Rechts frage bei einer Maler rechnung

Hallo,

im Februar 2009 hat ein Maler in einer Wohnung A die Wände gemacht und 3 Wochen später hat er in der zweiten Wohnung B die Wände gemacht. die Rechnung für beide wohnung waren an die gleiche Person gerichtet. komischerweise hat er noch keine Rechnung für die erste Wohnung A bekommen allerdings für die zweite B ist ca. 2monate nach dem er bei ihr war auch gekommen.

Jetzt ist es über ein Jahr und es ist immer noch keine Rechnung für die erste Wohnung A gekommen.

Das Geld für die Rechnung der Wohnung A ist immer noch auf der Bank aber die Frage ist macht man sich Strafbar wenn man sich bei ihm nicht melde?

Gibt es da nicht sogar eine Verjährungsfrist?

Wäre das böse wenn man die first ablaufen lässe und dann nicht mehr bezahle? es ist bekannt das kein Mitarbeiter darunter leidet da er alleine arbeitet. nur mit seinem Auszubildenen und der stellt sicher keine rechnung.

würd mich interessieren was da sache ist.

Gruß
Leo

Jetzt ist es über ein Jahr und es ist immer noch keine
Rechnung für die erste Wohnung A gekommen.
… die Frage ist macht man sich Strafbar wenn man sich
bei ihm nicht melde?

Nein.

Gibt es da nicht sogar eine Verjährungsfrist?

Ja. Die ist aber deutlich länger als ein Jahr.

Wäre das böse wenn man die first ablaufen lässe und dann nicht
mehr bezahle?

Ja. Aber rechtens.

es ist bekannt das kein Mitarbeiter darunter
leidet da er alleine arbeitet.

Aha. Und er selbst zählt nicht?

nur mit seinem Auszubildenen
und der stellt sicher keine rechnung.

Nein, dem Auftraggeber sicher nicht. Aber auch Auszubildene wollen Gehalt von ihrem Chef, weil sie davon leben müssen.

Gibt es da nicht sogar eine Verjährungsfrist?

Ja. Die ist aber deutlich länger als ein Jahr.

wie lang ist sie?

es ist bekannt das kein Mitarbeiter darunter
leidet da er alleine arbeitet.

Aha. Und er selbst zählt nicht?

Naja wenn der Chef vergisst die rechung zu machen kann er niemanden dafür verantwortlich machen…

nur mit seinem Auszubildenen
und der stellt sicher keine rechnung.

Nein, dem Auftraggeber sicher nicht. Aber auch Auszubildene
wollen Gehalt von ihrem Chef, weil sie davon leben müssen.

Das stimmt schon aber er kann dafür kein ärger bekommen…

Kann man denn Malermängel nachträglich bei der rechnung wirkend machen weil sich zb. die farbe löst?

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Hallo,
in der heutigen Ausgabe der Bildzeitung Online in der Rubrik Ratgeber gibt es eine ganze Auflistung von A-Z wann was verjährt. Ich meine die Rechnung verjährt nach 3 Jahren. Gruß Sunny