Rechts vor links Unfall... Schuldzuweisung?

Moin Moin!

Mal eine eigentlich ganz einfach Frage:

Eine Kreuzung in einer sehr unübersichtlichen Wohnegegend - es gilt rechts vor links. Fahrer X kommt an die Kreuzung, wird langsam um nach rechts zu schauen, sieht noch niemand will fahren, muß aber wieder scharf abbremsen, da ihm von links kommend und gerade über die Kreuzung fahrend jemand die Vorfahrt nimmt.

Und jetzt die Ironie - Fahrer X fährt dann los und ist schon fast über die Kreuzung, da erwischt ihn ein von rechts kommendes, schnelles Auto noch an der Heckschürze…

Fahrer X ist natürlich erstmal total baff - wo kam dieses Auto her, denn schließlich ist das Auto was ihm zuerst die Vorfahrt genommen hat, doch gerade in diese Straße hineingefahren und an dieser Kreuzung gibt es Parkbuchten und Verengungen die eigentlich immer nur einem Auto pro Straße die Zufarht ungehindert und schnell auf die Kreuzung ermöglichen…

Nun also die Frage - Fahrer X hat natürlich bestimmt eine gewisse Mitschuld, da er weit weit voraus über die Parbuchten hätte schauen müssen, (ob da nicht ein Auto mit Vollgas durch die 30iger Zone kommt und ihn vielleicht noch am Hintern erwischt) aber wie kann man erklären, daß auch der andere Fahrer eine glaubhafte Mitschuld hat, den nach den örtlichen Gegebenheiten und der Tatsache, daß das Auto von Faher X wirklich nur ganz knapp am Heck erwischt wurde ist klar, daß auch der andere Fahrer besser hätte aufpassen können und müssen - wie kann man das erklären?

Gruß und danke schonmal

Hallo!

Naja wahrscheinlich war er einfach zu schnell.

Gruß
Tom

Hallo,
wer in der 30-Zone vorschriftsmaessig faehrt, kann fast auf der Stelle ahlten und braucht nicht seine Vorfahrt ganz hinten am anderen Fahrzeug zu erzwingen.
Gruss Helmut

Danke, das sehe ich genau so. Was natürlich von Interesse wäre, ist ob es - wenn der Fall bzgl der Schuldfrage untersucht wird - ob das dann auch berücksichtigt wird, oder ob das dann einfach nur schlicht und ergreifend nach rechts vor links gehandelt wird…

Der Fahrer hat das Auto was ihn am Heck erwischt hat ja wie gesagt vorher nicht gesehen und als er die Kreuzung dann fast komplett passiert hat den anderen im Augenwinkel ankommen gesehen und gedacht - wieso bremst der nicht oder weicht aus? Das wäre bei einem angemessenen Tempo ja locker möglich gewesen.

Hallo!

Etwas vereinfacht: Wenn der Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit mitverursacht wurde, dann gibts auch ein Mitverschulden.

Gruß
Tom

Persönliche Laienmeinung: Wenn der von rechts kommende so schnell war, dass der andere ihn gar nicht sehen konnte, kann der andere eigentlich nicht schuld sein.
Der von rechts kommende verliert aber nicht allein durch erhöhte Geschwindgkeit seine Vorfahrt, er kriegt höchstens eine Mitschuld.