Bundesstraße innerorts, parallel dazu eine Bahnlinie. von der Bundesstraße abzweigende Straße führt über einen Bahnübergang. Wenn der Bahnübergang schließt, wird zuerst durch eine Ampel der Verkehr auf der Bundesstraße gestoppt, daß eventuell auf dem Bahnübergang zurück stauende Fahrzeuge weg fahren können, dann schließt die Schranke am Bahnübergang. Danach wird der Verkehr geradeaus auf der Bundesstraße wieder freigegeben, Abbiegende Fahrzeuge haben dann Rot.
In der einen Richtung ist das Eindeutig. Die abbiegenden Fahrzeuge stehen auf einer Linksabbieger-Spur, mit Roter Ampel mit Linkspfeil. Für den Geradeaus-Verkehr gibt es eine Grüne Ampel. In der anderen Richtung sieht das etwas komisch aus. Hier gibt es zwei Ampeln für Rechtsabbieger, eine seitlich neben der Straße und eine hängend über der Straße, und etwas weiter zur Straßenmitte hängend über der Straße noch eine Ampel für Geradeausverkehr, aber diese hat kein (funktionierendes) Grünlicht. Sie ist einfach dunkel. Es gibt zwar drei Optiken für Rot, Gelb und Grün, aber Grün leuchtet nicht. Man sieht also nur zwei rote Lichter, die aber beide einen Rechtspfeil haben.
Man könnte zwar von einem Defekt des grünen lichtes ausgehen, aber die Situation ist schon seit Jahren so. und andere Defekte der Ampel wurden in der Zwischenzeit auch behoben, dieser aber nicht. Es ist also wohl so, daß es so gewollt ist.
Die meisten Ortskundigen fahren dann einfach weiter, aber Orts-fremde reagieren da oft verwirrt, und bleiben dann stehen, denn sie sehen nur rote Lichter, aber kein Grünes.
Wie ist da eigentlich die Lage zu beurteilen? Ist so eine Konstellation zulässig? Und darf man da weiter fahren, weil das Rot ja nur für Rechtsabbieger gilt, und einen für Geradeaus fahrt keine Ampel halt anzeigt?
Ich kann die Frage nicht beantworten, aber vielleicht hilft die Antwort auf meine Verständnisfrage den Verständigen, die Frage zu beantworten: Gibt es eine eigene Rechtsabbiegerspur?
Wenn nicht, kann es sein, dass Geradeausfahrer, die (vermutlich) fahren dürften, aber hinter Rechtsabbiegern warten müssten, was verständlich, aber frustrierend wäre. Und zwar egal, ob sie eine grüne Ampel hätten.
Wenn doch, dann würde ich vermuten, dass das Problem so gar nicht existiert, weil die rechte Spur halt die rote Ampel hat, die Geradeausspur aber keine Ampel, also freie Fahrt hat.
Wo ich dir aber recht gebe: Für Ortsunkundige kann Situation 1 verwirrend sein. Solange niemand wegen dieser Verwirrung voll auf die Bremse steigt und dadurch einen Unfall baut, sehe ich das als nicht dramatisch ist.
Für die juristisch fundierte Antwort warten wir auf Experten …
Ja, es gibt eine eigene Rechtsabbiegerspur. Falls es wichtig sein sollte: Die Spur ist nur durch Fahrbahnmarkierungen (dicke unterbrochene Linie) nicht durch Bauliche Maßnahmen von der Geradeausspur abgetrennt.
Die Ampel für Rechtsabbieger ist eben rechts neben und über der Rechtsabbieger-spur, die Ampel für Geradeaus, über der Geradeaus-spur. Wenn man aber an der Haltelinie steht, ziemlich schlecht zu sehen, weil eher über dem Auto als davor.
Solche Gelb-Rot Ampeln sind mir bekannt, da wäre es klar, aber hier ist es eben eine die Grün beinhaltet, das nur nicht leuchtet, und eben daneben das Rote, daß zwar den Pfeil hat, aber dadurch für Verwirrung sorgt.
Ja, verwirrend. Ich kenne keine Kreuzung, an der es (wie du beschreibst) nur für Abbieger eine Ampel gibt, für Gradeausfahrer aber nicht.
Typisch dagegen: Ampel für Geradeausfahrer und eventuell Linksabbieger, während Rechtsabbieger baulich getrennt durch eine Verkehrsinsel vor der Ampel abbiegen und dann keine Ampel haben.
darf man davon ausgehen, dass diese Seitenstraße keine Ampel besitzt?
Der Verkehr von der Seitenstraße also nie rot haben kann, woraufhin die Bundesstraße entsprechend auch kein grün bekommt?
Eine Ampel gibts da schon, kann aber sein, daß diese nur für den Bahnübergang da ist. Ich muss aber zugeben daß ich von der Seite noch nie gefahren bin, und das daher gar nicht so genau weiss. Aber es gibt zudem Fußgängerüberwege, also kann auch dadurch mal die Ampel an der Bundesstraße Rot werden.
Und wenn die Geradeaus-spur gar kein grün bekommen kann, warum ist das Grüne Licht dann überhaupt vorhanden, und warum bekommt die Gegenrichtung dann eindeutig Grün?
So eine Lichtzeichenanlage haben wir hier auch in der Nähe.
Dort gibt es kein grünes Signal (es gibt keinen Signalgeber dafür).
Dort hängt hoch nüber der Geradeausspur ein Signalgeber, für die Rechtsabbieger gibt es je einen über der Spur und einen rechts neben der Fahrbahn.
Aus der Ferne wird das „Rot nur für Rechtsabbieger“ von Ortsunkundigen oft auch als „Rot für Geradeaus“ missinterpretiert (es mag auch an individueller Fehlsichtigkeit liegen).
Wenn du als erster an der Ampel stehst, kannst du die Ampel für die Geradeausspur nur sehen, wenn du dich tief herunterbeugst und nach oben schielst.
Total dämlich gelöst, aber hier müssen ja DB Infrago und der lokale Straßenbaulastträger nach ihren jeweiligen Normen (und Budgets!) zusammenarbeiten. Was soll da schon Sinnvolles bei herauskommen?
Die, die aus der Querstraße auf die Bundesstraße fahren wollen, lassen trotz der Ampel den Gleisbereich brav frei, obwohl sie früh genug vor dem Schließen der Schranken freie Bahn zum Räumen der Gleise bekommen. Da vertraut niemand der Technik. Zudem soll es ausgesprochen ungesund sein, wenn man „Zug bekommt“.
Im Zusammenhang mit der Absicherung von Schienenquerungen gibt es diese Konstellation durchaus häufiger.
Und in Bezug auf das Ursprungsproblem kann es mE durchaus sein, daß es doch ein Defekt ist, der immer wieder zu Ausfällen kurz nach der „Reparatur“ führt.
Wäre es so gewollt, daß es nur wie eine zweiteilige Ampel funktionieren sollte, müßte nämlich dann das „Grün“-Element abgedeckt oder aber durch ein Kreuz auf der Glasfläche gekennzeichnet sein, damit es unmißverständlich ist.