Rechts überholen Autobahnausfahrt

Hallo zusammen,

es mag sein, dass es eine solche Situation auf deutschen Autobahnen gar nicht gibt, in der Schweiz kenne ich zumindest einen Fall. Dort haben wir die Situation, dass wir eine dreispurige Autobahn haben, deren linke (sic!) Spur abbiegt.

Nun muss aber - weil die Ausfahrt ne eher enge Kurve ist - die linke Spur runtergebremst werden, es gibt also ein explizites Tempolimit auf 80 das nur für die linke Spur gilt. Die beiden rechten Spuren sind, ich weiss es peinlicherweise jetzt gar nicht auswendig, entweder auf 100 limitiert oder per default halt auch 120 - auf jeden Fall schneller als 80.

So, nun gehen wir von perfektem Wetter aus und auch entsprechender Verkehrssituation. Ist in dieser Siutation das „rechts überholen“ derjenigen Autos, die ja vorschriftsgemäss mit 80 auf der linken Spur fahren erlaubt?

Der Klarheit halber, die drei Spuren laufen über vielleicht 1-2 km parallel, in denne die linke Spur schon auf 80 limitiert ist, während man auf den beiden rechten Spuren schneller darf.

Gibt es da eine Ausnahme zum Thema „rechts überholen“? Denn sonst wär das ja höchst dämlich *find*

*wink*

Petzi

Ist kein Überholen …
… weil die Ausfahrtspur nicht zur Fahrbahn gerechnet wird. D.h. ich kann auf einer sehr langen Ausfahrtspur sehr wohl schneller als der weiterfahrende Verkehr fahren.

Man sollte allerdings stark abweichende Geschwindigkeiten unterlassen, da Spätausfahrer einem dann vor die Motorhaube kommen.

Ich schätze, dass in CH dann auch die linke Ausfahrspur mit den breiterne Strichen als nicht-mehr-Spur-DIESER-Autobahn gezählt wird.

Gruß

Stefan

Hallo,

Ich würde es genauso sehen wie @ Stefan Dewald, dass die linke Spur dann auf eine andere Fahrtrichtung / ggf. auch Straßenform führt und die beiden Spuren rechts davon die Autobahn weiterleiten.

Dann ist linke Spur markant ( in D ) durch deutlich dickere und dafür kürzere Fahrbahnmarkierungen von den beiden rechtsliegenden Spuren getrennt.
In ( D ) wären Tempolimits beidseitig der Trassenführung beschildert, wenn sie für alle Spuren gelten würden.

Andernfalls gelten ab Beginn der geänderten Markierung der Fahrspurbegrenzung auch unterschiedliche Strecken mit ggf. jeweils eigenem Tempolimit.

Der Unsicherheitsfaktor der exakten Verkehrsregeln in der Schweiz kann damit nicht beantwortet werden, da ich sie nicht im Detail kenne.

mfg

nutzlos

es mag sein, dass es eine solche Situation auf deutschen
Autobahnen gar nicht gibt, in der Schweiz kenne ich zumindest
einen Fall. Dort haben wir die Situation, dass wir eine
dreispurige Autobahn haben, deren linke (sic!) Spur abbiegt.

A 81 Singen-Stuttgart, Ausfahrt Gärtringen ist die einzige Autobahnausfahrt in Deutschland, die nach links abbiegt. Und das auch nur, weil das mal ein Autobahndreieck werden sollte.

Gruß
smalbop

Hallo.

A 81 Singen-Stuttgart, Ausfahrt Gärtringen ist die einzige
Autobahnausfahrt in Deutschland, die nach links abbiegt. Und
das auch nur, weil das mal ein Autobahndreieck werden sollte.

Das stimmt so nicht, es ist nicht die einzige [Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn_%28Deutschland…]

  • A 100 Ausfahrt Siemensdamm (an der bin ich selbst sogar schonmal vorbeigekommen)
  • Anschlussstelle (AS) Pirmasens-Winzeln (A 8/A 62), Fahrtrichtung Pirmasens
  • A46 Autobahndreieck Neuss-West

Ist also nicht die einzige, auch wenn es wirklich nur sehr wenige gibt.
Ich bin bisher nur an der Berliner mal vorbeigekommen. Kannte mich dort überhaupt nicht aus und war erst etwas durch das Navi verwirrt, als es meldete, ich solle demnächst rechts fahren und der Autobahn folgen…

Sebastian.

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Ich habe in der Fahrschule gelernt:Einfädelspur(früher Bescheunigungsstreifen)darf rechts schneller gefahren werden.
Ausfahrspur/Verzögerungsstreifen gar nicht;auch nicht bei den dickeren Balken,denn auch da könnte noch jemand spät und unerwartet wechseln wollen.

Grüße

Hallo.

Ich habe in der Fahrschule gelernt:Einfädelspur(früher
Bescheunigungsstreifen)darf rechts schneller gefahren werden.
Ausfahrspur/Verzögerungsstreifen gar nicht;auch nicht bei den
dickeren Balken,denn auch da könnte noch jemand spät und
unerwartet wechseln wollen.

Und was ist bei kombinierten Beschleunigsungs-/Verzögerungsstreifen? Ich hab da gerade eine Ausfahrt bei Kassel im Sinn, wo die Beschleunigungsspur einer Auffahrt gleichzeitig die Verzögerungsspur der nächsten Abfahrt ist. Falls es sich jemand anschauen möchte (Google Maps oder so): Es handelt sich um die A49 zwischen Kassel-Niederzwehren und dem Kreuz Kassel-West. Wird es aber sicherlich an anderen Stellen ebenfalls geben.

Sebastian.

So eine Stelle gibts hier auch.Ich weiß aber jetzt nicht wo da das Problem sein soll.Entweder fährt man doch rein ODER raus.

Grüße

Hallo.

So eine Stelle gibts hier auch.Ich weiß aber jetzt nicht wo da
das Problem sein soll.Entweder fährt man doch rein ODER raus.

Du meintest folgendes:

Einfädelspur(früher Bescheunigungsstreifen)darf rechts schneller :gefahren werden.
Ausfahrspur/Verzögerungsstreifen gar nicht;auch nicht bei den dickeren
Balken,

Nun die Spur ist eine Spur, unabhängig davon, ob ich rein oder raus fahre.
Meinst du dann, beim rausfahren darf ich rechts nicht schneller fahren als links, beim Auffahren aber schon?
Dann verhindere ich beim Abfahren allerdings, dass ein Auffahrender beschleunigen kann, weil ich ja im Weg bin…

denn auch da könnte noch jemand spät und unerwartet wechseln wollen.

Und wenn man auf die Autobahn auffährt auf so einer kombinierten Spur, kann das ebenso passieren, dass noch jemand wechseln möchte. Wenn man die Auffahrt nicht kennt, weiß man sogar u.U. nichtmals, dass man auf so einer kombinierten Spur ist.

Ich habe damals gelernt (ok, meine gelernt zu haben, kann mich da ja auch irren), dass, wenn die Spur durch die dicken Balken abgetrennt ist, man rechts auch schneller dran vorbeifahren darf als links gefahren wird. Dies ist kein rechts überholen, da es durch die dicken Balken nicht die selbe Straße (oder Strecke oder was auch immer da der richtige Begriff ist) ist.
Natürlich sollte man darauf gefasst sein, dass noch jemand nach rechts auf die Abfahrt wechseln könnte, aber dieser dürfte einen „eigentlich“ nicht behindern, da er ja beim Spurwechsel auf Fahrzeuge auf dieser Spur zu achten hat.

Sebastian.

A 81 Singen-Stuttgart, Ausfahrt Gärtringen ist die einzige
Autobahnausfahrt in Deutschland, die nach links abbiegt. Und
das auch nur, weil das mal ein Autobahndreieck werden sollte.

Das es mal ein Dreieck werden sollte, ist richtig. So ist es nur bei einer Autobahn geblieben, die allerdings noch über einen Kilometer weit geradeaus führt. Also eine verlängerte linke Spur die niemandem hilft, der notorischer Linksfahrer ist.

Oder ich könnte jetzt spöttisch sagen: recht geschiehts dir.

Aber wir hier wissen, was rund um Sindelfingen alles passieren kann. Dabei ist der Scherz mit der „Ausfahrt“ Gärtringen noch das kleinere Übel.

Hallo,

Gibt es da eine Ausnahme zum Thema „rechts überholen“? Denn
sonst wär das ja höchst dämlich *find*

Aus dem „Bauch heraus“ würde ich sagen, das ist erlaubt und ich habe es in der Fahrschule (lang ist es her) auch so gelernt. Folgendes habe ich gefunden (http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/recht/avd-…):

_§ 42 Abs. 6 Nr. 1 f (bei abgehenden Fahrstreifen)

Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger bereits vom Beginn der breiten Leitlinie („Blockmarkierung“) an, rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Gleiches gilt natürlich nicht für einen Verzögerungsstreifen, da auf diesem der Verkehr auf das regionale Straßennetz geleitet wird, also verlangsamt werden soll.

§ 41 Abs. 3 Nr. 5 (bei Pfeilmarkierungen für verschiedene Fahrtrichtungen)

Wird zwischen den Leitlinien (gestrichelte Linie) oder Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogene Linie) nebeneinander liegender Fahrstreifen durch Pfeile auf der Fahrbahn für die nächste Kreuzung oder Einmündung das Einordnen in verschiedene Richtungen empfohlen bzw. vorgeschrieben, darf auch der dort rechts überholt werden, der sich auf dem Fahrstreifen für eine Richtung vorzeitig eingeordnet hat. Vor der Kreuzung darf der Fahrstreifen über Leitlinien noch gewechselt werden._

Gruß

S.J

Ugh.

Es handelt sich um die A49 zwischen
Kassel-Niederzwehren und dem Kreuz Kassel-West.

Auf der 49 (Südtangente) hast du diese Situation im Stadtbereich von Kassel und Ermetheis, Ortsteil Bananental, gleich mehrfach … an vielen Autobahnkreuzen gibt es das ähnlich, wenn z.B. die querende BAB nicht im 90°-Winkel schneidet.

Zur Ausgangsfrage: Wenn die Geschwindigkeit auf dem abbiegenden Streifen anders geregelt ist (ich meine nicht Spezialbedingungen für Lkw, Anhänger, U-Boote und so weiter, sonden für den gesamten Verkehr), dann ist m.E. zwingend, dass ein durchgehender Strich vorhanden ist. Damit dürfte sich der Fall dann geklärt haben. Wenn nämlich der Fahrbahnwechsel noch erlaubt wäre, würde es sich tatsächlich um einen Fall von legalisiertem Rechtsüberholen handeln, und das gibt es in D nicht.

Aga,
CBB