Rechtsanspruch ?

Hallo,
ich habe am 03.09.2007 Geld von meiner Krankenkasse erhalten. Da ich aber auch ne längere zeit krank war dachte ich das die zahlung für mich sei, und habe das komplette geld ausgegeben. Ich ahbe am 12.01 2012 ein brief erhalten in dem steht das mein Krankenkasse das geld wieder haben möchte.

laut BGB § 195 ist aber der Rechtsanspruch verfallen oder?

greifft in diesem fall das BGB?

MfG Tea

Hallo tea123,
wie die Rechtslage in diesem Fall ist kann ich dir auf Grund der wenigen Infos nicht beantworten. Aber ich denke das in diesem Fall eher das SGB Anwendung findet da du ja scheinbar die gesetzliche Krankenversicherung ansprichst.

Lg cassandrabra

Hallo Tea,

Es schadet doch nicht, wenn du die Leistung (Rückzahlung) auf Grund der Verjährung nach § 195 BGB verweigerst. Versuche würde ich es auf jeden FAll. Aber leider kann ich dir rechtlichen keinen weiteren RAt geben und die Erfolgsaussichten nicht schildern. Ein kleiner Tipp: Nimm eine Beratung bei deiner Verbraucherzentrale war. Eine REchtsberatung von 15 Min. kostet in M-V nur 5-10 € je nach Kompliziertheit des Falls. Die Beratung wird von einem Anwalt vorgenommen und ist sehr kompetent. Ist auf jeden Fall günstiger als bei einem REchtsanwalt der pro Stunde 300 € verlangt.

LG Disu

Ungerechtfertigte Bereicherung, BGB zieht! sorry