Rechts vor links?

Als ich vor kurzem nach Hause radelte und ein ausparkendes Auto beobachtete, kam mir folgende Frage:

Nehmen wir an, zwei gleichberechtigte Strassen kreuzen sich.

Zwei Fahrzeuge führen (mit einigem Abstand) hintereinander auf die Kreuzung zu.

Das vordere Fahrzeug möchte Umkehren und biegt dazu nach rechts in die Querstrasse ein um kurz darauf (rückwärts) wieder auf die Kreuzung zu fahren.

Aus der Perspektive des nachfolgenden Fahrzeugs - gilt ‚rechts vor links‘ weil der Umkehrende ja von rechts, wenn auch rückwärts, auf die Strasse fährt? Oder hat der Umkehrende zu warten?

Moin,

ich habe erst kürzlich gelesen, dass es egal ist, ob jemand vorwärts oder rückwärts fährt, wenn er von rechts kommt, hat er Vorfahrt.

Ich meine, das wäre der Führerscheintest in der letzten ADAC Motorwelt gewesen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

die Regel Rechts vor Links gilt unabhängig von der Fahrtrichtung, also auch bei rückwärts fahrenden Fahrzeugen.

So wie du es geschildert hast, kehrt man aber eigentlich nicht um. Man würde eher die Kreuzung passieren, direkt dahinter anhalten, rechts blinken und rückwärts in die nun rechts hinter einem liegende Straße einbiegen. Danach fährt man links herum wieder vorwärts hinaus. So wird es in der Fahrschule gelehrt. Damit hat man auf jeden Fall tatsächlich Vorfahrt vor dem Fahrzeug, das aus der Straße kommt, in die man rückwärts einfährt. Das Fahrzeug, das zu Anfang hinter einem fuhr, muss entweder erst vorbeigelassen werden oder es hält ausreichend Abstand für das Manöver. Meistens ist es schwierig, demjenigen rechtzeitig klar zu machen, was man vorhat, denn man kann den Rückwärtsgang ja schlecht einlegen, bevor man steht…

Wenn man so unstandardmäßig vorginge, wie du es beschreibst, müsste man rückwärtig gleichzeitig möglichst alle Straßen voll einsehen können.

Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es so gestattet wäre…

Ich hoffe, wenigstens etwas weitergeholfen zu haben.

MfG Marius

ich habe erst kürzlich gelesen, dass es egal ist, ob jemand
vorwärts oder rückwärts fährt, wenn er von rechts kommt, hat
er Vorfahrt.

Habe ich auch gelesen. Habe ich aber nicht geglaubt und mache ich auch immer noch nicht!

Ich meine, das wäre der Führerscheintest in der letzten ADAC
Motorwelt gewesen.

So ist es. Und bei den Lösungen wurde die vermeintlich richtige Antwort, dass rechts-vor-links nicht fahrtrichtungsgebunden ist, gleich wieder relativiert, weil der rückwärts Fahrende eine besondere Sorgfaltspflicht habe.

(§9, Absatz 5 der STVO:
„… beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen“)

Für das Ausfahren aus einem verkehrsberuhigtem Bereich wurde exakt die selbe Formulierung gewählt: „… hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“

Und wie wir alle wissen, hat diese Formulierung die Konsequenz, dass aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ausfahrend eben nicht rechts-vor-links gilt, sondern man Vorfahrt gewähren muss.

Die selbe Formulierung soll aber beim Rückwärtsfahren NICHT dazu führen?

Das halte ich für eine schweren redaktionellen Irrtum!

Hallo,

der Vorrang eines Fahrzeuges gilt unabhängig davon,ob dieses sich jetzt
„Normal vorwärts“ bewegt oder Rückwärts fährt…

Und das nicht erst seit heute…

Diese grundlegenden Verkehrsregeln sind ja gewachsene
Regeln aus der langen Zeit des Gütertransportes mit Fuhrwerken in Europa.

Hallo!
Nein-das ist kein Irrtum.Das sind zwei völlig vereschiedene Sachen.Auch wenn für das notwendige Verhalten dieselbe Formulierung verwendet wurde.
Nebenbei:Man kann in solchen und anderen Fällen auch durchaus mal auf sein „Recht“ verzichten.

Grüße

Geisterfahrer?
Wäre ein solches Verhalten nicht wie eine Geisterfshrt zu bewerten, immerhin wird ohne Grund auf der falschen Straßenseite gefahren…

Das lässt sich beim Umkehren wohl schlecht vermeiden. Man ist doch mindestens zweimal kurz oder eben eher einmal länger ein „Rückwärtsgeisterfahrer“, es sei denn man beherrscht den Umgang mit der Handbremse derart, dass man gleich wieder richtig steht :wink:

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Moin.

Wäre ein solches Verhalten nicht wie eine Geisterfshrt zu
bewerten, immerhin wird ohne Grund auf der falschen
Straßenseite gefahren…

Dann muss man beim Rückwärtsfahren wohl die Straßenseite wechseln?

Gruß,
-Efchen

P.S.: Wie macht man das beim rückwärts Einparken an einem parallel zur Straße befindlichen Parkplatz?

Dann muss man beim Rückwärtsfahren wohl die Straßenseite
wechseln?

Nein, aber wenn man das Recht auf Vorfahrt nutzen will, muss man sich der Kreuzung wohl korrekt nähern, also nicht im Rückwärtsgang. Man würde auf der falschen Seite in die Kreuzung einfahren, was wieder zu Problemen führt.

Tach,

Nein, aber wenn man das Recht auf Vorfahrt nutzen will, muss
man sich der Kreuzung wohl korrekt nähern, also nicht im
Rückwärtsgang.

Dann zeig mir doch mal bitte, wo steht, dass ich nicht rückwärts in eine Kreuzung/Seitenstraße einfahren darf?

Es gibt doch die klassische Situation, die man in der Fahrschule immer wieder lernt: Wenn man auf einer Straße wenden will, dann fährt man NICHT erst in die Seitenstraße, um dann auf die Hauptstraße zurckzusetzen, sondern man setzt auf der Hauptstraße zurück in die Nebenstraße, um dann wieder vorwärts in die Hauptstraße einzubiegen.

Diese Unterscheidung so zu betonen wäre nicht nötig, wenn man generell nicht rückwärts in eine Straße einfahren dürfte.

Grüße,
-Efchen

Es gibt doch die klassische Situation, die man in der
Fahrschule immer wieder lernt: Wenn man auf einer Straße
wenden will, dann fährt man NICHT erst in die Seitenstraße, um
dann auf die Hauptstraße zurckzusetzen, sondern man setzt auf
der Hauptstraße zurück in die Nebenstraße, um dann wieder
vorwärts in die Hauptstraße einzu fahren.

Diese Unterscheidung so zu betonen wäre nicht nötig, wenn man
generell nicht rückwärts in eine Straße einfahren dürfte.

Wahrscheinlich darf man das auch, aber

  • man sollte es nicht wegen Gefährdung und eventuell Haftung bei Unfall
  • und man ist wohl kaum vorfahrtberechtigt. Außerdem: wer will schon rückwärts weiterfahren?
  • und man ist wohl kaum vorfahrtberechtigt.

Das war genau die Aussage, die am Anfang dieses Astes des Threads stand. Der ADAC ist der Meinung, dass man nicht vorwärts fahren muss, um vorfahrtberechtigt zu sein.

Ein gegenteiliger Beweis wurde bisher noch nicht erbracht.

Grüße,
-Efchen

Ein gegenteiliger Beweis wurde bisher noch nicht erbracht.

Hallo,

ist auch schlecht möglich, denn die Vorfahrt bestimmt sich aus dem Verlauf der Straße und deren Beschilderung, nicht darauf ob das Fahrzeug vorwärts oder rückwärts fährt. Und es ist auch völlig schnuppe auf welchem Fahrstreifen gefahren wird. Die Vorfahrt gilt auf der gesamten Fahrbahn.

Es greift hier nur, wer rückwärts fährt muss erhöhte Sorgfalt walten lassen.Muss u.U. erkennen das sein Verhalten für andere VT nicht klar erkennbar ist.

Gruß

Nostra

Moin,

ist auch schlecht möglich, denn die Vorfahrt bestimmt sich aus
dem Verlauf der Straße und deren Beschilderung, nicht darauf
ob das Fahrzeug vorwärts oder rückwärts fährt.

Na, dann ist die Antwort ja richtig und der Einwand mit dem Geisterfahrer unsinnig.
Wenn ein Auto rückwärts von rechts kommend in die eigene Straße einbiegt, so hat es auch Vorfahrt (ohne Beschilderung, wie im UP).

Es greift hier nur, wer rückwärts fährt muss erhöhte Sorgfalt
walten lassen.Muss u.U. erkennen das sein Verhalten für andere
VT nicht klar erkennbar ist.

Rückfahrleuchten und ein gesetzter Blinker sollten reichen, damit der Hintermann erkennt, dass ein Auto abbiegt und rückwärts auf ihn zu kommt. Solange man die Lichter/Blinker noch nicht sieht, muss man ja erstmal davon ausgehen, dass der von rechts kommende Vorfahrt hat - egal was er eigentlich vor hat.

Das mit der Sorgfaltspflicht bestreite ich natürlich nicht.

Damit sollte die Frage beantwortet sein.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo!
Nein-das ist kein Irrtum.Das sind zwei völlig vereschiedene
Sachen.Auch wenn für das notwendige Verhalten dieselbe
Formulierung verwendet wurde.

Nur mal nachgehakt:

Beide male steht der selbe Wortlaut, aber daraus ergibt sich einmal eine unbedingte Pflicht, Vorfahrt zu gewähren, das andere mal NICHT???

Himmel, wie soll ein normaler Mensch sowas deuten können?