angenommen jemand biegt aufgrund eines grünen Pfeils (Schild) an einer roten Ampel rechts ab.
Angenommen er rollt über die Haltelinie, ohne komplett zum stehen zu kommen und wird erwischt.
Wie sieht es hier mit der Strafe aus? Hat dieser jemand eine rote Ampel überfahren? Oder ein Stopschild? Oder ganz was anderes?
Ist / war denn der ominöse grüne Pfeil nicht genau dafür gedacht, bei freier möglicher Fahrt rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel (für den Geradeaus-Verkehr) Rot zeigt?
Oder ist diese Regel mittlerweile aufgehoben, und man hat nur hier und da „vergessen“, den grünen Pfeil wieder abzubauen?
Bin schon länger nicht mehr mit dem Auto in meiner alten Heimat Germanien gewesen und verfolge nicht jede Gesetzes- / bzw. Regeländerung, deshalb meine Nachfrage.
Kleine Korrektur an dieser Stelle.
„Grüner Pfeil“ ist das Lichtzeichen der LSA - hier muss an der Haltelinie nicht angehalten werden.
„Grünpfeil“ ist das Blechschild an der LSA - welches im UP aber auch beschrieben wurde - hier muss natürlich gehalten werden.
Danke für Deine schnelle Antwort. Den Hinweis des UP (über die Haltelinie rollen) hatte ich so interpretiert, dass man natürlich über die Haltlinie fahren muss, wenn man rechts abbiegen will, dabei aber das kleine „ohne anzuhalten“ jedoch übersehen.