Rechts vor Links gilt dann nicht wenn der von Rechts aus einem:
verkehrsberuhigten Bereich kommt
einer Ausfahrt ( abgesenkter Bordstein ) kommt
wenn es mit Schilder,Ampeln oder von Polizisten gergelt wird
Was mich manchesmal verwirrt :
Wenn in einem 30er Zone Bereich bin - ich auf einer asphaltierten Strasse und von Rechts kommt eine Strasse die anders aspaltiert ist - mit Kopfsteinplfaster etc…
Wer hat dann Vorfahrt?
Normal würde ich jetzt sagen: Wenn keine Schilder vorhanden sind und der Bordstein komplett um die Strasse geht dann hat der von Rechts vorfahrt?
Wenn in einem 30er Zone Bereich bin - ich auf einer
asphaltierten Strasse und von Rechts kommt eine Strasse die
anders aspaltiert ist - mit Kopfsteinplfaster etc…
Wer hat dann Vorfahrt?
Wenn du einer 30er Zone bist, gilt grundsätzlich rechts vor links. In unserem Ort gibt es eine „Hauptstr.“, weitgehend gerade, auch eine Strassenbahn ist da. Alles , was von rechts kommt hat Vorfahrt. Auch wenn die Seitenstr. anderes Pflaster hat und/oder durch eine tiefe Rinne (in der nebenbei gesagt die Radfahrer immer einen Schlag kriegen) abgeteilt sind, ja - auch „bessere Hofeinfahrten“ haben Vorfahrt! Das Beste ist, immer vorsichtig zu sein und ganz langsam zu fahren an solchen Stellen. Schützt doch die Umwelt, macht weniger Lärm und Abgase - oder?
Normal würde ich jetzt sagen: Wenn keine Schilder vorhanden
sind und der Bordstein komplett um die Strasse geht dann hat
der von Rechts vorfahrt?
Wenn du einer 30er Zone bist, gilt grundsätzlich rechts vor
links.
Hi,
in einem Expertenforum sollte man nicht so einen Schmonzes verbreiten… für die deutsche StVO gilt das jedenfalls nicht, aber Internet-Anschlüsse gibt es ja weltweit und wer weiß, wo Du normalerweise fährst.
Was daran falsch ist??? Es gilt nun mal nicht in jeder 30-Zone rechts vor links, ganz einfach. In den Zonen gelten dieselben Vorfahrtsregeln wie sonst auch: Polizei vor Ampel vor Schild vor nix… nur wenn es keine anderweitige Regelung gibt, hat rechts Vorfahrt.
Wenn du einer 30er Zone bist, gilt grundsätzlich rechts vor
links.
Hi,
in einem Expertenforum sollte man nicht so einen Schmonzes
verbreiten… für die deutsche StVO gilt das jedenfalls nicht,
Abgesehen davon, dass rechts vor links grundsätzlich überall dort gilt, wo nichts anderes geregelt ist: Wie verträgt sich Deine kleine Polemik denn mit § 45 Abs. 1c S. 3 StVO?