Rechts-vor-links

Stimmt es eigentlich, dass Rechts-vor-links nur gilt, wenn es sich um einen durchgehenden Fahrbahnbelag handelt? In der StVO habe ich dazu nichts gefunden.

In der StVO
habe ich dazu nichts gefunden.

Hi,

wohl gar nicht gesucht, was? Seis drum, gemeint ist wohl § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO.

„An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Dies gilt nicht, … 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__8.html

Es geht nicht explizit um den „Fahrbahnbelag“, wohl eher um die Qualifikation als Feld- oder Waldweg, der ja idR keinen Asphalt als Decke hat.

Mfg vom

showbee

Hi,

wohl gar nicht gesucht, was?

Interessante Unterstellung. Gemeint habe ich Fahrbahnmarkierungen und abgesenkte Bordsteine. Hast Du da auch was?

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Hi,

Gemeint habe ich Fahrbahnmarkierungen und abgesenkte Bordsteine. Hast Du da auch was?

Für die Bordsteine hätten wir § 10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Fahrbahnmarkierungen alleine… da steht doch normalerweise immer ein Schild dazu… nee das muss ein anderer raussuchen.

Gruß Jack

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Stimmt es eigentlich, dass Rechts-vor-links nur gilt, wenn es
sich um einen durchgehenden Fahrbahnbelag handelt? In der StVO
habe ich dazu nichts gefunden.

In meinem Wohnbereich gibt es etliche T-Kreuzungen, an denen der Belag durch komplett versenkte Pflastersteine unterbrochen ist. Von einem abgesenkten Bordstein würde ich da nicht reden. Leider habe ich kein Foto. Gilt hier recht-vor-links?

Zum Thema Markierung hier ein Foto: http://www.stadt-willich.de/kommunen/willich/presse…

Hier galt wohl vorher nicht rechts-vor-links?

OLG Köln v. 05.11.1996: Eine Bordsteinabsenkung liegt nicht mehr vor, wenn sie länger als eine Pkw-Länge ist

Nach einer Entscheidung des OLG Köln DAR 1997, 79 (Beschl. v. 05.11.1996 - Ss 515/96 (Z)) liegt eine Bordsteinabsenkung i.S.v. § 12 III Nr. 9 StVO nur dann vor, wenn der abgesenkte Bereich eine Strecke von einigen Metern - etwa eine Pkw-Länge - nicht überschreitet:

„… Eine Legaldefinition (Erklärung) des Begriffs „Bordsteinabsenkungen“, der auch in § 10 StVO Verwendung findet, enthält die StVO nicht. Aus Sinn und Zweck der Vorschrift, aber auch aus dem Wortlaut „Absenkung“ folgt, daß das Parkverbot nicht überall dort besteht, wo - wie häufig anzutreffen - der Bordstein insgesamt auf längere Strecken flach ist; der Begriff der Absenkung ist vielmehr so zu verstehen, daß sich der abgesenkte Bordstein deutlich von dem übrigen, höher gelegenen Bordsteinniveau abheben muß (so zutreffend Hentschel NJW 1992, 2062; ders. in Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., §12 Rdnr. 57 a m.w.N.; vgl. zu allem auch Berr / Hauser, Das Recht des ruhenden Verkehrs, Rdnr. 246 a ff.). Eine Bordsteinabsenkung im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO liegt daher nur dann vor, wenn der abgesenkte Bereich eine Strecke von einigen Metern (etwa eine Pkw-Länge) nicht überschreitet. Verläuft die Absenkung über eine längere Strecke oder ist der Bordstein sogar durchgehend niedrig (vgl. Berr / Hauser, aaO. Rdnr. 246 c), greift diese Vorschrift nicht ein.“

Hi,

wohl gar nicht gesucht, was?

Interessante Unterstellung.

Unterstellung ist gut. Es ist doch ganz offensichtlich, dass Du nicht gesucht hast. Wer Dir für eine patzige Antwort auch noch ein Sternchen gibt, würde mich mal interessieren.

Da meine Frage noch immer nicht beantwortet ist, scheint die Antwort wohl doch nicht ganz einfach zu sein. Dein sinnvolles Posting ist aber wirklich sternchenwürdig…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachdem keiner mehr antwortet veruch ich es nochmal.

In meinem Wohnbereich gibt es etliche T-Kreuzungen, an denen
der Belag durch komplett versenkte Pflastersteine unterbrochen
ist. Von einem abgesenkten Bordstein würde ich da nicht reden.
Leider habe ich kein Foto. Gilt hier recht-vor-links?

Schon mal die FAQ:1129 angeschaut?
Abgesehen davon kann hier niemand sehen wie das aussieht und immerhin hast DU angefangen von Bordstein zu reden. Könnte vielleicht doch einer sein?

Zum Thema Markierung hier ein Foto:
http://www.stadt-willich.de/kommunen/willich/presse…

Hier galt wohl vorher nicht rechts-vor-links?

Ich seh da auf dem Zusatzschild „Vorfahrt geändert“…

OLG Köln v. 05.11.1996: Eine Bordsteinabsenkung liegt nicht
mehr vor, wenn sie länger als eine Pkw-Länge ist

Nach einer Entscheidung des OLG Köln DAR 1997, 79 (Beschl. v.
05.11.1996 - Ss 515/96 (Z)) liegt eine Bordsteinabsenkung
i.S.v. § 12 III Nr. 9 StVO nur dann vor, wenn der abgesenkte

hier geht es wohl eindeutig um ein Parkverbot vor dem Bordstein und hat garnichts mit Vorfahrt zu tun.

Mein Tip: geh zu jemand der sich eigentlich mit deiner Situation auskennen müsste, notfalls fragst du den nächstbesten Polizisten nach seiner unmaßgeblichen Meinung.
Und wenn du dann völlig zweifelsfrei weißt dass du dort Vorfahrt hast, vertrau nicht darauf dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch wissen was Sache ist.

Gruß Jack

Hallo!

Da meine Frage noch immer nicht beantwortet ist

Hast du die Postings auch nicht gelesen? Die Frage wurde klar beantwortet.

Gruß
Tom