angenommen in einer Kurve kollidieren zwei Fahrzeuge im Begnungsverkehr, d.h. in unterschiedlicher Fahrtrichtung.
Auf einer Seite ragt ein Fels in die Fahrspur sodass 2 Fahrzeuge nicht gleichzeitig die Stelle passieren könnten.
Wer ist wartepflichig, der mit dem Hinderniss auf seiner Seite was ihn zwingt über die Wegmitte hinaus zu fahren oder der entgegenkommende oder beide.
jeder Teilnehmer hat seine Fahrbahn, auf der er fahren kann, soweit ihm nichts dazwischenkommt. Wenn auf Deiner Seite was im Weg liegt, warum sollte ich dann auf meiner freien Strecke anhalten und Dich vorbeilassen? Braucht’s für so eine Überlegung Paragraphen?
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§6 Vorbeifahren
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
na ja…
Die These „ich hatte aber Vorfahrt“ hilft einem heute (glücklicherweise?!?!) auch nicht immer weiter!
Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll zu verhalten und andere nicht zu gefährden!
Ich bin überzeugt, dass der Fahrer mit der „freien“ Fahrspur mindestens eine Teilschuld erhalten wird…
Ulli, die sich fragt, warum es in Deutschland soooooo schwer ist, einmal NICHT auf seine Vorfahrt zu bestehen!!!
angenommen in einer Kurve kollidieren zwei Fahrzeuge im
Begnungsverkehr, d.h. in unterschiedlicher Fahrtrichtung.
Auf einer Seite ragt ein Fels in die Fahrspur sodass 2
Fahrzeuge nicht gleichzeitig die Stelle passieren könnten.
Wer ist wartepflichig, der mit dem Hinderniss auf seiner Seite
was ihn zwingt über die Wegmitte hinaus zu fahren oder der
entgegenkommende oder beide.
Gibt’s Paragrafen in der STVO oder Urteile ?
Der der das Hindernis hat, oder die Fahrbahnmitte überqueren müßte muß warten.
Nettigkeit kann töten…
Hallo Ayla,
die Gesetze und Vorschriften legen Regeln fest, die jeder kennt
(kennen sollte). Wenn alle sich daran halten, gibt es keine
Mißverständnisse.
Ich persönlich hasse es, wenn jemand aus freundlicher Absicht auf
sein Recht verzichtet (Vorfahrt, einordnen usw).
Anlaß : Ein Kind steht am Straßenrand und möchte die Straße
überqueren. Kein Zebrastreifen oder so, einfach ein gerades
Straßenstück. PKW-Fahrer hält an, um das Kind überqueren zu lassen.
Ein anderes Fahrzeug kann das vom vorherigen Fahrzeug verdeckte Kind
aber nicht sehen, ist der Ansicht, der will anhalten/parken und fährt
jetzt links am stehenden PKW vorbei. Das Kind rennt einfach los. Wird
tödlich verletzt. Der vorbeifahrende Fahrer war kein Hellseher! Woher
soll der wissen, das hier einer seine eigenen Regln aufgestellt hat?
Schon im Kindergarten sollen Kinder das Verhalten im Straßenverkehr
lernen, von den Eltern natürlich auch. Ein Kind ist in dieser
Stuation aber glatt überfordert
Ist so bei uns passiert.
Für Deinen aktuellen Fall: Jeder kennt die Regel, wenn Du die freie
Strecke hast und jetzt freundlicherweise langsamer fährst oder sogar
anhälst, irritierst Du den anderen Fahrer. Eine vermeidbare Situation
und Gefahrenquelle wird so erst heraufbeschworen.
(Unglücklicherweise!!)
Gruß
TeeBird
na ja…
Die These „ich hatte aber Vorfahrt“ hilft einem heute
(glücklicherweise?!?!) auch nicht immer weiter!
Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll
zu verhalten und andere nicht zu gefährden!
Genau, der Wartepflichtige soll auch warten!
Ich bin überzeugt, dass der Fahrer mit der „freien“ Fahrspur
mindestens eine Teilschuld erhalten wird…
Dann hätten wir bald den Stillstand.
Ulli, die sich fragt, warum es in Deutschland soooooo schwer
ist, einmal NICHT auf seine Vorfahrt zu bestehen!!!
Ein anderes Fahrzeug kann das vom vorherigen Fahrzeug
verdeckte Kind
aber nicht sehen, ist der Ansicht, der will anhalten/parken
und fährt
jetzt links am stehenden PKW vorbei. Das Kind rennt einfach
los. Wird
tödlich verletzt. Der vorbeifahrende Fahrer war kein
Hellseher! Woher
soll der wissen, das hier einer seine eigenen Regln
aufgestellt hat?
Hier hat niemand eigene Regeln aufgestellt, außer derjenige, der einfach vorbeigefahren ist. Der andere Fahrer hätte, hätte er die Regeln der StVO gekannt, nicht vorbeifahren dürfen, da er sich bevor er dies tut vergewissern muss, dass er niemanden gefährdet oder behindert!!! Ergo darf er nicht einfach so ohne zu schauen vorbeifahren - das steht in der StVO.
Wobei ich dir recht gebe, dass es nicht unbedingt immer sinnvoll ist, auf seinen Vorrang zu verzichten, wenn man damit auch noch den Verkehr behindert, kann es, so glaube ich zumindest, sogar rechtswidrig sein. Grundsätzlich ist es aber kein Fehlverhalten, auf seinen Vorrang zu verzichten.
Rücksicht kann helfen!
So ungefähr habe ich mir eine Antwort auf meinen Beitrag vorgestellt.
Ich genieese regelmässig die Fahrten im Ausland. Dort steht der Verkehrsfluss an erster Stelle - und meist MITDENKEN und gegenseitige Rücksichtnahme.
In Deutschland ist der Verkehrsfluss meist unwichtig. Einzig entscheidend, ist die „Aber ich bin im Recht“ - Mentaliät.
Was kostet es mich, vor einem Engpass, den der eigentlich wartepflichtige kurz vor mir erreicht, einmal kurz vom Gas zu gehen??? Aber nein, meist wird kurz Gas gegeben, weil man ja VORFAHRT hat und der andere gefälligst zu warten hat???
… und wenn der Typ vor mir aus mir erstmal nicht nachvollziehbaren Gründen langsamer fährt, ist das noch lange kein Grund, ihn blind zu überholen, weil ich ja schliesslich 50 fahren muss!!!
Liebe Grüsse
Ulli, die den Strassenverkehr lieber gemeinsam rollen lässt, als mit dem Messer zwischen den Zähnen die Stellen sucht, an denen sie ihr Recht einfordern kann!
Ein Kind steht am Straßenrand und möchte die Straße
überqueren. Kein Zebrastreifen oder so, einfach ein gerades
Straßenstück. PKW-Fahrer hält an, um das Kind überqueren zu
lassen. Ein anderes Fahrzeug kann das vom vorherigen Fahrzeug
verdeckte Kind aber nicht sehen, ist der Ansicht, der will
anhalten/parken und fährt jetzt links am stehenden PKW vorbei. Das
Kind rennt einfach los. Wird tödlich verletzt. Der vorbeifahrende
Fahrer war kein Hellseher! Woher soll der wissen, das hier einer
seine eigenen Regln aufgestellt hat?
Ist so bei uns passiert.
Ja das tut mir Leid für dich.
Ich kenne die Deutsche Stvo nicht soo genau, jedoch steht in unserer Stvo das man verpflichtet ist den Zebrastreifen zu benutzen WENN dieser weniger als 50 m entfernt ist.
Ist jedoch kein Zebrastreifen vorhanden oder ist dieser weiter als 50 m entfernt und das Kind hat klar zu erkennen gegeben dass es die Strasse überqueren will MUSST du mit deinem PKW stehenbleiben und das Kind die Strasse überqueren lassen!
und wenn ich richtig sehe, war er mit meiner Antwort zufrieden. Auch ich mache mir schon mal Gedanken darüber, was uns die Inschrift „Er kam von rechts…“ auf dem Grabstein wohl sagen will. Deswegen muss ich aber noch lange nicht hinausplärren, dass ich tief im Herzen ein Gutmensch bin.
ich denke das war’s. Jetzt muss nur die gegnerische Versicherung noch davon überzeugt werden und schon kriege ich die 2200 Teuronen für die Rep. meines Autos zurück
Danke & Gruss
PM
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
so ganz richtig ist Deine Antwort leider nicht, denn Du bist auch dazu verpflichtet, Unfälle zu vermeiden.
Und wer aufgrund seiner eigentlichen Vorfahrt in einen Engpaß reinfährt und dort mit dem Gegner kollidiert… bleibt sehr schnell auf einer Mitschuld (mindestens 20% wegen „Betriebshaftung“) sitzen.
Und da der Hintergrund der Frage nicht geklärt ist, erscheint es mir mehr als wichtig zu wissen, dass ich zur Sanierung meines alten Fahrzeuges meine Vorfahrt nicht ERZWINGEN kann und völlig schuldlos dastehe
Nix für ungut, aber „Recht haben“ reicht insebesondere im Strassenverkehr nicht mehr aus, um kostenfrei aus einem Crash herauszukommen.