Guten morgen beisammen,
puuuh, ich hatte heute morgen einen „Beinahe-Unfall“ mit einem
Radfahrer:
Folgende Situation: Wohngebiet in Frankfurt. Vorfahrtsregelung rechts vor links. Alles Einbahnstrassen.
Ich rolle so mit meinem Auto ca. 30 Km/h und an einer Kreuzung schießt ein Radfahrer von links fast in mein Auto. Ich Vollbremsung und zum Glück kein Unfall.
Ein Kollege meinte, da haste Glück gehabt, denn wenn ich den Radfahrer angefahren hätte, wäre ich mindestens zum Teil schuld.
Gut, mal abgesehen davon, dass ich niemanden mit meinem Auto verletzen möchte, aber gilt „rechts-vor-links“ nicht auch für Radfahrer?
Wäre ich wirklich schuld???
meines Wissens nach ist das Auto der stärkere Verkehrsteilnehmer. Bei einem Unfall ist also mit einer Teilschuld zu rechnen, auch wenn den Radfahrer die Hauptschuld treffen sollte. Das heisst lediglich, wenn der Radler den Unfall bewiesenermassen verursacht hat, dass man den eigenen Blechschaden bezahlen darf. Die Verkehrsregeln gelten dennoch auch für den Radler !
Aber 100% sicher bin ich mir bei der Schuldfrage (noch) nicht…
mfg M.L.
Also die Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer. Wenn du selbst alles richtig gemacht (ob das der Fall ist, kann man natürlich nur sagen, wenn man alle Umstände kennt) hast, dann hätte der Radfahrer die Alleinschuld.
leider meine ich mich an einen Begriff „Gefährdungshaftung“ zu erinnern. In meinem Rechtskunde-Unterricht, naja schon etliche Tage her, wurde erzählt, das Kfz, Eisenbahnen und Flugzeuge dieser Haftung unterliegen, also auch bei „unschuldig“ mithaften, da sie so einen gefährlichen Gegenstand in den Verkehr gebracht haben.
Aber auch hier gibt es sicher Situationen, in denen du „davon“ kommst.
Ich hatte ´mal einen autounfall, eindeutig: rechts vor links, in einer 30-Zone.
Erfreulicherweise hatte ich einen Zeugen, der bestätigte, dass die Unfallgegnerin a) viel zu schnell gefahren ist und b) auch die Kurve so geschnitten hat, dass ich keine Chance hatte, den Unfall zu vermeiden und c) dass ich sehr langsam an diese Ecke herangefahren bin.
Ohne diesen Zeugen hätte ich wohl alles zahlen müsse.
Weiter war auch die Beteiligte kooperativ und hat nach Gespräch die Situation so eingeräumt und die Abwicklung mit der Versicherung war dann kein Problem.
Gruß Volker