Die Regel lautet: rechts vor links an einer gleichberechtigten Kreuzung.
Eine Zeichnung kostet mindestens drei Sternchen.
die Antwort auf Deine Frage ist schlicht: Das Rechtsabbiegen
gibt keine Vorfahrt. Wenn er nicht ungehindert abbiegen kann,
muß er Vorfahrt achten.
Hallo, Stefan!
Kannst Du mir verraten, wer den Rechtsabbieger daran hindern soll, rechts abzubiegen?
Hallo Ralf,
die Andersdenkenden scheinen Radfahrer zu sein, die natürlich sich vor Autos hüten müssen.
Grüße
Franz
das ist gut möglich. Ich habe nur in ein paar Posts
hineingeschaut und mich gewundert, welch verschlungenen Pfaden
da nachgegangen wird. Vor allem im Zweig „Nein!“
aneinander vorbeikommen, ohne zu behindern, dann ändert das ja
nichts an der Wartepflicht.
Hallo Tom,
worauf soll denn der Rechtsabbieger warten, bis ein Auto von oben kommt?
Na endlich…
Die Regel lautet: rechts vor links an einer gleichberechtigten
Kreuzung.
Hurra, da hast auch Du es begriffen. Kaum zu glauben! Hoffe ich. Du meinst damit doch nicht etwa, daß der Rechtsabbieger Vorfahrt hat, oder…?
Eine Zeichnung kostet mindestens drei Sternchen.
Kann man sich davon was kaufen?
Ein abschließender Tip: Auch wenn Du jetzt Radfahrer, Linksabbieger, fliegende Autos oder Pan Tau mit in die Ausgangsfrage einbringst, so wirst Du am eigentlichen Problem nichts ändern können: Treffen vier Autos gleichzeitig an einer Kreuzung aufeinander und will der Fahrer eines rechts abbiegen, so hat er dadurch keine Vorfahrt. Wo Du es nachlesen kannst, habe ich angegeben.
Das zur Sache. Falls Du Dich weiter lächerlich machen willst, nur zu!
Auch in schmalen Straßen müssen zwei Autos aneinander vorbeifahren können.
Das zur Sache. Falls Du Dich weiter lächerlich machen willst,
nur zu!
Also, Du bleibtst lieber stehen, während ich weiterfahre.
Armer Joker
Nachdem der Rechtsabbieger weg ist, geht es im Uhrzeigersinn
weiter.
Also hat der Rechtsabbieger als erster Vorfahrt.
Hallo!
Nur mal so zur Info: eine schmale Fahrbahn ist nur (!) dann eine schmal Fahrbahn, wenn die Autos eben nicht aneinander vorbeikommen. Sollte man eigentlich wissen, wenn man einen Führerschein hat, denn in diesen Fällten gilt: Fahren auf halbe Sicht
Gruß
Tom
Hallo!
Du hast es wirklich nicht begriffen: wenn die Fahrbahnen nicht schmal sind und es sich um normale Autos handelt, dann wird man meistens aneinander vorbeikommen - das bestreitet hier auch niemand, weshalb es mir etwas merkwürdig erscheint, dass du ständig penetrant immer auf etwas hinweist, was ohnehin niemand bestreitet und dir nicht auffällt, dass dir diesbezüglich gar niemand widerspricht.
Dein Fehler liegt nur darin, dass du daraus ein allgemeines Vorfahrtsrecht ableitest - aus der Tatsache, dass man aneinander vorbeikommt kann man noch kein Vorfahrtsrecht ableiten - das war meine Behauptung.
Gruß
Tom
Hallöchen,
Das mag jetzt kleinlich wirken, aber ich finde das überhaupt
nicht irgendwie konstruiert oder hast du noch nie eine enge
Fahrbahn oder einen LKW gesehen?
doch habe ich, aber das ist keine Frage der Vorfahrt mehr. Die Vorfahrt betrifft Kreuzungen und Einmündungen und nicht Ausmündungen, um den Begriff mal kurzerhand zu erfinden. In die Kreuzung darf der Rechtsabbieger zuerst einfahren, weil dieser Vorgang die Fahrt keines der anderen Fahrzeuge tangiert. Daß er dann anschließend nicht den Rechtssteher frontal rammen darf, ist logisch.
Da greift dann wieder § 1 StVO.
Gruß,
Christian
Knoten durch?
Hallo Franz,
Du und Joker habt einfach nur aneinander vorbei geredet:
- Situation enge Straße = Jokers Gedanke
Erst muß das Fahrzeug, was von rechts kommt, die Straßeneinmündung frei machen, damit dann hinterher Dein nach rechts abbiegendes Fahrzeug genug Platz hat, um in die Straße hineinfahren zu können. Anders geht’s nicht, weil die Physik keinen Spaß versteht.
- Situation breite Straße = Dein Gedanke
Jetzt hast Du unter Umständen genügend Platz zum rechts Abbiegen, ohne erstmal „rechts vor links“ abwarten zu müssen.
Obige Ausführungen gelten für unbeschilderte Kreuzungen, wo „rechts vor links“ gilt. (Hinweis für alle, die zufällig nur diesen Beitrag gelesen haben).
Gruß Rüdiger
Nur mal so zur Info: eine schmale Fahrbahn ist nur (!) dann
eine schmal Fahrbahn, wenn die Autos eben nicht aneinander
vorbeikommen.
Hallo Tom,
bei zweispurigen Fahrbahnen wegen Baustelle könne auch Autos nebeneinander fahren. Durch enge Türen können auch zwei Personen gehen usw. Eng ist nicht gleichbedeutend mit eins.
Erst muß das Fahrzeug, was von rechts kommt, die
Straßeneinmündung frei machen, damit dann hinterher Dein nach
rechts abbiegendes Fahrzeug genug Platz hat, um in die Straße
hineinfahren zu können. Anders geht’s nicht, weil die Physik
keinen Spaß versteht.
Hallo Rüdiger,
was hat denn das Fahrzeug, das von rechts kommt, in der Straßeneinmündung zu suchen? Es muss auch nichts frei machen, wenn es rechts fährt. Wenn der Fahrer Engländer ist, ist das eine ganz andere Situation, dann gilt nämlich links vor rechts.
Grüße
Franz
Du willst es offenbar nicht verstehen. Es wurde Dir hier mehrfach erläutert. Ich kenne diese Situationen aus eigener Anschauung, aber man kann natürlich auch nach dem Motto leben „Es kann nicht sein, was nicht sein darf…“
Fakt bleibt (und das war die Frage): das Rechtsabbiegen bedeutet nicht, daß man Vorfahrt hat. Wenn man niemanden behindert, gut. Wenn ich aber abbiegen will und aus dieser Straße kommt jemand und ich komme an diesem nicht vorbei, dann muß ich Vorfahrt gewähren.
Gruß Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
echt zum brüllen…
Auch in schmalen Straßen müssen zwei Autos aneinander
vorbeifahren können.
Schönes Beispiel für die Spannung zwischen Theorie und Praxis. Was machst Du mit Deinem „müssen“, wenn es (weswegen auch immer, sei es weil einer glaubt nach rechts viel Platz zu brauchen oder weil parkende Fahrzeuge die Fahrbahn weiter verengen als es in Deiner Vorstellung offenbar möglich ist) trotzdem nicht passt?
Das artet ja schon in Realsatire aus: „Das darf nicht so sein, also ist es auch nicht so“.
schmunzelnde Grüße
Hallo!
Daß er dann anschließend nicht den Rechtssteher
frontal rammen darf, ist logisch.Da greift dann wieder § 1 StVO.
Nein, eben nicht - denn in diesem Fall gilt die Rechtsregel. Kommt der Rechtsabbieger am Rechtskommenden nicht vorbei, dann kommt ja eben genau der Vorrang des Rechtskommenden zum Tragen.
Gruß
Tom
Hallo!
Wenn der Fahrer Engländer ist, ist das
eine ganz andere Situation, dann gilt nämlich links vor
rechts.
Zu deiner Information: nach der britischen StVO gilt ebenfalls die Rechtsregel. Das Problem hier ist wieder, dass Gegenverkehr und Querverkehr verwechselt bzw. vermischt werden.
Gruß
Tom
…
Du und Joker habt einfach nur aneinander vorbei geredet:
- Situation enge Straße = Jokers Gedanke
Auch für Dich wiederhole ich es nochmal: Wir reden nicht aneinander vorbei. Wir sind komplett anderer Meinung.
Es ist vollkommen gleichgültig, wie breit die Straße ist. Der Abbieger hat niemals Vorfahrt.
Was zum Teufel ist an dieser so einfachen Regel nicht zu verstehen???
Tz.
Also, Du bleibtst lieber stehen, während ich weiterfahre.
Bei Deinen Kenntnissen von Verkehrsregeln kann es nur besser und gesünder sein, Dir auszuweichen.
Armer Joker
Bedauern kann man wohl nur Dich für diese rekordverdächtige Begriffsstutzigkeit. Nach einem Blick auf Deine alberne ViKa kann ich einen Punkt glauben: Den Richter nehme ich Dir ab. Da findet man eben genau diese weltfremde Ablehnung einfachster Logik wieder.
Ich gehe mal davon aus, daß Du das hier nicht ernst meinst und nur nerven willst. Was Sache ist, haben Dir jetzt schon genug Leute geschrieben.
Tip: Melde Dich doch mal beim Verkehrskindergarten an und lasse es Dir dort vom Kasperle erklären!