Rechtmäßigkeit von Beitragslöschungen?

Hallo!
Mich quält seit längerem die Frage, inwieweit ein Websitebetreiber, der ein Forum laufen hat, absolut freie Hand hat bei der Entscheidung, ob er einen bestimmten geposteten Beitrag vollkommen willkürlich löscht oder ob der (diskriminierte) Forennutzer, der den Beitrag geschrieben hat, das „Recht“ hat, einen vernünftigen Grund für die Löschung zu erfahren (falls es den gibt).
Kann man sich beispielsweise auf die Meinungsfreiheit berufen oder ergibt sich eine Diskriminierung durch gezieltes Löschen von Beiträgen?

Vielen Dank für jede Hilfe.
Grüße, Dirk

Hallo.

Warum sollte der Forumsbetreiber von seinem „Hausrecht“ nicht Gebrauch machen dürfen? Jeder Gastwirt, aber auch jeder Kaufmann hat das Recht, sich seine Gäste bzw. Kunden auszusuchen. Solange das Ganze nicht gegen höhere Rechtsgrundsätze verstößt, also bleistiftsweise das Grunzgesetz, gibt es dagegen nichts einzuwenden.

Kann man sich beispielsweise auf die Meinungsfreiheit berufen

Klar, man kann auch ein schmutziges Liedel pfeifen. Meinungsfreiheit heißt doch nur, dass Du öffentlich Deine Meinung kundtun darfst. Das heißt aber doch nicht, dass Du das auch in einem privaten (natürliche oder juristische Person ist egal) Raum auch darfst. Geh doch mal zum Autohaus und äußere lauthals Deine Dir zustehende freie Meinung über die dort herumstehenden Schrottkisten und hässlichen Verkäufer …

oder ergibt sich eine Diskriminierung durch gezieltes Löschen
von Beiträgen?

Wenn erkennbar ist, oder herleitbar, dass das Löschen aufgrund Deiner politischen, sexuellen oder wasweißichfüreiner Orientierung zusammenhängt, kannst Du Diskriminierung geltend machen. Ist Dir daraus ein materieller oder immaterieller Schaden erwachsen, kannst Du sogar Schadenersatz geltend machen. Wie die Beweislage im Einzelfall aussieht, möchte ich mir lieber nicht ausmalen.

Gezieltes Löschen von Beiträgen kann z.B. bedeuten, dass a) Du als Person im Forum nicht erwünscht bist oder b) dass Deine Beiträge nicht erwünscht sind, weil Du zum Bleistift in einem Betroffenenforum als Nichtbetroffener mitquakst. In beiden Fällen ist der Forumsbetreiber im Recht. Ob es schon Gerichtsurteile zum „Hausfriedensbruch“ im Web gibt, weiß ich allerdings nicht.

Gruß kw

Hallo. Danke schon mal für die Informationen, waren recht hilfreich.

Gezieltes Löschen von Beiträgen kann z.B. bedeuten,
dass a) Du als Person im Forum nicht erwünscht bist oder b)
dass Deine Beiträge nicht erwünscht sind, weil Du zum
Bleistift in einem Betroffenenforum als Nichtbetroffener
mitquakst. In beiden Fällen ist der Forumsbetreiber im Recht.
Ob es schon Gerichtsurteile zum „Hausfriedensbruch“ im Web
gibt, weiß ich allerdings nicht.

Mal ein Beispiel: Was ist, wenn gezielt Beiträge gelöscht werden, in denen eine bestimmte Domain erwähnt wird. Der Moderator beruft sich dann auch darauf, dass der Beitrag nur deshalb nicht geduldet wird, weil eine bestimmte Domain enthalten ist? Beliebige andere Domains sind erlaubt - und die betroffene enthält keine rechtswidrigen Inhalte. (Mein Verdacht ist, dass es darum geht, „Konkurrenz“ auszuschalten, auch, eine Art Meinungsmonopol zu bilden.)

Grüße, Dirk

Natürlich kann der Forum"besitzer" löschen wie und was er will!

Auch und gerade dann, wenn er die Adresse einer konkurrierenden Website löscht, handelt er aufgrund seines Hausrechtes. Du kannst auch nicht zu einem Bäcker gehen und allen Kunden erzählen, dass nebenan die Brötchen besser und billiger seien… Der wird dich hochkantig seines Landens verweisen und das mit vollem Recht!

Und… von wegen Meinungsfreiheit. Das ist ein Grundrecht und betrifft demnach nur das Verhältnis Staat-Bürger. Was dir da gelöscht wurde hat demnach nun wirklich nicht im Geringsten etwas mit Einschränkung von Meinungsfreiheit zu tun!
Gruß Marc

Geht das nicht in Richtung ‚Hausrecht im Chat‘?
Tach,

wenn ja, dann dürfte http://www.netlaw.de/urteile/lgbn_02.htm diese Frage eindeutig beantworten…

Gruß, Claus

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Hallo Claus.

Wirklich ein guter Text :smile: , ich zitiere mal einige relevante Stellen:

„Soweit die Verfügungsklägerin die Auffassung vertritt, sie könne nach Belieben einzelne Benutzer von ihrer Chat-Software ausschließen, ist dies nach Auffassung der Kammer unzutreffend.“

„Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will.“

„Anders wäre es nur, wenn die Verfügungsklägerin Gründe für den Ausschluss gehabt hätte, wie etwa eine Störung des Betriebsablaufes oder dass der Verfügungsbeklagte die Software nicht im Rahmen des üblichen „Chatter-Verhaltens“ genutzt hätte.“

„Seine fortgesetzte Nutzung der Chat-Software war damit nicht rechtswidrig, so dass der auf § 1004 BGB gestützte Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückzuweisen war.“

„Streitwert: bis 25.000,00 DM“ *staun*

Bleibt nur die Frage, inwieweit das auf ein Internet-Forum übertragbar ist, aber ich sehe da keine entscheidenden Unterschiede. Jemand anderes?
_Dirk``

wenn ja, dann dürfte http://www.netlaw.de/urteile/lgbn_02.htm
diese Frage eindeutig beantworten…

Hallo, zusammen,

das Problem liegt darin, dass viele Foren offen für jedermann sind und es dann so etwas wie die Drittwirkung von Grundrechten gibt. D.h. dann, wenn gezielt diskriminiert wird, also ohne nachvollziehbaren Grund ein bestimmter Besucher oder bestimmte Äußerungen „bearbeitet“ werden, kann es Probleme mit dem Hausrecht geben. Allerdings sind nachvollziehbare Gründe durchaus vielfältig. D.h. man darf selbstverständlich die eigenen Geschäftsinteressen schützen. Wenn also jemand ständig im Forum eines Autoherstellers rumpöbelt, dass die Kisten von X nichts taugen würden und man doch besser die Fahrzeuge von Y kaufen würde, dann darf dies als Wahrnehmung berechtigter Interessen durchaus gelöscht werden. D.h. jeder Forenbetreiber kann seinem Forum schon eine gewisse Zweckbestimmung mitgeben und kann diese z.B. in AGBs oder allgemeinen Nutzungsbedingungen festlegen, die dann Grundlage für eine Moderation sein können.

Sicherer und einfacher für den Betreiber ist es aber immer, wenn er ein Forum eben nicht als öffentlich für jedermann betreibt, sondern durch eine Registrierung eine abgegrenzte Teilöffentlichkeit schafft, die explizit anerkennen muss, dass eine bestimmte Zielrichtung des Forums besteht und entsprechend moderiert wird. Es weiß dann jeder Besucher gleich worauf er sich einlässt und kann dann hinterher nicht meckern. Außerdem bietet die Registrierung natürlich auch den Vorteil, dass viele Leute deutlich besonnener Schreiben, wenn sie wissen, dass sie „greifbar“ sind. Weiterhin kann man so natürlich auch prima Leute ganz aussperren, die nur Ärger bereiten und erspart sich überflüssige Diskussionen über Detailfragen.

Gruß ovm Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bleibt nur die Frage, inwieweit das auf ein Internet-Forum
übertragbar ist, aber ich sehe da keine entscheidenden
Unterschiede. Jemand anderes?

Ein Zitat fehlt m. E. noch: Ebenso wenig werden verbindliche Bedingungen formuliert, unter den die Nutzung gestattet wird.

Ich denke aber, dass dieses Urteil auf die Frage bezügl. Forum nicht übertragbar ist. Schliesslich hatte hier der Chat-Betreiber einen Ausschluss per Gericht erzwingen wollen. Es ist nicht die Frage verhandelt worden, ob der ausgeschlossene User einen Zutritt erzwingen kann.

Soweit in den Nutzungsbedingungen klar formuliert wird, unter welchen Bedingungen Beitragslöschungen stattfinden, dürfte es rechtlich überhaupt keine offenen Aspekte geben. Sonst gäbe es wer-weiss-was wohl schon lange nicht mehr.

Gruss,
Schorsch