Hallo,
der untere Artikel hat mir den Denkanstoß gegeben hier auch eine Rechts vor Links frage zu stellen.
Bei uns in Heilbronn fahre ich durch eine reguläre 30iger Zone (wie jeder weis, rechts vor links). Diese 30iger Zone endet vor einer „T“ Kreuzung, auf dem Boden sind keine Linien zu sehen, kein „Vorfahrt gewähren“ o.ä Schilder befinden sich dort.
Das ich den Verkehr von Rechts beachten muss ist mir klar, links jedoch auch ? Sprich, derjenige der von „unten“ kommt, also von meiner Seite aus Links, muss er mir Vorfahrt gewähren ?
Könnte schwören, mir sagte mal jemand das die Rechts vor Links Regelung grundsätzlich gillt - wenn keine Beschilderung vorhanden ist.
Gibt Fahrzeuglenker die halten wenn ich (von ihrer Seite aus rechts komme) und andere widerrumm fahren einfach vorbei. Ziemlich unklare Sache.
MfG
Hallo!
Könnte schwören, mir sagte mal jemand das die Rechts vor Links
Regelung grundsätzlich gillt - wenn keine Beschilderung
vorhanden ist.
Na das will ich doch hoffen, dass Dir das schon mal jemand gesagt hat, wenn Du Dich mit einem Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße bewegst. Der ideale Zeitpunkt zum Vermitteln dieser Weisheit ist in der dritten/vierten Grundschulklasse. Allerspätestens in der Fahrschule müsstest Du das aber mal gehört haben.
Gibt Fahrzeuglenker die halten wenn ich (von ihrer Seite aus
rechts komme) und andere widerrumm fahren einfach vorbei.
Ziemlich unklare Sache.
Es gibt auch Leute, die fahren an Zebrastreifen durch, obwohl da Fußgänger stehen. Es gibt auch Leute, die fahren in der Innenstadt 80. Nur dass es solche Leute gibt, macht die Regelungen an sich noch nicht unklar.
Hallo,
Könnte schwören, mir sagte mal jemand das die Rechts vor Links
Regelung grundsätzlich gillt - wenn keine Beschilderung
vorhanden ist.
Dann leiste mal keinen Meineid, das wird sogar mit gesiebter Luft bestraft.
Es gibt in Deutschland wohl keine Regelung, von der es keine Ausnahmen gibt. Hier fallen mir spontan die Grundstücksausfahrt, der Feld/Wald/Wiesenweg und der verkehrsberuhigte Bereich (worunter manche auch einer 30er-Zone verstehen mögen, auch wenn das was ganz anderes ist) ein.
Cu Rene
Huhu!
Könnte schwören, mir sagte mal jemand das die Rechts vor Links
Regelung grundsätzlich gillt - wenn keine Beschilderung
vorhanden ist.
Dann leiste mal keinen Meineid, das wird sogar mit gesiebter
Luft bestraft.
Es gibt in Deutschland wohl keine Regelung, von der es keine
Ausnahmen gibt.
Genau das ist es, was Juristen unter „grundsätzlich“ verstehen.
Hallo,
dann wird das wohl nichts mit der gesiebten Luft.
OT: wo kann ich hier negative Sterne für Wortklauberei vergeben?
Cu Rene
Also die Regelung in einer 30er Zone ist IMMER Rechts vor Links, außer es steht ein Vorfahrsschild davor. Nicht zu verwechseln mit einer Vorfahrtsstraße (Spiegelei)