Rechtmäßigkeit von Kreditkarten-Buchungen

Hi Leute,

Hab eine Frage bzgl. der Rechtmäßigkeit von Kreditkarten-Buchungen übers Telefon.
Wie schaut das aus, wenn übers Telefon (oder auch Internet) per KK bezahlt wird? Kann der Käufer die Abbuchung anfechten bzw. zurückbuchen lassen, falls der Verkäufer (oder sonstwer) beliebige Beträge abbucht?
Da keine PIN-Eingabe oder Unterschrift vorliegt, stelle ich es mir schwierig vor, nachzuweisen, daß die Buchung auch wirklich vom KK-Besitzer getätigt wurde.
Richtig geraten, es handelt sich um einen konkreten Fall. :smile:

Thanx a lot!

… Germar

Hi Germar,

als Kreditkarten-Inhaber kannst du der Belastung auf deinem Kreditkartenkonto widersprechen.
Die Kreditkartengesellschaft wird bei dem Verkäufer nachfragen und einen Nachweis der Berechtigung verlangen (in der Regel die Unterschrift auf der Quittung). Wenn der Nachweis nicht gelingt, erhältst du eine Gutschrift.

Gruß,
Francesco

Tach Germar

Ich habe gerade so einen Fall gehabt. In einem ziemlich windig aussehenden Laden habe ich mit der Eurocard gezahlt. Der Betrag wurde ordnungsgemäss belastet. Auf der danach folgenden Abrechnung hatte ich eine Belastung von CHF 432,-- von einer Fa. in Jersey. Ich habe sofort die Summe schriftlich reklamiert und meine Zahlung an Eruocard um den entsprechenden Betrag gekürzt. Auf der folgenden Abrechnung war diese Belastung ausgebucht.

Schwieriger bzw. langwieriger wird die Angelegenheit, wenn Deine Unterschrift kopiert wird.

Um unangenehme Überraschungen und Rückbuchungen zu vermeiden, werden Kreditkartenrechnungen bei mir nicht im LSV abgewickelt.

Tschö ErBi

Hi ErBi,

ja, so ähnlich sieht es bei mir aus, es gibt also auch keine Unterschrift (bzw. nicht, daß ich wüßte).
Wie hast du damals den Buchungs-Widerruf begründet bzw. formuliert?

thanx … Germar

Ich habe gerade so einen Fall gehabt. In einem ziemlich windig
aussehenden Laden habe ich mit der Eurocard gezahlt. Der
Betrag wurde ordnungsgemäss belastet. Auf der danach folgenden
Abrechnung hatte ich eine Belastung von CHF 432,-- von einer
Fa. in Jersey. Ich habe sofort die Summe schriftlich
reklamiert und meine Zahlung an Eruocard um den entsprechenden
Betrag gekürzt. Auf der folgenden Abrechnung war diese
Belastung ausgebucht.

Hi Francesco,

ok, so werd ich das wohl machen. Gibt es bei der Formulierung des Widerspruchs was zu beachten?

thanx … Germar

als Kreditkarten-Inhaber kannst du der Belastung auf deinem
Kreditkartenkonto widersprechen.
Die Kreditkartengesellschaft wird bei dem Verkäufer nachfragen
und einen Nachweis der Berechtigung verlangen (in der Regel
die Unterschrift auf der Quittung). Wenn der Nachweis nicht
gelingt, erhältst du eine Gutschrift.

Tach again Germar

ja, so ähnlich sieht es bei mir aus, es gibt also auch keine
Unterschrift (bzw. nicht, daß ich wüßte).
Wie hast du damals den Buchungs-Widerruf begründet bzw.
formuliert?

Ich habe lediglich geschrieben, dass ich mit diesem Posten nicht einverstanden bin, weil er nicht von mir getätigt wurde.

Bumms, das war es!

Der Verkäufer bzw. die Firma muss beweisen, dass Du die Leistung bestellt hast, also bei e-commerce mit der IP-Nr.

Ich hoffe, Du bist sauber! Sonst kommst Du mit dem StGB wg. Betrug in Konflikt.

Tschö ErBi

Hi,

Ich habe lediglich geschrieben, dass ich mit diesem Posten
nicht einverstanden bin, weil er nicht von mir getätigt wurde.
Bumms, das war es!
Der Verkäufer bzw. die Firma muss beweisen, dass Du die
Leistung bestellt hast, also bei e-commerce mit der IP-Nr.

Aha, klingt plausibel.

Ich hoffe, Du bist sauber! Sonst kommst Du mit dem StGB wg.
Betrug in Konflikt.

Oh, keine Sorge!

Thanx für die Infos. Das werd ich nun mal anleiern und schaun, wie es abläuft.

… Germar

Nochmal hi,

Hmmm, jetzt hast du mich doch etwas verunsichert. Daß ich „sauber“ bin, glaube ich zwar nach wie vor. Ob mein nun geplantes Vorgehen (Widerruf bei der Bank) so ok/legal ist, bin ich mir nun nicht mehr so sicher.

Ok, dann erzähl ich gschwind die ganze Geschichte. Das mach ich im www eigentlich net so gern, deshalb die „light“-Variante neulich.

Ende April habe ich per Telefon bei einer schottischen Jugendherberge für Mitte Juni 3 Übernachtungen für 2 Leute angefragt und gebucht (DM 255,-). Der JuHe-Mensch wollte dann die KK-Daten (telefonisch) haben, die ich ihm auch gesagt hab. Das hat mich deshalb nicht beunruhigt, weil wir schon an Ostern eine andere schottische JuHe auf diese Art gebucht hatten und das auch problemlos ablief.
Inzwischen sind unsere Reisepläne etwas durcheinandergekommen, so daß ich die Reservierung (telefonisch) storniert habe. In den letzten Tagen seh ich dann auf der KK-Abrechnung, daß die JuHe schon am 02.05. abgebucht hat (ohne Unterschrift/PIN)! Bei der anderen JuHe mußte man beim Einchecken unterschreiben, dann erst wurde berechnet (Stichwort „Unterschrift“).
Darauf hab ich natürlich bei der JuHe angerufen und versucht, das zu klären. schnelles Fazit: sie geben grundsätzlich keine Rückerstattung des Betrages, das „dürfen“ sie scheinbar nicht, Pech gehabt. Zudem waren die Leute (Sachbearbeiter und Chef) am Telefon sowas von unfreundlich und unkooperativ, eine richtige „mir doch egal“-Einstellung.

Ist das nun ok bzw. legal, wenn ich bei meiner KK-Bank diese Buchung widerrufe? Natürlich könnte ich mich auch beim schottischen JuHe-Verband schriftlich beschweren, aber ihr könnt euch ja vorstellen, was dabei rauskommt. Von .de aus wird man da höchstwahrscheinlich schlechte Karten haben und vorauss. auf dieselbe Art abgefertigt. Ich hatte mal einen Unfall mit einem französischen LKW, das war eine Höllen-Gaudi mit dessen Versicherung, die mich im Endeffekt viel Zeit+Geld gekoset hat. :frowning:(

Tja, so sieht’s aus. Was könnt ihr mir in diesem Fall empfehlen?

thanx! … Germar

Hi Germar,

technisch wirst du das hinkriegen. Wenn du der Belastung widersprichst mit der Begründung, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und daher die Belastung zu Unrecht erfolgte.
Ob du am Ende der schottischen JuHe Schadenersatz oder Stornokosten bezahlen mußt, ist dann eine Sache zwischen dir und der JuHe. Das Kreditkarten-Institut hat damit nichts mehr zu tun.
Ich würde so handeln. Denn die eventuelle Auseinandersetzung mit der JuHe könnte sehr langwierig sein.

Gruß,
Francesco

Ja, so seh ich das auch. Die Frage ist halt, ob die Begründung „kein Vertrag zustandegekommen“ der Bank gegenüber ausreicht?

Gegen eine Stornogebühr hätte ich ja echt nichts gehabt, das wär ja auch verständlich gewesen. Aber /sowas/ ist mir einfach zuviel.

thanx … Germar

technisch wirst du das hinkriegen. Wenn du der Belastung
widersprichst mit der Begründung, dass kein Vertrag zustande
gekommen ist und daher die Belastung zu Unrecht erfolgte.
Ob du am Ende der schottischen JuHe Schadenersatz oder
Stornokosten bezahlen mußt, ist dann eine Sache zwischen dir
und der JuHe. Das Kreditkarten-Institut hat damit nichts mehr
zu tun.
Ich würde so handeln. Denn die eventuelle Auseinandersetzung
mit der JuHe könnte sehr langwierig sein.