Hallo,
Hätte hier mal ein Frage die mich interessiert…
Im Haus gegenüber ist ein Arztpraxis ansässig. Diese hat vor dem Haus einige Parkplätze für sich reserviert… Ist das Rechtens? Denn ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Parkplatz besteht hier ja nicht, oder ist das ein Sonderfall.
Danke für Antworten
Hallo,
Sie haben selbstverständlich Recht, einen Rechtsanspruch für einen Parkplatz auf öffentlichen Straßenland besteht nicht. Aber hier scheint es rechtens zu sein.
Wenn das Grundstück, auf dem das Haus steht, Privatbesitz ist, kann der Eigentümer Stellplätze für eine bestimmten Personenkreis zur Verfügung stellen (Vermieten).
Gruß
W.Gebauer
Hallo DearOld Dad,
normalerweise ist der öffentliche Parkraum für alle da. Ausnahmen können nach der Straßenverkehrsordnung nur außergewöhnlich Gehbehinderten und Ärzten eingeräumt werden. Einem Arzt kann man, wenn der Arzt zum Beispiel häufig Rufbereitschaft hat, einen Parkplatz zuweisen. Aber auch nur einen, eben nur für den Arzt und nicht für seine Patienten oder Angestellten.
Gruß
Anropia