Rechts vor Links

Hallo!

Soweit ich das jetzt im Kopf habe, habe aber auch nicht nachgelesen, ist es so, dass in dieser Situation durch Winken der Vorrang geklärt werden muss. Die Regel Rechtsabbieger vor Linksabbieger bezieht sich nur auf den Gegenverkehr. Der Rechtsabbiegende könnte seinen Rechtskommenden insoferne behindern, als entweder der Rechtsabbiegende zu groß (insb. zu lang) ist oder die Fahrbahn rechts zu schmal ist (man sollte nicht vergessen, dass ja nicht nur „kleine“ PKW auf der Straße unterwegs sind). Daher greift auch das Argument nicht, dass der Rechtsabbiegende niemanden behindern kann. Das kann in concreto vielleicht so sein, die StVO regelt aber nicht irgendeinen Einzelfall, sondern regelt das im Allgemeinen.

Gruß
Tom

Hallo,

Rechtsabbiegende könnte seinen Rechtskommenden insoferne
behindern, als entweder der Rechtsabbiegende zu groß (insb. zu
lang) ist oder die Fahrbahn rechts zu schmal ist (man sollte
nicht vergessen, dass ja nicht nur „kleine“ PKW auf der Straße
unterwegs sind). Daher greift auch das Argument nicht, dass
der Rechtsabbiegende niemanden behindern kann.

natürlich könnte es auch sein, daß in der Straße, die der Rechtsabbieger befahren möchte, gerade durch eine Demonstration von homosexuellen Hundezüchtern blockiert wird und zusätzlich der diese Straße verlassende Fahrer ausführlichst in der Nase bohrt und dabei versehentlich sein Kleinhirn ansticht, so daß sich wiederum seine Abfahrt so sehr verzögert, daß der Rechtsabbieger zwischenzeitlich an Altersschwäche verstirbt. In allen anderen Fällen fahren die beiden ihres Weges, hat die zuständige Behörde entweder ein entsprechendes Schildchen aufgestellt (Zeichen 208 oder 308) oder man regelt das ganze auf elegante Methode gem. § 1 StVO.

Gruß,
Christian

Hallo!

oder man regelt das ganze auf elegante Methode gem. § 1 StVO.

Eben - und daher ist es richtig, sich die Vorfahrt durch Handzeichen auszumachen. Und ob man aneinander vorbeikommt oder nicht hat nichts mit der Frage zu tun, wer Vorfahrt hat oder nicht - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Gruß
Tom

Hallo,

oder man regelt das ganze auf elegante Methode gem. § 1 StVO.

Eben - und daher ist es richtig, sich die Vorfahrt durch
Handzeichen auszumachen. Und ob man aneinander vorbeikommt
oder nicht hat nichts mit der Frage zu tun, wer Vorfahrt hat
oder nicht - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

ja, eben. Die Frage war „Wer hat Vorfahrt?“ Diese Frage ist nur relevant, wenn sich zwei Fahrzeuge ins Gehege kommen können. Grundsätzlich kommen sich aber der Rechtsabbieger und sein Kontrahent nicht ins Gehege, außer wenn man - wie geschehen - etwas konstruiert.

Die Antwort lautet also, daß derjenige, der keinen Vorfahrtsbeschränkungen unterliegt (der Rechtsabbieger) fährt und der Rest sich dann in gewohnter Manier rechts-vor-links-mäßig abwickelt.

Gruß,
Christian

Hallo!

Grundsätzlich kommen sich aber der Rechtsabbieger und
sein Kontrahent nicht ins Gehege, außer wenn man - wie
geschehen - etwas konstruiert.

Das mag jetzt kleinlich wirken, aber ich finde das überhaupt nicht irgendwie konstruiert oder hast du noch nie eine enge Fahrbahn oder einen LKW gesehen? Die Ausgangsfrage ging darum, wer Vorfahrt hat und wer nicht - es war daher nicht davon auszugehen, dass der Fall so liegt, dass ein Vorfahrtsproblem nicht vorliegen kann, sonst gäbe es ja keine Frage dazu. Ich gebe ja durchaus zu, dass ich nur vermutet habe, weil die Vorrangregeln auf Grund internationaler Abkommen im wesentlichen gleich sind und ich jedenfalls für Österreich weiß, dass ich recht habe. Sollte ich nicht recht haben, dann hätte ich gerne ein juristisches Gegenargument, dann lasse ich mich gerne überzeugen.

So konstruiert ist der Fall im Übrigen gar nicht, da solche Probleme schon zu Unfällen geführt haben und Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen waren.

Gruß
Tom

Hey, Joker,
besuch doch mal eine gleichberechtigte Kreuzung und bieg dort rechts ab. Du wirst sehen, dass Dich niemand aufhält und Dir immer Vorfahrt gegeben wird.

definitiv falsch
Hallo,

Der Rechtsabbiegende hat
Vorfahrt vor dem, der links von ihm steht. Er wiederum muß die
Vorfahrt desjenigen achten, der rechts von ihm steht. Da sich
die letzten beiden nicht ins Gehege kommen, löst sich das
ganze wie folgt auf: Der Rechtsabbiger biegt rechts ab
und der
rechts vom Rechtsabbieger stehende fährt seines Weges.

stimmt nicht! Denn dieser hat selber rechts jemanden stehen, dessen Vorfahrt er beachten muss.

Nachdem der Rechtsabbieger weg ist, geht es im Uhrzeigersinn weiter. Der links stehende hat nun keinen mehr, dem er Vorfahrt gewähren müsste und kann fahren, dann der gegenüber dem Rechtsabbieger und zuletzt der rechts des Abbiegers.

Gruß, Niels

Nochmal hallo,

sehen wir es doch einmal so: Vier Leute kommen an eine Kreuzung, von denen drei wartepflichtig sind und einer nicht.

Hi Merlin,

der Rechtsabbieger hat keinen, dem er die Vorfahrt gewähren könnte, also fährt er los. Sobald er weg ist, gilt das gleiche für den, der links vom Rechtsabbieger steht usw. usf., sodass sich die ganze Chose im Uhrzeigersinn aufdröselt.

Gruß Ralf

Erstaunlich, in wie vielen Varianten man ein und dieselbe Aussage verkleiden kann. Wir sind mittlerweile, glaube ich, zu viert.

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Hi,

die Antwort auf Deine Frage ist schlicht: Das Rechtsabbiegen gibt keine Vorfahrt. Wenn er nicht ungehindert abbiegen kann, muß er Vorfahrt achten.
Es bleibt also, wie Du mal gelernt hast, nur die Verständigung untereinander.

Und daß es solche Situationen gibt, weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich finde es ausgesprochen amüsant, wie hier darüber diskutiert wird…

Gruß Stefan

Hey, Joker,
besuch doch mal eine gleichberechtigte Kreuzung und bieg dort
rechts ab. Du wirst sehen, dass Dich niemand aufhält und Dir
immer Vorfahrt gegeben wird.

Ich kenne genug Kreuzungen, bei denen das Abbiegen nach rechts nicht möglich ist, wenn von dort jemand kommt.
Die Behauptung, daß mir immer Vorfahrt gegeben wird, ist zunächst reine Hypothese deinerseits. Zudem geht es um die Frage, wer das Vorfahrtsrecht hat, ohne daß es von jemandem anders abgetreten wird.
Nochmal: Der Rechtsabbieger hat keine Vorfahrt gegenüber dem von rechts kommenden Fahrzeug. Falls es möglich ist, darf er dennoch fahren. Bei einer Behinderung oder Gefährdung begeht er allerdings eine Vorfahrtsverletzung.
Vorfahrt gewähren heißt nämlich nicht, daß man auch warten muß. Auch wenn das weiter oben jemand genau anders definiert hat. Als Lektüre hilft § 8 StVO.

Eine Diskussion nach dem Motto: „Meistens ist das aber so oder ich denke mal so…“ paßt allenfalls ins Plauderbrett.

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Hi,

Erstaunlich, in wie vielen Varianten man ein und dieselbe Aussage verkleiden kann.
Wir sind mittlerweile, glaube ich, zu viert.

das ist gut möglich. Ich habe nur in ein paar Posts hineingeschaut und mich gewundert, welch verschlungenen Pfaden da nachgegangen wird. Vor allem im Zweig „Nein!“

Gruß Ralf

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Hallo!

sehen wir es doch einmal so: Vier Leute kommen an eine
Kreuzung, von denen drei wartepflichtig sind und einer nicht.

So sehe ich das aber nicht, sondern es kommen vier Leute an eine Kreuzung und alle vier sind wartepflichtig, auch der Rechtabbieger ist gegenüber dem Rechtskommenden wartepflichtig, ich hab jetzt mal die deutsche StVO gelesen und finde da keine gegenteilige Vorschrift. Wenn die beiden aneinander vorbeikommen, ohne zu behindern, dann ändert das ja nichts an der Wartepflicht.

Gruß
Tom

Gruß
Tom

Nochmal: Der Rechtsabbieger hat keine Vorfahrt gegenüber dem
von rechts kommenden Fahrzeug.

Von wem kriegst Du denn jedesmal ein Sternchen???
Noch einmal: Ein Auto biegt rechts ab. Was hat das Auto zu tun, das von rechts kommt? Es kann auch rechts abbiegen, es kann geradeaus fahren, es kann auch links abbiegen. Jeder geht und fährt seine Wege!
Alles klar?
Für diese Antwort möchte ich ein Sternchen.

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:smiley:

Nochmal: Der Rechtsabbieger hat keine Vorfahrt gegenüber dem
von rechts kommenden Fahrzeug.

Soll ich es auf T-Shirts drucken, damit Du es verstehst?

Von wem kriegst Du denn jedesmal ein Sternchen???

Vermutlich von wem, der mitdenken kann.

Noch einmal: Ein Auto biegt rechts ab. Was hat das Auto zu
tun, das von rechts kommt? Es kann auch rechts abbiegen, es
kann geradeaus fahren, es kann auch links abbiegen. Jeder geht
und fährt seine Wege!

Jetzt wird es ganz ungenau. Das Auto von rechts muß also dem Auto gegenüber keine Vorfahrt gewähren?
Was soll ich daraus schließen? Daß man als Rechtsabbieger Vorfahrt hat und wenn einer von links in meine Straße einbiegt ebenso? Schwerlich Dein Ernst.
Die Frage im Ausgangsposting war: Wer hat Vorfahrt?
Und Du kannst Dich auf den Kopf stellen, aber der Rechtsabbieger hat sie nicht. Wenn Du mir sagen kannst, wo das Gegenteil rechtlich fixiert ist, dann tue es doch einfach! Sonst versuche doch mal darüber nachzudenken!

Alles klar?
-D

Für diese Antwort möchte ich ein Sternchen.

Welche Antwort?

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Vorfahrt gewähren heißt nämlich nicht, daß man auch warten
muß. Auch wenn das weiter oben jemand genau anders definiert
hat.

Hallo Joker,

wie machst Du das denn, wenn die Straße so schmal ist, daß Du als Rechtsabbieger nicht abbiegen kannst, weil gerade jemand aus der Straße rauskommt? Natürlich hat man dann keine andere Wahl als zu warten.

Du und Franz habt übrigens deswegen so aneinander vorbei geredet, weil der eine schmale Straßen im Kopf hatte und der andere breite.

Gruß Rüdiger

wie machst Du das denn, wenn die Straße so schmal ist, daß Du
als Rechtsabbieger nicht abbiegen kannst, weil gerade jemand
aus der Straße rauskommt? Natürlich hat man dann keine andere
Wahl als zu warten.

Eben, u.a. das sage ich ja die ganze Zeit. Ein Abbiegen ist nicht zwingend ohne Behinderung möglich. Ich wiederhole nur nicht in jedem Beitrag nochmal alles.

Du und Franz habt übrigens deswegen so aneinander vorbei
geredet, weil der eine schmale Straßen im Kopf hatte und der
andere breite.

Wir reden nicht aneinander vorbei. Er ist komplett anderer Meinung, wenn er behauptet, daß der Rechtsabbieger ein Vorfahrtsrecht hat.

Welche Antwort?

Die Regel lautet: rechts vor links
Wenn alle rechts abbiegen, kommt auch keiner von links, also fahren alle und brauchen sich nicht um die Linken zu kümmern.
Haben das alle verstanden?

Die Regel lautet: rechts vor links
Wenn alle rechts abbiegen, kommt auch keiner von links, also
fahren alle und brauchen sich nicht um die Linken zu kümmern.

Warum auch? Wenn sie sich um die Linken kümmern müßten, hieße es ja: „Links vor rechts.“ Wie so oft sind auch hier die Rechten das Problem. Weiterhin verwirrt…?

Haben das alle verstanden?

Du bist wohl die einzige Ausnahme. Und mir macht es echt Spaß…

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