eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ausgeschlossen. Dem Käufer ist bekannt, dass er auf Grund dieser Vereinbarung bei Fälligkeit zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist, auch wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
zu a) muss der Notar nicht zwingend das Baulastverzeichnis einsehen?
zu b) ist ein derartiger Vertragspassus nicht rechtswidrig ?
zu b) wenn man das unterschreibt, würde der Notar meiner Meinung nach den Käufer ins „offene Messer“ laufen lassen! Der Verkäufer hat das Geld und sagt… Bäume fällen?? Ich?? warum sollte ich?? Dann müsste der Käufer sein „Recht“ erklagen… oder sehe ich das flasch ??
Es soll ein Grundstück erworben und der Notar hat einen
Entwurf des Kaufvertrages erstellt. Es liest sich, (
selbstverständlich rein subjektiv) als habe er den Entwurf
vorher mit dem Verkäufer besprochen.
Nur einige allgemeine Anmerkungen:
Wer hat den Notar ausgesucht? Käufer oder Verkäufer? Und wer hat den Notar bei der Formulierung „unterstützt“? („Machen Sie mal einen Kaufvertragsentwurf“ kann auch für den besten Notar sehr schwierig sein.)
Wer zahlt den Notar?
Es geht hier sicher nicht um ein paar Euronen, sondern um richtig viel Geld. In so einem Fall lasse ich mir Alles, aber auch wirklich Alles so lange haarklein erklären, bis ich damit einverstanden bin. Das muss der Notar machen (und bei mir war es auch jedesmal so).
Wenn der Käufer der Meinung ist, dass da noch was geklärt werden soll, dann wird der Notar das auch tun oder wenigstens erläutern, warum es nicht so sein muss. Auch bei der Zahlung des Kaufpreises gibt es mehrere Möglichkeiten, und auch da kann der Notar beraten.
Wenn der Notar aber nur die Angabe von einer Partei bekommt, dann sieht der erste Entwurf auch danach aus …
Das Risiko bei Uneinigkeit ist aber auch, dass die ganze Sache noch platzen könnte …
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Es steht dem Käufer frei, diesen Vertrag so zu unterschreiben oder es sein zu lassen, ganz wie er will. Dasselbe Recht hat der Verkäufer. Verlangt der Käufer, die Fälligkeit des Kaufpreises vom Entfernen der Bäume abhängig zu machen, kann der Verkäufer damit einverstanden sein oder von dem Vertrag Abstand nehmen.
„Offen“ ist das Messer nur insofern, als es sichtbar ist. Der Käufer, der dies unterzeichnet, weiß doch, welcher Regelung er damit zustimmt.
Außerdem stellt die Regelung den Käufer nicht rechtlos. Nur die Fälligkeit des Kaufpreises soll nicht vom Entfernen der Bäume abhängen. Trotzdem muss der Verkäufer die Bäume entfernen. Tut er dies nicht, nachdem er unter Fristsetzung dazu aufgefordert wurde, kann der Käufer die Arbeiten auf Kosten des Verkäufers veranlassen.
Richtigerweise ist der Notar nicht verpflichtet, das Baulastverzeichnis einzusehen noch den Kaufvertrag von Durchführung der Baumfällarbeiten abhängig zu machen.
Entweder akzeptiert man als Käufer, dass das Wort des Verkäufers genügt und man sowohl bei Täuschung über ihm (nachweislich!) bekanntern Lasten oder Nichterbringung der geschuldeten Fällungen andernfalls den Klageweg beschreiten muss oder, dass kein anderer Kaufvertrag als der vorgelgte zustande kommt.
Denn der Verkäufer kann sich ebensowenig garantieren lassen, dass nach seiner Totalrodung auch tatsächlich Kaufvertrag erfüllt würde oder Kaufpreis flösse. Nur ein von anderen Kaufinteressenten durchaus gewünschter Wald wäre dann unwiderbringlich weg