Rechts überholen

Hallo ihr Rechten!

Kommt ja nicht selten vor: So ein Dussel fährt kilometerweit ohne ersichtlichen Grund auf dem linken (oder mittleren) von zwei (oder drei) Fahrspuren auf der BAB.

Wenn man nun ganz rechts fährt, immer schön rechts, und dann halt irgendwann mal an eben diesem Dussen (auf der bekannterweise falschen und unerlaubten rechten Seite) vorbeifährt, was ist das rechtlich: Ist das ein Überholvorgang? Ich nehme das an, bin mir aber nicht sicher.

Und was, wenn der Dussel links fährt, die Mitte komplett frei ist und man ganz rechst an ihm vorbeifährt?

Was gibt sowas: OWi, Bußgeld, Strafe? Was kostet im Vergleich der Tatbestand der Nötigung und/oder das Nichbefolgen der Rechtsfahrgebots (für den Dussel)?

Gruß
Jochen

Hallo,

Wenn man nun ganz rechts fährt, immer schön rechts, und dann
halt irgendwann mal an eben diesem Dussen (auf der
bekannterweise falschen und unerlaubten rechten Seite)
vorbeifährt, was ist das rechtlich: Ist das ein
Überholvorgang?

Latürnich.

Und was, wenn der Dussel links fährt, die Mitte komplett frei
ist und man ganz rechst an ihm vorbeifährt?

Auch überholt.

Was gibt sowas: OWi, Bußgeld, Strafe?

50 Euro, 3 Punkte.

Was kostet im Vergleich
der Tatbestand der Nötigung und/oder das Nichbefolgen der
Rechtsfahrgebots (für den Dussel)?

40 Euro, 1 Punkt.

Die zehn Euros wärs mir aber wert (*).

Gruß,
Christian

(*) blblblbl

Hallo Jochen,

es gibt in der StVO das Rechtsvorgebot auf der Autobahn. Du darfst im
keinem Falle rechts überholen. Was Dir widerfahren ist, ist allerdings
Nötigung. 1. Ist das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten worden, und das absichtlich, da mehrere Kilometer links ohne Grund gefahren wurde. 2. Nötigung wird mit einem Fahrverbot in diesem Falle belegt. Dies gilt auch für diese Oberlehrer die links bei einer Geschwindigkeitsbegren-
zung fahren. Die einzige Ausnahme hierzu ist der zähfliessende Verkehr oder der Stau. Dann darf rechts überholt werden, wenn die Geschwindigkeit weniger als 60 km/h beträgt.

Gruß

Rolf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine Nötigung
Hallo!

Was Dir widerfahren ist, ist

allerdings
Nötigung. 1. Ist das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten worden,
und das absichtlich, da mehrere Kilometer links ohne Grund
gefahren wurde. 2. Nötigung wird mit einem Fahrverbot in
diesem Falle belegt. Dies gilt auch für diese Oberlehrer die
links bei einer Geschwindigkeitsbegren-
zung fahren.

Das ist vielleicht eine Übertretung der StVO, aber noch lange keine Nötigung. Warum sollte denn das bitte eine Nötigung sein??

Und wenn jemand links bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung fährt, dann ist das zwar verboten, aber kann schon überhaupt keine Nötigung sein, weil die Behinderung des hinten herankommenden Lenkers nur durch dessen eigenes rechtswidriges Verhalten entstehen kann.

Gruß
Tom

Hallo!

Das ist vielleicht eine Übertretung der StVO, aber noch lange
keine Nötigung. Warum sollte denn das bitte eine Nötigung
sein??

Weil der Schnellere durch den Linksfahrer genötigt wird, zu bremsen - wozu ja eigentlich gar kein Anlaß besteht, weil ja die rechten Fahrspuren frei sind. Der Schnellere muß also so langsam fahren wie der Langsamere, obwohl die Verkehrslage das nicht bedingt, sondern nur das (Fehl)verhalten des Langsamen. Das ist Nötigung.

Und wenn jemand links bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung
fährt, dann ist das zwar verboten, aber kann schon überhaupt
keine Nötigung sein, weil die Behinderung des hinten
herankommenden Lenkers nur durch dessen eigenes rechtswidriges
Verhalten entstehen kann.

Das ist ein interessanter Aspekt. Ich würde auch meinen, daß das in diesem Fall keine Nötigung ist.

Gruß
Jochen

PS: Ich empfinde es persönlich übrigends auch als Nötigung, auf der rechten Spur regelrecht ausgebremst zu werden von offensiven Linksfahrern, die einen zwar problemlos ausscheren lassen könnten, um zB einen LKW zu überholen, stattdessen aber mutwillig noch beschleunigen, „damit der Depp da vorne ja nicht auf die Idee kommt, sich vor mich zu drängeln“…

PPS: Was wäre das Leben auf öffentlichen Straßen doch so viel angenehmer, wenn alle mit etwas mehr Verstand und Rücksicht fahren würden.

PPPS: Betrachtet man die menschliche Phylogenie, muß man sich jedoch wundern, daß das mit dem Straßenverkehr überhaut funktioniert !!

Hallo!

Was Dir widerfahren ist, ist

allerdings
Nötigung. 1. Ist das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten worden,
und das absichtlich, da mehrere Kilometer links ohne Grund
gefahren wurde. 2. Nötigung wird mit einem Fahrverbot in
diesem Falle belegt. Dies gilt auch für diese Oberlehrer die
links bei einer Geschwindigkeitsbegren-
zung fahren.

Das ist vielleicht eine Übertretung der StVO, aber noch lange
keine Nötigung. Warum sollte denn das bitte eine Nötigung

Antwort! Siehe OLG Urteil München- AZ: 1 St RR 57/01 Strafe: 1661,- EURO

OLG Düsseldorf AZ: 2b Ss 1/00-10/00 17.02.2000
Zu langsames Fahren mit dem PKW auf der linken Seite der Autobahnspur kann als Nötigung im Sinne § 240 StGB gewertet werden.

sein??

Und wenn jemand links bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung
fährt, dann ist das zwar verboten, aber kann schon überhaupt
keine Nötigung sein, weil die Behinderung des hinten
herankommenden Lenkers nur durch dessen eigenes rechtswidriges
Verhalten entstehen kann.

Gruß
Tom

Hallo!

Was Dir widerfahren ist, ist

allerdings
Nötigung. 1. Ist das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten worden,
und das absichtlich, da mehrere Kilometer links ohne Grund
gefahren wurde. 2. Nötigung wird mit einem Fahrverbot in
diesem Falle belegt. Dies gilt auch für diese Oberlehrer die
links bei einer Geschwindigkeitsbegren-
zung fahren.

Das ist vielleicht eine Übertretung der StVO, aber noch lange
keine Nötigung. Warum sollte denn das bitte eine Nötigung
sein??

Und wenn jemand links bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung
fährt, dann ist das zwar verboten, aber kann schon überhaupt
keine Nötigung sein, weil die Behinderung des hinten
herankommenden Lenkers nur durch dessen eigenes rechtswidriges
Verhalten entstehen kann.

Dies wäre auch in diesem Falle unerheblich, ob man sich selbst damit ins Unrecht setzen würde. Die freie Entscheidung darüber wird dir durch
die Nötigung blokiert.

Gruß
Tom

Hallo!

OLG Düsseldorf AZ: 2b Ss 1/00-10/00 17.02.2000
Zu langsames Fahren mit dem PKW auf der linken Seite der
Autobahnspur kann als Nötigung im Sinne § 240 StGB gewertet
werden.

Kann gewertet werden - nur unter besonderen Umständen eben, nicht pauschal. In dem Falle sollte man nämlich auch anführen, dass das erstinstanzliche Urteil den Fahrer wegen Nötigung verurteilt hat und diese Entscheidung vom OLG Düsseldorf zu der von dir genannten AZ aufgehoben wurde - d.h. die von dir zitierte Entscheidung hebt das Urteil auf und verweist zurück und stellt keine Verurteilung dar.

Gruß
Tom

Hi!

Du hast ja nun die im rechtlichen Sinne korrekten Angaben zu den möglichen Folgen erhalten und ich kann Dir aus der persönlichen Erfahrung heraus nur raten, das Rechts-Überholen bleiben zu lassen.
Ich musste mit allen Mitteln und einem 5-stelligen Kostenaufwand gegen einen Beamten kämpfen, der mich durch eine klare Falschaussage in einem solchen Fall vor Gericht brachte. Bis heute habe ich nicht alle Kosten erstattet bekommen. Es hilft Dir absolut nichts, Dich im Recht zu fühlen, wenn der Richter, der Staatesanwalt und der verbeamtete Kläger innerhalb eines Radius von 20 Km wohnen. Und das kannst Du eben niemals ausschließen.
Der Beamte und der Rentner (40 Jahre unfallfrei, hinter sich 100 Tote…) haben immer Recht und was das für Typen sind, die auf der linken Spur alle anderen behindern, ist nicht schwer zu erraten…
Also locker bleiben und ggf. Anzeige erstatten, sich jedoch niemals dazu hinreissen lassen, auch nur dicht aufzufahren oder gar rechts zu überholen.
Soweit zum offiziellen Teil.

In der Praxis gilt ja für viele eher: kurz aufblenden, fährt er nicht rüber, rechts vorbei und nicht erwischen lassen.
Ganz wichtig ist, dass man Dich nicht anschließend direkt stoppt, habe ich mir sagen lassen. Erhältst Du lediglich ein Schreiben einige Tage/Wochen später, ist es ohnehin nicht mehr nachvollziehbar, wer gefahren ist. Die Folgen sind über einen guten RA leicht im erträglichen Rahmen zu halten.

Grüße,

Mathias

Kommt ja nicht selten vor: So ein Dussel fährt kilometerweit
ohne ersichtlichen Grund auf dem linken (oder mittleren) von
zwei (oder drei) Fahrspuren auf der BAB.

Wenn man nun ganz rechts fährt, immer schön rechts, und dann
halt irgendwann mal an eben diesem Dussen (auf der
bekannterweise falschen und unerlaubten rechten Seite)
vorbeifährt, was ist das rechtlich: Ist das ein
Überholvorgang? Ich nehme das an, bin mir aber nicht sicher.

Und was, wenn der Dussel links fährt, die Mitte komplett frei
ist und man ganz rechst an ihm vorbeifährt?

Was gibt sowas: OWi, Bußgeld, Strafe? Was kostet im Vergleich
der Tatbestand der Nötigung und/oder das Nichbefolgen der
Rechtsfahrgebots (für den Dussel)?

Gruß
Jochen

…an alle!

Ich wollte nur noch mal kurz eine Sache klarstellen, damit das nicht jemand in den falschen Hals bekommt:

Rechts überholen ist falsch, zudem kann es sehr gefährlich sein!

Links fahren ist auch falsch und ist indirekt gefährlich, weil es andere zum Fehlverhalen motiviert!

Beides sollte man gefälligst unterlassen und am besten fährt man sowieso ganz cool - durch Heizen und Drängeln gewinnt man nicht wirklich viel Zeit, man verliert nur unnötig Nerven und Geld.

Ich würde mir nur mehr Zivilstreifen auf den Autobahnen wünschen, die Heizer, Linksfahrer, Drängler - und gleichermaßen auch Rechtsüberholer - häufiger daran erinnern, daß wir im Straßenverker besser zusammenarbeiten als gegeneinander. Regeln und Ge- bzw. Verbote bringen nichts, wenn sie nicht überwacht werden.

Ansonsten fühlt man sich nur verar****, wenn man sich an die Regeln hält, über die sich 80% der Mit-Fahrer galant hinwegsetzen.

Hört sich jetzt moralapostelmäßig an, tut mir leid, aber das mußte ich mal loswerden.

Gruß,
Jochen

Hallo!

Hört sich jetzt moralapostelmäßig an, tut mir leid, aber das
mußte ich mal loswerden.

Nein das ist gut, dass es jemand sagt - es gibt zu viele die das nicht hören wollen und glauben sie sind die einzigen auf der Straße (sowohl Linksfahrer, als auch Schnellfahrer, die glauben sie haben den Vorrang mit dem Auto mitgekauft).

Gruß
Tom