im Februar 2009 hat ein Maler in einer Wohnung A die Wände gemacht und 3 Wochen später hat er in der zweiten Wohnung B die Wände gemacht. die Rechnung für beide wohnung waren an die gleiche Person gerichtet. komischerweise hat er noch keine Rechnung für die erste Wohnung A bekommen allerdings für die zweite B ist ca. 2monate nach dem er bei ihr war auch gekommen.
Jetzt ist es über ein Jahr und es ist immer noch keine Rechnung für die erste Wohnung A gekommen.
Das Geld für die Rechnung der Wohnung A ist immer noch auf der Bank aber die Frage ist macht man sich Strafbar wenn man sich bei ihm nicht melde?
Gibt es da nicht sogar eine Verjährungsfrist?
Wäre das böse wenn man die first ablaufen lässe und dann nicht mehr bezahle? es ist bekannt das kein Mitarbeiter darunter leidet da er alleine arbeitet. nur mit seinem Auszubildenen und der stellt sicher keine rechnung.
Jetzt ist es über ein Jahr und es ist immer noch keine
Rechnung für die erste Wohnung A gekommen.
… die Frage ist macht man sich Strafbar wenn man sich
bei ihm nicht melde?
Nein.
Gibt es da nicht sogar eine Verjährungsfrist?
Ja. Die ist aber deutlich länger als ein Jahr.
Wäre das böse wenn man die first ablaufen lässe und dann nicht
mehr bezahle?
Ja. Aber rechtens.
es ist bekannt das kein Mitarbeiter darunter
leidet da er alleine arbeitet.
Aha. Und er selbst zählt nicht?
nur mit seinem Auszubildenen
und der stellt sicher keine rechnung.
Nein, dem Auftraggeber sicher nicht. Aber auch Auszubildene wollen Gehalt von ihrem Chef, weil sie davon leben müssen.
Hallo,
in der heutigen Ausgabe der Bildzeitung Online in der Rubrik Ratgeber gibt es eine ganze Auflistung von A-Z wann was verjährt. Ich meine die Rechnung verjährt nach 3 Jahren. Gruß Sunny