Rechts vor links oder nicht - wer hat Vorfahrt?

Schönen guten Tag,

http://www.file-upload.net/download-1718382/GoogleEa…
Hinter diesem Link verbirgt sich eine herunterladbare Datei, die mit Google Earth zu öffnen ist. Dort ist dann eine Straßensituation zu sehen, von der ich äußerst gern wüsste, wie es sich an dieser Stelle mit der eigentlich ja einfachen Rechts-vor-links-Regel verhält. An der zu sehenden Stelle stehen keine Verkehrszeichen. Die Hauptstraße ist keine Vorfahrtsstraße. Die nach links gehende Betriebsstätten-Einfahrt ist nicht durch Bordstein o.Ä. abgetrennt.

Wem ist Vorfahrt zu gewähren, wenn ein Fahrzeug aus Norden und eines aus Westen kommt?

Vielen Dank!

Hallo!

Das ist mir zu kompliziert. Geht’s nicht mit GoogleMaps?

Hi,

sieht aus als wäre es ein Gewerbepark, betrieben durch einen privaten Betreiber. Ist dort eine spezielle Einfahrt?

In dem Fall müsste man davon ausgehen das die Lage so schwammig ist wie bei einem großen Parkplatz. Sprich, gegenseitige Rücksichtsnahme.

Aber wie gesagt, recht schwammig.

Q-Gruß

Mal gucken, ob’s geht:smile:

http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geoc…

Hallo,

das, was nach Westen führt, ist die Einfahrt zum internen Bereich der Deutschen Post und zur im Hinterhof versteckten Großannahmestelle. Also öffentlich zugängliches Privatgrundstück. Die Frage ist, ob das jetzt Einfahrt-Charakter mit eingebauter Wartepflicht (müsste dann nicht ein abgesenkter Bordstein zu finden sein?) hat oder eben doch höherrangig zu bewerten ist.

Rätselnd & grüßend,

xx513

Die Frage ist, ob das jetzt
Einfahrt-Charakter mit eingebauter Wartepflicht (müsste dann
nicht ein abgesenkter Bordstein zu finden sein?) hat oder eben
doch höherrangig zu bewerten ist.

Hi,

auf dem anderen verlinkten Bild sind die Straßennamen eingezeichnet. Nach dem ist es eine Ausfahrt von einem Betriebsgelände.

Es müsste, damit die Vorfahrtsfrage klar geregelt ist, ein abgesenkter Bordstein vorhanden sein, oder alternativ mit Verkehrszeichen geregelt werden.

Man könnte sich jetzt natürlich, sollte es zu einem Unfall kommen, darauf berufen, wer aus der Ausfahrt kommt ist wartepflichtig. Hat allerdings einen Haken, Vorfahrt darf man sich nicht erzwingen. Wenn die unklare Situation bekannt ist, dann muss man eben sich darauf einstellen.

So ist es eine unklare Verkehrslage.

Q-Gruß

Hi,

An der zu sehenden Stelle
stehen keine Verkehrszeichen. Die Hauptstraße ist keine
Vorfahrtsstraße. Die nach links gehende
Betriebsstätten-Einfahrt ist nicht durch Bordstein o.Ä.
abgetrennt.

Wem ist Vorfahrt zu gewähren, wenn ein Fahrzeug aus Norden und
eines aus Westen kommt?

Ich finde, es handelt sich trotz fehlendem abgesengten Borstein o.ä. eindeutig um eine Einfahrt/Ausfahrt eines Privatgeländes. Daher ist dem Verkehr auf der öffentlichen Strasse Vorfahrt zu gewähren.

Daher hat das Auto aus Norden Vorfahrt.

Gruß,
Sax

Hallo,

Ich finde, es handelt sich trotz fehlendem abgesengten
Borstein o.ä. eindeutig um eine Einfahrt/Ausfahrt eines
Privatgeländes. Daher ist dem Verkehr auf der öffentlichen
Strasse Vorfahrt zu gewähren.

Denke ich auch, es gibt genügend Grundstücksausfahrten ohne abgesenkten Bordstein. Das kann also nicht alleinige Voraussetzung sein.
Und hier mal ein Urteil, wie dumm es dabei zugehen kann: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/av-054.htm

Gruß