Rechts.versicherung will Verdeidigung nicht zahlen

Nach einer Schlägerei zwischen A und B, die von B angefangen wurde, ging A zum Anwalt um Schmerzensgeld von B zu bekommen.A hat eine Rechtschutzversicherung, die laut dem Anwalt die Kosten übernehmen. A zeigte B an und auch B zeigte A an. Nun will der Anwalt von A dass dieser Rechnungen zahlt, die die Versicherung nihct übernimmt, denn er kümmert sich auch um die Verteidigung von A wegen der Anzeige. Aber nie wurde der A gesagt, dass dieses nicht die Versicherung bezahlt und auch nicht, dass der Anwalt sich um die Anzeige kümmert…
Warum bezahlt das nicht die Versicherung, wenn man selber angezeigt wird und muss A nun die Rechnung bezahlen? A hat zwar gutes Einkommen, aber solche Anwalt kosten sind ja emens teuer…:frowning:
In Sachen Schmerzengeld bezahlt die Versicherung alles…

Warum bezahlt das nicht die Versicherung, wenn man selber
angezeigt wird und muss A nun die Rechnung bezahlen? A hat
zwar gutes Einkommen, aber solche Anwalt kosten sind ja emens
teuer…:frowning:

So wie ich das verstehe, wurde A wegen KV angezeigt. Vorsatztaten bezahlen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht.

Gruss

Iru

Ja, wurde er. wie teuer kann denn sowas werden? der Anwalt will nun schon 400 Euro?! Und er hat nicht einmal vorher ein Wörtchen darüber verloren, dass es was kosten wird…:frowning:

Gruß

Ja, wurde er. wie teuer kann denn sowas werden? der Anwalt
will nun schon 400 Euro?! Und er hat nicht einmal vorher ein
Wörtchen darüber verloren, dass es was kosten wird…:frowning:

Was hast du denn gedacht? Daß er kostenlos arbeitet? Ob Du eine Versicherung hast, die die Kosten auch übernimmt, ist dem Anwalt erst einmal völlig egal.

Gruß
Christian

Hier solche Kommentare zu lassen ist nicht Sinn der Sache!!!

Der Anwalt hat zuvor bestätigt, dass die Versicherung zahlt. Er kennt Mandanten A länger und von Vorgeschichten und weiss das diese Versicherung besteht!
Er hat nur nix davon gesagt, dass es sich bei dieser Story um 2 paar Schuhe handelt, nämloich einmal, das Schmerzensgeld anzufordern und dann den Mandanten A zu verteidigen. A wollte nur Schmerzensgeld…Keine Verteidigung…Da kann er doch nicht einfach mit anfangen, ohne zu fragen und dann noch ne n Vorschuß verlangen?!

Hallo,
der Anwalt ist ja nicht die Rechtsschutzversicherung. Und die Rechtsschutzversicherung ist nun mal die, die entscheidet.

Sollte der Vorsatzvorwurf fallen gelassen werden, besteht übrigens rückwirkend Versicherungsschutz. ARB-Fundstelle habe ich zwar nicht greifbar, kann ich aber, wenn gewünscht nachliefern,

viele Grüße
Andreas

Der Anwalt hat zuvor bestätigt, dass die Versicherung zahlt.

Hallo Andreas,

Du hast Recht, aber der Anwalt hat in unserer Gegenwart dort angerufen und die Versicherung hat das ja auch schriftlich bestätigt…Es geht nur darum, dass der Anwalt nicht gesagt hat, das er sich um die Verteidigung auch kümmert und nicht wie abgesprochen, nur um die Schmerzensgeldforderung…Als Laie kennt man die Unterschiede nicht…Was bedeutet das

Sollte der Vorsatzvorwurf fallen gelassen werden, besteht
übrigens rückwirkend Versicherungsschutz.??

Hallo,
naja, bei einer „reinen“ Schadensersatzangelegenheit =(Durchsetzen des Schmerzensgeldes) besteht auch zweifelslos Deckung.

Da aber ein ursächlicher Zusammenhang mit einem Straftatsvorwurf besteht (Körperverletzung), besteht keine Deckung. Fällt der Straftatsvorwurf weg, bzw. ist haltlos, dann besteht doch wieder Deckung für die Schadensersatzangelegenheit, quasi rückwirkend,

viele Grüße
Andreas

Was bedeutet das

Sollte der Vorsatzvorwurf fallen gelassen werden, besteht
übrigens rückwirkend Versicherungsschutz.??

Ach so, ja die Versicherung sagte, dass sie halt die Schadensanspruchssache bezahlt, nur nicht die Verteidigung wegen der Anzeige.
Wenn man nun den Anwalt bittet, sich nur um die Schmerzengeldsache zu kümmern, kann man dann auch, wegen der Anzeige alleine vor Gericht gehen, falls es zu einer Verhandlung kommt? Ich weiss wohl, das B keinen Anwalt hat und auch nicht beim Arzt war…Dann geht es ja nur um die reine Strafe, oder? Und das war halt aus Notwehr, weil B A angegriffen hat. Leider gibt es keine neutralen Zeuegn…Nur Angehörige von beiden Seiten…

Hallo rajenriver,

ich versuche mal sukzessive die einzelnen Aspekte dieses Falls zu beleuchten:

Nach einer Schlägerei zwischen A und B, die von B angefangen
wurde, ging A zum Anwalt um Schmerzensgeld von B zu bekommen.A
hat eine Rechtschutzversicherung, die laut dem Anwalt die
Kosten übernehmen.

Dies läuft über den Schadenersatz-RS und ist ein „normaler“ Bestandteil einer „handelsüblichen“ Rechtsschutz. Soweit also alles ganz ok.

A zeigte B an und auch B zeigte A an.

Nur der Vollständigkeit halber: Wir sprechen also bereits hier von zwei Verfahren?
Einmal die Schadenersatzforderungen von A an B (Zivilprozess) und einmal eine Anzeige bei der Polizei (mit ev. folgendem Strafprozess)? Hinweis: Falls das richtig ist, empfiehlt sich die in Anspruchnahme eines ev. in der Versicherung enthaltenen Opfer-RS, um als Nebenkläger auftreten zu können (vereinfachte Darstellung: Urteile aus Strafprozessen können positiv in Zivilverfahren Verwendung finden - wenn man halt Nebenkläger ist).

Nun will der Anwalt von A dass dieser Rechnungen zahlt, die die
Versicherung nihct übernimmt, denn er kümmert sich auch um die
Verteidigung von A wegen der Anzeige.

Das der Anwalt seine Rechnung bezahlt haben möchte, ist verständlich

Aber nie wurde der A
gesagt, dass dieses nicht die Versicherung bezahlt und auch
nicht, dass der Anwalt sich um die Anzeige kümmert…

Dies ist eindeutig ein Problem auf der Ebene Anwalt - Mandant. Dazu kann sich aber niemand im Forum äußern, weil keiner hier die näheren Umstände kennt. Vielleicht konnte der Anwalt - gerade weil er den Mandanten schon länger kennt - davon ausgehen, dass er diesen auch verteidigen soll. Vielleicht hat er es ihm auch gesagt, aber der Mandant hat´s nicht genau mitbekommen. Vielleicht ist der Anwalt auch nur geschäftstüchtig. Viele, viele Möglichkeiten…

Warum bezahlt das nicht die Versicherung, wenn man selber
angezeigt wird und muss A nun die Rechnung bezahlen?

Weil Vorsatzstraftaten (auch der Vorwurf einer solchen) nicht unter den Versicherungsschutz fallen.

Wie bereits hier richtig gesagt wurde, besteht jedoch rückwirkend Deckung, wenn sich der Vorwurf als unbegründet erweist, es sich also nicht um eine VORSATZ-Straftat handelt (gilt aber grundsätzlich nur für Vergehens-Tatbestände, nicht aber für Verbrechen: hier gibt´s never ever Versicherungsschutz).

Ob der Mandant zahlen muss oder nicht, ist übrigens eine Frage, die mit dem Bestehen oder Nicht-Bestehen eines Versicherungsschutzes wenig zu tun hat. Es wäre zu prüfen, ob der Anwalt einen entsprechenden Auftrag erhalten hat oder zumindest durch konkludentes Verhalten des Mandanten hiervon ausgehen konnte.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass der Titel des Threads in die falsche Richtung weist: Es kann keine Rede davon sein, dass die Versicherung nicht zahlen „will“, also dem VN hier eine ihm zustehende Leistung verweigert. Ein Blick ins Bedingungswerk wird dies auch sicherlich belegen.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

[MOD]] Zu wegen FAQ 1129! OwT.
.

Wieso ist der thread geschlossen??

Das steht doch im Titel drin!

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