Rechts überholen

Hallo Wissende!

Prinzipiell ist es ja verboten, rechts zu überholen.

Wie sieht es aus, wenn aus einer dreispurigen Autobahn eine zweispurige wird, weil die rechte Spur zur Ausfahrt mutiert? Wenn ein LKW-Fahrer im Wissen, dass er in einem km eh die Spur wechseln muss von der rechten auf die mittlere Fahrspur wechselt, darf ich ihn dann rechts überholen (er ist ja meist ziemlich langsam unterwegs)?

Mein Gefühl sagt mir, ich darf es nicht. Liege ich da richtig?

Gruß
Guido

Hallo du Unwissender :wink:

Prinzipiell ist es ja verboten, rechts zu überholen.

stimmt!

Wie sieht es aus, wenn aus einer dreispurigen Autobahn eine
zweispurige wird, weil die rechte Spur zur Ausfahrt mutiert?
Wenn ein LKW-Fahrer im Wissen, dass er in einem km eh die Spur
wechseln muss von der rechten auf die mittlere Fahrspur
wechselt, darf ich ihn dann rechts überholen (er ist ja meist
ziemlich langsam unterwegs)?

Mein Gefühl sagt mir, ich darf es nicht. Liege ich da richtig?

Nicht ganz.
Ab dem Moment, wo die rechte Spur „sichtbar“ zur Abbiegespur wird (Pfeile auf der Fahrbahn, Schilderbrücken über deselben etc) und du auch abbiegen willst, ist das rechts vorbeifahren erlaubt. Auf gar keinen Fall darfst du vor dem LKW wieder nach links einscheren, da dann ein verbotenes Rechtsüberholen vorliegt.

Es reicht nicht aus, dass du weißt, dass die Fahrbahn gleich zur Abbiegespur wird.

Gruß
HaWethie

HUCH!
Da verhalte ich mich seit Jahren richtig und habe immer ein schlechtes Gewissen gehabt :wink:

Gruß und Dank
Guido

Hallo beide.

Nicht ganz.
Ab dem Moment, wo die rechte Spur „sichtbar“ zur Abbiegespur
wird (Pfeile auf der Fahrbahn, Schilderbrücken über deselben
etc) und du auch abbiegen willst, ist das rechts vorbeifahren
erlaubt. Auf gar keinen Fall darfst du vor dem LKW wieder nach
links einscheren, da dann ein verbotenes Rechtsüberholen
vorliegt.

Selbiges gilt für Verzögerungsstreifen, dort darf auch nicht rechts schneller gefahren werden. Ist der Beschleunigungsstreifen mit dem Verzögerungsstreifen eins (wie bei uns wo die B39 in die B9 mündet und gleich die Ausfahrt „Speyer/Dudenhofen“ folgt) und man hat von den Baken (300m, 200m, 100m) bereits eine hinter sich, gilt das auch.

(OLG Düsseldorf VRS 88, 467)

dennis