Rechts überholen

Hallo,

angenommen jemand erhält folgende mail:


Zitat:

_ Rechts überholen lohnt sich wieder

Wieder mal über ‚Linkspenner‘ auf der Autobahn geärgert? Seit der neuen „Dränglervorschrift“: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot !!! sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont…), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER!! – Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 €!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!_

Zitat Ende

Unglaublich oder? Wäre dies inhaltlich korrekt?

Und falls korrekt: wie wäre dies rechtlich zu sehen wenn jemand rein theoretisch solche „Aufrufe“ verteilen würde (per mail)? Wäre dies eine öffentliche Auflistung von Fakten (die jeder selbst nachlesen und in dieser gesammelten Form weitergeben könnte/dürfte oder Aufruf zur Straftat/Ordnungswiedrigkeit?

cu
Klaus

Hallo Klaus,
die Diskussion hatten wir schon: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

jein.

Erstmal Danke für die Info und den Link. Aus den Antworten dort interpretiere ich, daß die Aussagen im Zitat zumindest inhaltlich korrekt sind.

Bleibt meine Frage zwecks Weiterleitung und rechtmäßigkeit?

cu
Klaus

Hoi Klaus!

Bleibt meine Frage zwecks Weiterleitung und rechtmäßigkeit?

Na ja… wenn DU jetzt eine Mail bekommst, in der darüber berichtet wird, dass Steuerhinterziehung härter bestraft wird, als Körperverletzung - ist das dann auch ein Aufruf zur Schlägerei?

Im Ernst. Es wird ein tatsächlicher Sachverhalt geschildert. Genauso könnte man darstellen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen mit abgefahrenen Reifen ggfs. preiswerter sein können, als mit neuen Reifen. Aber darin kann ich dann trotzdem keinen Aufruf zum Rasen mit Slicks herleiten.

verwunderte Grüsse
Ulli, die weder drängelt noch rechts überholt - und sich aus rein taschengeldtechnischen Gründen dazu auch nicht hinreissen lässt!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe
und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der
freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen
im täglichen Verkehr kostet läppische 20 €!!! Steht so im § 38
StVO geschrieben.

Hallo Klaus,
das ist absoluter Schwachsinn. Es kostet nur dann 20€, wenn Du nachweislich das Blaulicht nicht anhattest, um Dir Vorteile zu verschaffen, sondern absolut vorschriftsmäßig gefahren bist.
Sobald Du aber einen „Fahrstreifen aussuchst …“ wird es echt teuer - frag mich nicht wieviel - das wollte mir der freundliche Helfer nicht sagen :smile:

MFG
Henning

P.S. aber was passiert, wenn Du rechts überholst und es kommt zum Unfall? Oder das Blaulicht einen Unfall herbeiführt? Zahlt dann noch die Haftpflicht?

MFG
Henning

P.S. aber was passiert, wenn Du rechts überholst und es kommt
zum Unfall? Oder das Blaulicht einen Unfall herbeiführt? Zahlt
dann noch die Haftpflicht?

Neee dann wird auf die E-Mail verwiesen is doch logisch

Hi!

Einleitend: ich bin kein Anwalt/Jurist…

angenommen jemand erhält folgende mail:


Zitat:

_ Rechts überholen lohnt sich wieder

Wieder mal über ‚Linkspenner‘ auf der Autobahn geärgert? Seit
der neuen „Dränglervorschrift“: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte
und 3 Monate Fahrverbot !!! sollte man lieber gleich rechts
überholen: Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1
Punkt gespart!)_

Beim „Drängeln“ gibt es ja verschiedene Stufen. Unter http://www.strafzettel.de kann man die verschiedenen Strafen, abhängig vom Ausmaß der Unterschreitung des zulässigen Mindestabstandes, einsehen.
Ferner könnten gewisse engstirnige Zeitgenossen in den Behörden / Staatsanwaltsbüros zum Rechtsüberholen auch noch eine Verkehrsgefährdung hinzuaddieren. Dies könnte dann sogar zum Entzug der fahrerlaubnis und einer MPU führen. Dasselbe kann einem aber auch beim „Drängeln“ passieren.

Daher kann in der Theorie eigentlich nur eine Empfehlung sinnvoll angebracht werden: cool bleiben und ggf. den Linkspenner anzeigen. Die Überholspur zu blockieren kann zu einer Verurteilung wegen Mißachtung des Rechtsfahrgebotes und ggf. auch wegen Nötigung führen.

In der Praxis sollte man sowieso besser rechts vorbeifahren als drängeln, denn das ist, vorausgesetzt es ist Platz zum Ausweichen, weit weniger gefährlich als zu drängeln.

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man
statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50
EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven
geschont…), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2
Punkte gespart.

Nur kann das sehr blöd ausgehen, wenn dort jemand steht…

ABER!! – Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe
und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der
freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen
im täglichen Verkehr kostet läppische 20 €!!! Steht so im § 38
StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

Ich glaube nicht, dass dies für ein eingeschaltetes Blaulicht gilt. Hier sollte man ggf. genauer nachlesen. Außerdem machen diese Dinger unheimliche Windgeräusche…

Zitat Ende

Unglaublich oder? Wäre dies inhaltlich korrekt?

Das kann man doch ganz einfach nachlesen, s. obigen Link. In der Realität spielen jedoch die genannten und einige weitere zusätzliche Faktoren eine Rolle.
So einfach scheint mir das alles nicht zu sein.

Und falls korrekt: wie wäre dies rechtlich zu sehen wenn
jemand rein theoretisch solche „Aufrufe“ verteilen würde (per
mail)? Wäre dies eine öffentliche Auflistung von Fakten (die
jeder selbst nachlesen und in dieser gesammelten Form
weitergeben könnte/dürfte oder Aufruf zur
Straftat/Ordnungswiedrigkeit?

Meine persönliche Einschätzung ist, dass das Zitieren aus der StVO i.V.m. ein paar fragwürdigen persönlichen Kommentaren nicht unbedingt zu einer Verurteilung führen dürfte. So schlau muss jeder Mensch mit Führerschein schon sein, sich nicht auf die genannten Verkehrsverstöße einzulassen, denn dass sie alle für sich generell strafbar sind, wird ja nicht in Frage gestellt.

Grüße,

Mathias

P.S.: bitte nicht vergessen: Lt. § 1 MStVO (Mathias Straßenverkehrsordnung) ist die Mindestgeschwindigkeit auf der Überholspur auf Autobahnen 160 Km/h, sofern die Witterung dies zulässt…