Hi!
Einleitend: ich bin kein Anwalt/Jurist…
angenommen jemand erhält folgende mail:
Zitat:
_ Rechts überholen lohnt sich wieder
Wieder mal über ‚Linkspenner‘ auf der Autobahn geärgert? Seit
der neuen „Dränglervorschrift“: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte
und 3 Monate Fahrverbot !!! sollte man lieber gleich rechts
überholen: Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1
Punkt gespart!)_
Beim „Drängeln“ gibt es ja verschiedene Stufen. Unter http://www.strafzettel.de kann man die verschiedenen Strafen, abhängig vom Ausmaß der Unterschreitung des zulässigen Mindestabstandes, einsehen.
Ferner könnten gewisse engstirnige Zeitgenossen in den Behörden / Staatsanwaltsbüros zum Rechtsüberholen auch noch eine Verkehrsgefährdung hinzuaddieren. Dies könnte dann sogar zum Entzug der fahrerlaubnis und einer MPU führen. Dasselbe kann einem aber auch beim „Drängeln“ passieren.
Daher kann in der Theorie eigentlich nur eine Empfehlung sinnvoll angebracht werden: cool bleiben und ggf. den Linkspenner anzeigen. Die Überholspur zu blockieren kann zu einer Verurteilung wegen Mißachtung des Rechtsfahrgebotes und ggf. auch wegen Nötigung führen.
In der Praxis sollte man sowieso besser rechts vorbeifahren als drängeln, denn das ist, vorausgesetzt es ist Platz zum Ausweichen, weit weniger gefährlich als zu drängeln.
Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man
statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50
EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven
geschont…), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2
Punkte gespart.
Nur kann das sehr blöd ausgehen, wenn dort jemand steht…
ABER!! – Das geht noch viel billiger und effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe
und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der
freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen
im täglichen Verkehr kostet läppische 20 €!!! Steht so im § 38
StVO geschrieben.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!
Ich glaube nicht, dass dies für ein eingeschaltetes Blaulicht gilt. Hier sollte man ggf. genauer nachlesen. Außerdem machen diese Dinger unheimliche Windgeräusche…
Zitat Ende
Unglaublich oder? Wäre dies inhaltlich korrekt?
Das kann man doch ganz einfach nachlesen, s. obigen Link. In der Realität spielen jedoch die genannten und einige weitere zusätzliche Faktoren eine Rolle.
So einfach scheint mir das alles nicht zu sein.
Und falls korrekt: wie wäre dies rechtlich zu sehen wenn
jemand rein theoretisch solche „Aufrufe“ verteilen würde (per
mail)? Wäre dies eine öffentliche Auflistung von Fakten (die
jeder selbst nachlesen und in dieser gesammelten Form
weitergeben könnte/dürfte oder Aufruf zur
Straftat/Ordnungswiedrigkeit?
Meine persönliche Einschätzung ist, dass das Zitieren aus der StVO i.V.m. ein paar fragwürdigen persönlichen Kommentaren nicht unbedingt zu einer Verurteilung führen dürfte. So schlau muss jeder Mensch mit Führerschein schon sein, sich nicht auf die genannten Verkehrsverstöße einzulassen, denn dass sie alle für sich generell strafbar sind, wird ja nicht in Frage gestellt.
Grüße,
Mathias
P.S.: bitte nicht vergessen: Lt. § 1 MStVO (Mathias Straßenverkehrsordnung) ist die Mindestgeschwindigkeit auf der Überholspur auf Autobahnen 160 Km/h, sofern die Witterung dies zulässt…