noch eine Nachfrage: Wie wäre ein eventueller Verstoß
gerichtlich (wohl nur vor dem Bundesverfassungsgericht?)
überprüfbar?
Wieso gleich Bundesverfassungsgericht?
Wenn die Polizei bei mir im Garten herumschnüffelt und mir gefällt
das nicht, dann muss ich erstmal zum Verwaltungsgericht und mich
durch die Instanzen klagen.
Warum sollte das in diesem Fall anders sein?
Was die MdBs angeht, so bin ich mir auch nicht sicher, wie das
geht - aber Herrn Ströbele wird schon was einfallen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Ich glaube nicht, dass für solche Fragen das Amtsgericht Untertupfingen zuständig ist.
Gruß
S.J.
Wieso gleich Bundesverfassungsgericht?
Wenn die Polizei bei mir im Garten herumschnüffelt und mir
gefällt
das nicht, dann muss ich erstmal zum Verwaltungsgericht und
mich
durch die Instanzen klagen.
Warum sollte das in diesem Fall anders sein?
Was die MdBs angeht, so bin ich mir auch nicht sicher, wie das
geht - aber Herrn Ströbele wird schon was einfallen.
was Du schreibst ist zwar richtig, gibt aber nur ganz allgemein und oberflächlich die grundsätzliche Aufgabe des BVerfG wieder.
Wie dies dann tatsächlich gehandhabt wird, ist jedoch ganz konkret im Grundgesetz (insb. Art. 93 und an einigen anderen Stellen) und im BVerfGG geregelt. Hier stehen die einzelnen Verfahren, die es gibt und wer was wann geltend machen kann.
Eine allgemeine Überprüfung von Fragen wie „war das jetzt verfassungsrechtlich ok, dass die da geflogen sind und Aufnahmen gemacht haben“ gibt es nicht.
Einzi denkbar wäre m.E. hier das sogenannte Organstreitverfahren gem. Art. 93 I Nr. 1 GG. Dies hätte aber zur Voraussetzung, dass der Einsatz auf einem Beschluss des Bundestages beruhte, was ich nicht weiß.
Ansonsten wirds in der Tat schwierig.
Gruß
Dea
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Ja, die Betroffenen vor Ort können das vor dem VG überprüfen lassen.
Das AG ist sicherlich nicht zuständig.
Interessant aber Ströbele & Co. (nur als Abgeordneter, der wohl nicht vor Ort war): Wie geht das? Da gäbe es wohl nur das BVerfG (wie von ihm auch angekündigt). Aber kein Verfahren ist in Art. 93 GG vorgesehen. Insoweit ist der zitierte Text etwas zu weit gehend.
Hilft dort irgendwie Art 19 Abs.4 und „analog-Gequatsche“?
Einzi denkbar wäre m.E. hier das sogenannte
Organstreitverfahren gem. Art. 93 I Nr. 1 GG. Dies hätte aber
zur Voraussetzung, dass der Einsatz auf einem Beschluss des
Bundestages beruhte, was ich nicht weiß.
Nee, das war nicht der Fall. Die Anforderung erfolgte anscheinend einmal auf Betreiben der Landesregierung MV und einmal aufgrund einer Anforderung des G8-Polizeistabes.